Juristische Ausbildung: Diese Reformen versäumt der Deutsche Juristentag

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Der Deutsche Juristentag hat in diesem Jahr ein umfassendes Reformpaket zur juristischen Ausbildung diskutiert und zahlreiche Beschlüsse gefasst, die Jurastudium und Referendariat modernisieren sollen. Viele Vorschläge fanden breite Zustimmung: mehr Didaktik, mehr Digitalisierung, mehr Diversität. Doch gerade jene Reformen, die strukturell in das System eingreifen würden, scheiterten – teils mit deutlichen Mehrheiten. Ein Blick auf die abgelehnten Punkte zeigt, wie stark die juristische Ausbildung weiterhin von tradierten Vorstellungen geprägt ist und wie viel Potenzial ungenutzt bleibt.

Staatsexamen bleibt fest in der Hand der unwilligen Politik

Vorgeschlagen wurde unter anderem, die Prüfungshoheit für den staatlichen Teil des ersten Staatsexamens teilweise oder vollständig an die Hochschulen zu übertragen. Der Vorschlag, dies zumindest zu prüfen, wurde mit 38:50:8 Stimmen abgelehnt. Die Ablehnung zeigt die tiefe Skepsis gegenüber einer stärkeren akademischen Verantwortung. Dabei hätten Hochschulen die Möglichkeit, Prüfungen didaktisch zeitgemäßer zu gestalten und die übermäßige Fixierung auf das Staatsexamen aufzubrechen. Außerdem könnte man sich nur so von einer in den letzten Jahrzehnten komplett unwilligen Politik lösen, die Reformen der Juristenausbildung stets abgelehnt hatten. Dass dieser Schritt nicht gewagt wurde, ist bedauerlich.

Ein weiterer Punkt betrifft die Modularisierung des Studiums nach europäischen Standards, was mit 38:40:17 Stimmen abgelehnt wurde. Damit bleibt die juristische Ausbildung ein Sonderfall im europäischen Hochschulraum. Die Ablehnung zeigt die tiefe Skepsis gegenüber Bologna-Strukturen – und verhindert Anschlussfähigkeit, internationale Vergleichbarkeit und moderne Qualitätssicherung.

Die Einführung einer Wahlfachklausur im Ersten Examen wurde mit 32:39:17 Stimmen abgelehnt. Studierende hätten damit die Möglichkeit gehabt, individuelle Stärken einzubringen. Die Ablehnung zeigt die Angst vor Differenzierung – und hält am Einheitsjuristen fest, obwohl das Leitbild gleichzeitig modernisiert werden soll.

Auch die Idee, mündliche Prüfungen ohne Kenntnis der Vornoten durchzuführen, wurde knapp abgelehnt (38:39:11). Das ist bedauerlich, weil Vornoten nachweislich Bias erzeugen und die mündliche Prüfung damit weniger fair bleibt.

Schwerpunktbereiche und Praxis entwertet

Auch die Frage nach einer neuen Gewichtung des Curriculums wurde mit 12:62:21 Stimmen klar verworfen. Der Vorschlag sah vor, dass die Pflichtfächer die Hälfte und Schwerpunktbereich und Schlüsselqualifikation jeweils ein Viertel des Curriculums umfassen – eine eindeutige Aufwertung der Schlüsselqualifikation gegenüber der jetzigen Situation. Zudem war vorgesehen, den Studierenden bei den Schlüsselqualifikationen eine weitere Vertiefung in Form einer überfachlichen Qualifikation oder eines Praxissemesters zu ermöglichen. Die juristische Ausbildung bleibt damit ein weitgehend uniformer Weg, der individuelle Profilbildung kaum zulässt.

Auch die Vereinheitlichung der Schwerpunktbereiche wurde mit 7:84:5 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt der Schwerpunkt ein Flickenteppich, der von Universität zu Universität stark variiert. Für Studierende bedeutet das weiterhin: Wer die Hochschule wechselt, verliert oft wertvolle Studienleistungen. Die Ablehnung verhindert Transparenz und Vergleichbarkeit – zwei Faktoren, die in einem bundesweiten Ausbildungssystem eigentlich selbstverständlich sein sollten.

