US-Jurastudierende leisten Pro-bono-Arbeit im Wert von mehr als 178 Millionen US-Dollar

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Jurastudierende in den USA haben im Abschlussjahrgang 2025 einen außergewöhnlich hohen Pro-Bono-Beitrag geleistet. Nach der aktuellen Jahreserhebung der Association of American Law Schools (AALS) erbrachten Absolventinnen und Absolventen von 108 juristischen Fakultäten mehr als 5,1 Millionen Stunden unentgeltlicher juristischer Arbeit. Die Leistungen kamen insbesondere Rechtshilfeorganisationen, gemeinnützigen Einrichtungen und universitären Law Clinics zugute.

An der Erhebung beteiligten sich 108 Law Schools. Insgesamt wurden 22.336 Absolventinnen und Absolventen erfasst, die im Durchschnitt jeweils 230 Stunden Pro-bono-Arbeit leisteten. Nach Berechnungen der gemeinnützigen Organisation Independent Sector, die den Wert ehrenamtlicher Arbeit auf 34,79 US-Dollar pro Stunde beziffert, entspricht dies einem wirtschaftlichen Gegenwert von mehr als 178 Millionen US-Dollar.

230 Stunden pro Student pro Jahr

Die freiwilligen Tätigkeiten umfassten ein breites Spektrum juristischer Arbeit. Studierende engagierten sich in externen Praktika bei Rechtshilfeorganisationen und gemeinnützigen Einrichtungen, arbeiteten in universitären Law Clinics mit oder unterstützten Projekte studentischer Initiativen. Dabei berieten sie unter fachlicher Anleitung Mandantinnen und Mandanten, wirkten an der Vorbereitung gerichtlicher Verfahren mit und unterstützten Menschen, die sich anwaltliche Vertretung häufig nicht leisten können.

Das Pro-bono-Engagement ist zugleich ein zentraler Bestandteil der praktischen Juristenausbildung in den Vereinigten Staaten. Anders als ein rein theoretisches Studium ermöglichen Law Clinics und betreute Praxisprogramme den Studierenden, juristische Fragestellungen anhand realer Fälle zu bearbeiten. Unter Aufsicht erfahrener Anwältinnen, Anwälte und Hochschullehrender sammeln sie praktische Erfahrungen und lernen, rechtliche Probleme im unmittelbaren Kontakt mit Mandanten zu lösen.


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Zugang zum Recht verbessert

Nach Einschätzung der AALS profitieren davon nicht nur die Studierenden, sondern auch die Gesellschaft. Kellye Testy, Chief Executive Officer der Association of American Law Schools, betonte die doppelte Funktion des Programms. Die juristische Ausbildung bereite Studierende auf „eine Vielzahl sinnvoller und erfolgreicher beruflicher Laufbahnen“ vor. Gleichzeitig spielten die freiwilligen Einsätze „eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zum Recht in vielen unterversorgten Gemeinden, einschließlich ländlicher Regionen, in denen der Bedarf an rechtlicher Unterstützung häufig ungedeckt bleibt“. Dadurch würden sowohl die Anwaltschaft als auch die von den juristischen Fakultäten betreuten Gemeinschaften gestärkt.

Die tatsächliche Leistung dürfte nach Einschätzung der AALS sogar noch höher ausfallen. Zahlreiche Hochschulen berichteten, dass sich nicht alle geleisteten Stunden vollständig erfassen ließen oder nur schwer dokumentiert werden konnten. Zudem flossen die Pro-bono-Stunden von Studierenden in weiterführenden juristischen Studiengängen, etwa LL.M.-Programmen, nicht in die Erhebung ein.

Die AALS hat darüber hinaus eine Hochrechnung vorgenommen: Würde der durchschnittliche Umfang von 230 Pro-bono-Stunden auf sämtliche Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs 2025 an allen Mitgliedsfakultäten übertragen, ergäbe sich ein gesellschaftlicher Gegenwert von mehr als 283 Millionen US-Dollar.

Die Zahlen unterstreichen die große Bedeutung der Pro-bono-Kultur an US-amerikanischen Law Schools. Während die Studierenden wertvolle praktische Erfahrungen sammeln und ihre beruflichen Kompetenzen entwickeln, leisten sie zugleich einen erheblichen Beitrag zur Versorgung einkommensschwacher und strukturell benachteiligter Bevölkerungsgruppen mit juristischer Unterstützung. Damit verbinden die juristischen Fakultäten Ausbildung, gesellschaftliche Verantwortung und den Anspruch, den Zugang zum Recht nachhaltig zu verbessern.

USA ist Deutschland weit voraus

Im Unterschied zu den Vereinigten Staaten ist Pro-bono-Arbeit von Jurastudierenden in Deutschland bislang kein flächendeckender Bestandteil der juristischen Ausbildung. Zwar hat sich in den vergangenen 15 Jahren eine lebendige Law-Clinic-Bewegung entwickelt, ein mit den USA vergleichbares System verpflichtender oder institutionell stark verankerter Pro-bono-Programme existiert jedoch nicht.

Rechtliche Grundlage für studentische Rechtsberatung ist insbesondere § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Danach dürfen Jurastudierende unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erbringen. Voraussetzung ist regelmäßig eine fachliche Anleitung durch Volljuristinnen und Volljuristen sowie eine organisatorische Einbindung in eine studentische Rechtsberatung oder Law Clinic. Heute gibt es bundesweit zahlreiche studentische Law Clinics mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Besonders verbreitet sind Refugee Law Clinics, die Geflüchtete im Asyl- und Aufenthaltsrecht unterstützen. Hinzu kommen zivilrechtliche, arbeitsrechtliche, mietrechtliche oder verbraucherrechtliche Beratungsangebote. Große studentische Organisationen wie Law & Legal e.V. sind an mehreren Universitätsstandorten vertreten und bieten kostenlose Rechtsberatung für Studierende, einkommensschwache Menschen und gemeinnützige Organisationen an. Nach eigenen Angaben engagieren sich dort inzwischen mehr als 1.000 Mitglieder.

Anders als in den USA existieren in Deutschland auch keine bundesweiten Statistiken über den Umfang studentischer Pro-bono-Arbeit.


Fundstelle: https://nationaljurist.com/

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