Das Gutachten von Julian Krüper zur „Juristischen Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?“ wird auf dem 75. Deutschen Juristentag im September als zentrale Grundlage der Debatte dienen. Für Studierende, die heute unter überfrachtetem Prüfungsstoff, unfairen Prüfungen mit willkürlicher Notengebung und psychischer Dauerbelastung studieren, klingt der Titel nach Hoffnung. Doch aus studentischer Perspektive bleibt ein ambivalenter Eindruck: analytisch stark, strukturell klug – aber zu abstrakt und zu wenig verbindlich, wenn es um konkrete Eingriffe in die Prüfungs- und Studienrealität geht.
Krüper benennt vieles, was Studierende seit Jahren erleben. Die juristische Ausbildung stehe (entgegen der Ansicht der JuMiKo) „seit langem unter erheblichem Reformdruck“. Doch genau dort, wo Studierende konkrete Antworten erwarten – etwa zur Stoffmenge oder zur psychischen Belastung – bleibt das Gutachten auffallend zurückhaltend. Es beschreibt die Probleme präzise, verschiebt die Lösung aber in langfristige Strategien, Forschungsprogramme und Leitbilder.
Analyse statt Eingriff: Die Distanz zur gelebten Studienwirklichkeit
Aus studentischer Sicht ist die größte Stärke des Gutachtens zugleich seine größte Schwäche: Es seziert die Strukturprobleme der Ausbildungsdebatte, ohne sich entschlossen auf die Seite derjenigen zu stellen, die heute im System leben müssen. Wenn Krüper das Fehlen empirischer Grundlagen und eines fachdidaktischen Bezugsrahmens als zentrale Defizite markiert, ist das aus wissenschaftlicher Perspektive richtig und absolut zwingend. Für Studierende, die im Letztversuch durch das Examen fallen, ist die Erkenntnis nur begrenzt tröstlich, dass die Lage der Studierenden zunächst ausfürhrlich erforscht werden soll, bevor sich etwas ändert.
Auch die Diagnose der „dysfunktionalen Reformdebatte“ ist für Jurastudierende nichts Neues. Schließlich werden sie seit Jahrzehnten von der Reformdebatte ausgeschlossen, nicht ernstgenommen und nicht gehört. Studierende erleben auch die Dysfunktion der juristischen Ausbildung täglich: Sie sind Objekt eines Systems, das sich vor allem selbst verwaltet. Doch das Gutachten bleibt hier auf der Metaebene. Es fordert eine „genuine Ausbildungslogik“, benennt die Vielfalt der Akteure und ihre inkompatiblen Zeitlogiken, ohne daraus konkrete Machtfragen abzuleiten: Wer muss was abgeben, damit Studierende tatsächlich weniger Prüfungsstress, mehr Transparenz und mehr Mitbestimmung bekommen?
Theorie-Praxis-Konflikt: Die richtige Frage, aber kein klares Programm
Auch der Abschnitt zum (tatsächlich vorliegenden und von niemandem bestrittenen) Theorie-Praxis-Konflikt bleibt schwach. Die Forderung nach „Praxisorientierung“ ist seit Jahren ein studentisches Mantra. Aber nicht, weil Jurastudierende die Wissenschaftlichkeit des Studiums ablehnen, sondern weil sie erleben, wie weit viele Lehrveranstaltungen von der späteren Berufspraxis entfernt sind. Das zeigt sich heute einmal mehr beim Thema Legal Tech und KI. Krüper zeigt klug, dass Praxisrelevanz mehr ist als ein Schlagwort und unterschiedliche Funktionen haben kann. Doch aus studentischer Sicht bleibt der Text hier im Ungefähren.
Es fehlt ein klares Programm, wie Praxis konkret in das Studium integriert werden soll oder die mutige Ansage, dass Praxisorientierung eben erst im Rechtsreferendariat ansteht und aus dem Jurastudium komplett herauszuhalten ist. Wozu dann aber drei verpflichtene Berufspraktika? Wozu das Prozessrecht – insbesondere im Öffentlichen Recht – direkt im ersten Examen? Statt kluge Vorschläge zu machen, bleibt es bei der Feststellung, dass Praxisrelevanz „mehrwertig“ sei und sorgfältig bestimmt werden müsse. Für Studierende, die sich nach konkreten Formaten sehnen, ist das zu wenig.
Leitbild des modernen Juristen: Wer definiert es?
Die Entwicklung eines Leitbilds des modernen Juristen ist einer der zentralen Vorschläge des Gutachtens. Leitbilder sollen als „Selbstvergewisserungsinstanzen“ dienen, die klären, welche Kompetenzen und Werte Juristinnen und Juristen künftig benötigen. Das ist inhaltlich klug und eine gute Idee. Aus studentischer Perspektive stellt sich hier aber sofort die Frage: Wer sitzt am Tisch, wenn dieses Leitbild entwickelt wird?
Das Gutachten betont die Pluralität von Ausbildungswegen und Berufsfeldern, die Wertbindung des Rechts und die Notwendigkeit interdisziplinärer Öffnung. Das ist richtig – aber Studierende kommen in dieser Leitbilddebatte vor allem als Forschungsobjekte vor, nicht als handelnde Subjekte. Es fehlt die Forderung nach verbindlicher studentischer Beteiligung an der Leitbildentwicklung, nach institutionalisierten Mitbestimmungsrechten in Fakultätsräten, Prüfungsämtern und Juristentag-Abteilungen. Für eine Generation, die sich politisch artikuliert und Reforminitiativen wie iur.reform trägt, wirkt das wie ein blinder Fleck.