Der Vorschlag, ein sechsmonatiges, benotetes Praxissemester in Justiz, Verwaltung oder Wirtschaft einzuführen, wurde mit 8:81:6 Stimmen abgeschmettert. Ein Praxissemester hätte die Kluft zwischen Theorie und Praxis schon vor dem Referendariat verkleinert und Studierenden frühzeitig Einblicke in die Berufswelt ermöglicht. Die Ablehnung zeigt, wie stark die juristische Ausbildung weiterhin auf theoretische Wissensvermittlung setzt – und wie wenig Raum für praktische Kompetenzen bleibt, obwohl diese im Berufsalltag zentral sind.

Referendariat bleibt unangetastet

Auch das Referendariat bleibt weitgehend unangetastet. Der Vorschlag, die Pflichtstationen neu zu ordnen und die Wahlstationen auszubauen, wurde mit 10:74:15 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt das Referendariat ein starres System, das kaum Raum für Spezialisierung oder Zukunftsfelder wie Legal Tech bietet. Die Chance, die praktische Ausbildung stärker an modernen Berufsbildern auszurichten, wurde vertan.

Besonders widersprüchlich ist die Ablehnung digitaler Prüfungsinhalte. Der Vorschlag, Digitalisierungskompetenzen verbindlich in die Prüfungspläne aufzunehmen, wurde mit 11:53:21 Stimmen abgelehnt. Ebenso scheiterte die Idee, im Zweiten Examen mindestens eine Digitalisierungsklausur einzuführen (7:65:16) oder die Kautelarjurisprudenz stärker zu gewichten (11:68:10). Damit wird ein zentraler Zukunftsbereich weiterhin nicht geprüft – und Kompetenzen ohne Prüfungsrelevanz werden im juristischen System erfahrungsgemäß nicht ernst genommen.

Der Deutsche Juristentag hat viele wichtige Reformen beschlossen. Doch die abgelehnten Punkte zeigen, dass die juristische Ausbildung weiterhin an zentralen Stellschrauben nicht rütteln will: keine echte Öffnung für Praxis, keine strukturelle Modernisierung des Curriculums, keine konsequente Digitalisierung, keine Flexibilisierung, keine europäische Anschlussfähigkeit. Gerade die abgelehnten Vorschläge hätten die Ausbildung nachhaltig verändert. Dass sie scheiterten, zeigt, wie stark die juristische Ausbildung weiterhin von Beharrungskräften geprägt ist – und wie weit der Weg zu einer modernen, resilienten und diversitätssensiblen Juristenausbildung noch ist.

Die guten Nachrichten zum Schluss

Der Deutsche Juristentag hat zwar nicht alle Reformideen umgesetzt. Doch es wurden auch viele sinnvolle Maßnahmen beschlossen. Sie reduzieren Druck, erhöhen Fairness, stärken Didaktik und modernisieren die juristische Ausbildung an entscheidenden Stellen. Es sind Reformen, die Studierenden und Referendarinnen und Referendaren unmittelbar helfen – und die das System langfristig gerechter, professioneller und resilienter machen.

  • Reduzierung des Prüfungsstoffes: Der Prüfungsstoff soll „erheblich, auf das Minimum, reduziert“ werden (angenommen mit 66:17:13 Stimmen). Seit Jahren gilt die juristische Ausbildung als überfrachtet. Die Reduktion bedeutet eine Rückkehr zu dem, was Prüfungen eigentlich messen sollen: juristische Argumentationsfähigkeit, Systemverständnis und methodische Kompetenz. Das entlastet die Studierenden spürbar.
  • Abschichten über bis zu sechs Monate: Beschluss Nr. 46 ermöglicht es, die schriftlichen Examensklausuren freiwillig über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten abzuschichten (angenommen mit 59:17:13 Stimmen). Die bisherige Praxis, sechs Klausuren in zwei Wochen zu schreiben, erzeugte enormen psychischen Druck und führte zu Zufallseffekten. Das Abschichten erlaubt eine realistischere Vorbereitung, reduziert Belastungsspitzen und führt zu faireren Leistungsabfragen. Es ist eine der humansten Reformen des gesamten Katalogs.
  • Doppelblinde Zweitkorrektur: Eine Mehrheit von 69:6:12 Stimmen sprach sich für die Einführung der doppelblinden Zweitkorrektur aus. Künftig bewerten zwei Korrektorinnen oder Korrektoren unabhängig voneinander dieselbe Klausur – ohne Kenntnis der jeweils anderen Bewertung. Das reduziert Bias, schützt vor Fehlkorrekturen und sorgt für einheitlichere Maßstäbe. Die juristischen Staatsprüfungen werden damit fairer und transparenter.
  • Kommentarnutzung im ersten Staatsexamen: Bisher sind Kommentare nur im zweiten Examen erlaubt. Jetzt sollen sie auch im ersten Examen zu den zugelassenen Hilfsmitteln gehören (angenommen mit 50:21:17 Stimmen). Das ist ein längst überfälliger Schritt hin zu realitätsnahen Prüfungen. In der juristischen Praxis arbeitet niemand ohne Kommentare – warum sollten Studierende im Examen dazu gezwungen sein? Die Zulassung eines Kommentars entlastet beim Auswendiglernen und stärkt die methodische Kompetenz.
  • Divers besetzte Prüfungskommissionen: Divers besetzte Prüfungskommissionen sind ein überfälliges Signal für mehr Fairness und Vielfalt und wurde von 72:4:12 Stimmen angenommen. Unterschiedliche Perspektiven in Prüfungssituationen reduzieren Bias und stärken das Vertrauen in die Bewertung. Die juristische Ausbildung, die lange von homogenen Strukturen geprägt war, öffnet sich damit sichtbar für Diversität.
  • Hochwertige universitäre Repetitorien: Der mit 87:2:8 angenommene Beschluss verpflichtet die juristischen Fakultäten, koordinierte, hochwertige universitäre Repetitorien mit vollständigen Lernmaterialien anzubieten. Das ist ein Durchbruch für die Gleichheit der Ausbildung. Bislang waren viele Studierende auf teure private Repetitorien angewiesen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Künftig sollen Universitäten selbst umfassende, abgestimmte und hochschulübergreifend geteilte Materialien bereitstellen. Das entlastet finanziell und sorgt für faire Ausgangsbedingungen – unabhängig vom Geldbeutel.
  • Didaktische Qualifikation aller Lehrenden: Mehrere Beschlüsse stärken die didaktische Qualität der juristischen Lehre: Pflichtfortbildungen für wissenschaftliche Mitarbeitende und AG-Leitende, didaktische Anforderungen in Habilitationsordnungen und die gesetzliche Berücksichtigung didaktischer Kompetenzen in Berufungsverfahren. Juristische Lehre war lange abhängig vom individuellen Engagement – nicht von didaktischer Expertise. Mit diesen Beschlüssen wird Lehre professionalisiert, strukturiert und qualitätsgesichert. Studierende profitieren unmittelbar: bessere AGs, bessere Vorlesungen, bessere Prüfungen.
  • Einheitliche Unterrichtsmaterialien für das Referendariat: Einheitliche Unterrichtsmaterialien für das Referendariat sollen kommen (angenommen mit 54:25:21 Stimmen). Das ist ein wichtiger Schritt zur Gleichheit der Prüfungsbedingungen. Bislang hängt die Qualität der Ausbildung stark vom Bundesland ab – manche bieten hervorragende Materialien, andere kaum Struktur. Einheitliche Materialien sorgen für gleiche Standards und gleiche Chancen im Zweiten Staatsexamen. Das stärkt die bundesweite Vergleichbarkeit und entlastet Referendarinnen und Referendare.
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