Empirische Forschung: Wichtig, aber nicht als Vorwand für Reformaufschub
Die Forderung nach einem umfassenden empirischen Forschungsprogramm ist aus wissenschaftlicher Sicht zwingend. Herkunft, Motivation, Studienverlauf, Lehrformate, Prüfungsbewertung – all das muss endlich systematisch untersucht werden. Doch aus studentischer Perspektive lauert hier eine Gefahr: Forschung darf nicht zum Vorwand werden, Reformen aufzuschieben. Denn genau das kann man seit einhundert Jahren beobachten.
Studierende erleben heute überlange Studienzeiten, hohe Durchfallquoten, psychische Belastung, Abhängigkeit von Repetitorien und eine Prüfungsorganisation, die oft als willkürlich empfunden wird. Sie brauchen nicht nur Daten über diese Zustände, sondern konkrete Reformen und Zusagen: verbindliche Obergrenzen für die Stoffmeng, transparente Bewertungsstandards, eine verdeckte Zweitkorrektur. Die Ideen sind da, werden von Justizprüfungsämtern und Politik aber nur müde belächelt.
Das Gutachten deutet solche Maßnahmen an – etwa bei der Qualitätssicherung im Prüfungswesen –, bleibt aber vorsichtig. Es formuliert eher Entwicklungsrichtungen als klare Forderungen. Für Studierende, die seit Jahren um faire Prüfungsbedingungen kämpfen, wirkt das wie ein Zögern an der entscheidenden Stelle.
Curriculare Reformen: Intentionalität ohne Entlastung?
Wenn Krüper das Curriculum als „Intentionalitätszusammenhang“ beschreibt, ist das ein wichtiger Schritt weg von der Vorstellung, das Jurastudium sei ein naturwüchsiges Gebilde. Aus studentischer Sicht stellt sich jedoch die Frage: Wo bleibt die konkrete Entlastung?
Das Gutachten spricht von Reform der Curriculumsinhalte und -struktur, von Verzahnung von Grundlagen, Methoden und Praxis. Es sagt aber nicht klar: Die Stoffmenge muss reduziert werden. Es fordert nicht explizit: Die Examensvorbereitung darf nicht auf ein einziges, alles entscheidendes Staatsexamen zulaufen, sondern braucht gestufte, kumulative Prüfungsformate mit echter Entzerrung. Für Studierende, die heute erleben, wie sich ihr gesamtes Studium auf wenige Klausuren und eine mündliche Prüfung zuspitzt, bleibt das Gutachten hier hinter ihren Erwartungen zurück.
Die Forderung nach rechtsdidaktischer Professionalisierung ist aus studentischer Sicht ein Lichtblick. Endlich wird anerkannt, dass Lehre gestaltbar ist und nicht bloß eine Nebenleistung der Forschung. Doch auch hier bleibt das Gutachten eher programmatisch als verbindlich.
Studierende erwarten, dass klar formuliert wird: Wer Jura lehrt, muss eine didaktische Qualifikation nachweisen. Lehrveranstaltungen müssen evaluiert werden, und schlechte Lehre muss Konsequenzen haben. Stattdessen bleibt es bei der Forderung nach Entwicklung und Etablierung von Standards. Das ist ein wichtiger Schritt, aber aus Sicht derjenigen, die in überfüllten Vorlesungen sitzen und sich auf schlecht strukturierte Arbeitsgemeinschaften verlassen müssen, zu wenig.
Prüfungswesen: Qualitätssicherung ohne klare Zusagen
Am nächsten an den unmittelbaren Interessen der Studierenden ist der Abschnitt zur Qualitätssicherung im Prüfungswesen. Die Idee gemischter Landesjustizprüfungsausschüsse, die Wissenschaft und Praxis zusammenbringen, ist sinnvoll. Die Forderung nach unterschiedlichen Prüfungsformaten, nach prüfungsdidaktischer Professionalisierung, nach einer höheren Qualität bei den Examensklausuren sowie einheitlichen Korrekturstandards trifft zentrale studentische Anliegen.
Doch auch hier fehlt die klare Zusage: Das Staatsexamen wird reformiert, die Korrektur wird doppelblind, die Bewertungsmaßstäbe werden veröffentlicht, die Zahl der Klausuren wird überprüft, die Durchfallquoten werden nicht länger als naturgegeben hingenommen – oder gar nach dem Motto „nur die Harten kommen in den Garten“ explizit angestrebt. Das Gutachten bleibt im Modus der Empfehlung, nicht der Forderung. Für Studierende, die sich seit Jahren mit Initiativen, offenen Briefen und Protestaktionen für genau diese Punkte einsetzen, wirkt das wie eine verpasste Chance.
Ein kluges Gutachten, das Mut zur Verbindlichkeit scheut
Aus der Perspektive der Studierenden ist Krüpers Gutachten ein analytisch beeindruckendes und strukturell kluges Dokument. Es benennt viele der Probleme, die angehende Jurist:innen täglich erleben, und ordnet sie in einen größeren Zusammenhang ein. Es öffnet Räume für empirische Forschung, für Leitbilddebatten, für rechtsdidaktische Professionalisierung und für eine neue Kooperationskultur.
Aber gerade weil es so viel richtig sieht, fällt sein Zögern ins Gewicht. Studierende brauchen nicht nur eine bessere Beschreibung ihrer Lage, sondern konkrete Zusagen: weniger Stoff, andere Prüfungsformate, faire Korrektur, echte Mitbestimmung, verbindliche didaktische Standards. Das Gutachten legt die Grundlage für solche Reformen – es spricht sie aber nicht mit der Klarheit aus, die Jurastudierende verdient haben.


