Juristinnebund fordert diskriminierungsfreies Staatsexamen

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nutzt den 75. Deutschen Juristentag in Erfurt, um auf ein strukturelles Problem der Rechtswissenschaft hinzuweisen: die Diskriminierung in Studium, Staatsexamen und Referendariat. Das Policy Paper „Juristische Ausbildung diskriminierungsfrei gestalten“ des djb fordert juristische Akteure und Politik zur Handlung auf.

Die juristische Ausbildung müsse endlich so reformiert werden, dass sie Gleichstellung nicht nur behauptet, sondern praktisch gewährleistet. Die Forderung ist deutlich: „Diskriminierung geht da gar nicht – egal wo und gegen wen“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer. Seit den 1970er Jahren ist dokumentiert, dass juristische Lehr- und Prüfungsmaterialien stereotype Geschlechterrollen reproduzieren. Schon 1977 stellten Pabst und Slupik fest, dass Frauen in juristischen Sachverhalten überwiegend als Sexualobjekte oder in niederrangigen Rollen erscheinen. Auch die Hamburger Studie von 2017 zeigt, dass rund 80 Prozent der handelnden Personen in Examensfällen Männer sind – Frauen treten nur zu 11 Prozent auf, meist in stereotypen Berufsrollen. Die juristische Ausbildung vermittelt damit ein verzerrtes Bild gesellschaftlicher Realität und reproduziert unbewusste Abwertungen.

Stereotype, Übergriffe und strukturelle Risiken

Der djb verweist zudem auf ein erhöhtes Risiko sexualisierter Übergriffe im universitären Umfeld. Weibliche Studierende seien sowohl gegenüber Lehrenden als auch Kommilitonen besonders gefährdet. „Für weibliche Studierende besteht an Universitäten zudem ein erhöhtes Risiko sexueller und sexualisierter Übergriffe“, heißt es im Papier. Die juristische Ausbildung bleibt damit nicht nur blind für Diskriminierung – sie ist selbst ein Ort, an dem Ungleichheit entsteht.

Besonders gravierend sind die Befunde zu Prüfungen. Zwar erreichen Frauen das Staatsexamen etwas häufiger als Männer, doch schneiden sie im Durchschnitt schlechter ab. Die Forschung von Towfigh, Traxler und Glöckner zeigt, dass Frauen und Personen mit Migrationsgeschichte systematisch schlechter bewertet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen im ersten Staatsexamen eine vollbefriedigende oder bessere Note erzielen, ist um 17 Prozent geringer. „Flächendeckend zeigt sich, dass Frauen in der juristischen Ausbildung schlechter bewertet werden als Männer“, fasst der djb zusammen.

Mündliche Prüfungen als Brennpunkt der Ungleichheit

Besonders deutlich wird dies in mündlichen Prüfungen. Dort spielt die Zusammensetzung der Prüfungskommission eine zentrale Rolle. Ist sie ausschließlich männlich besetzt, steigt die Wahrscheinlichkeit schlechterer Bewertungen für Frauen signifikant. Der djb verweist auf stereotype threat und fehlende Rollenmodelle. Bislang gebe es keine Maßnahmen, die Prüfenden die Kompetenz vermitteln, diskriminierungssensibel mit unbewussten Vorannahmen umzugehen. Die Folgen solcher Bewertungen reichen weit über das Examen hinaus. Staatsexamensnoten entscheiden über den Zugang zu Justiz, Ministerien, Großkanzleien und Promotion. „Wer in der Prüfung diskriminiert wird, verliert die gleichen Chancen auf dem Berufsmarkt“, betont Rahel Sophie Meinhof, Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf.

Der djb fordert daher verpflichtende Schulungen für Prüfende, verbindlich divers besetzte Prüfungskommissionen, klare Bewertungsmaßstäbe und ein niedrigschwelliges Beschwerdesystem. Das sogenannte Vorgespräch müsse abgeschafft werden, weil es leistungsfremde Informationen in die Bewertung einfließen lasse und strukturell Vorurteile verstärke.

Reformbedarf in Studium und Referendariat

Auch im Studium sieht der djb erheblichen Reformbedarf. Lehrmaterialien müssten diskriminierungsfrei gestaltet und auf stereotype Darstellungen überprüft werden. Fakultäten sollen dies verbindlich in Studien- und Prüfungsordnungen verankern. Schriftliche Prüfungen müssten konsequent anonymisiert werden – eine Forderung, die der djb mit eigenen Daten untermauert. An mehr als drei Viertel der juristischen Fakultäten würden Klausuren und Hausarbeiten weiterhin unter Klarnamen abgegeben. Die Anonymisierung sei ein einfacher, aber wirksamer Schritt zu faireren Bewertungen.

Inhaltlich fordert der djb eine deutliche Erweiterung des Pflichtstoffs. Themen wie sexualisierte Gewalt, digitale Gewalt, reproduktive Selbstbestimmung, Opferschutzrechte, Antidiskriminierungsrecht und Gleichstellungsrecht müssten verpflichtend gelehrt werden. Diese Rechtsgebiete seien für die Lebenswirklichkeit vieler Menschen zentral und fehlende Kompetenz führe zu Schutzlücken. Besonders im Sexualstrafrecht brauche es eine trauma- und diskriminierungssensible Didaktik, die Retraumatisierungen vermeide und nicht die Täterperspektive stärke.

Schließlich richtet das Policy Paper den Blick auf das Referendariat. Sorgeverantwortung, prekäre finanzielle Bedingungen und Abhängigkeiten gegenüber Ausbildenden träfen Frauen besonders hart. Der djb fordert flexible Teilzeitmodelle, existenzsichernde Unterhaltsbeihilfen sowie die Einrichtung von Personalräten und Gleichstellungsbeauftragten in allen Bundesländern. Das Referendariat müsse strukturell so gestaltet werden, dass es nicht selbst zum Diskriminierungsrisiko werde.

Auftrag an Politik und Fakultäten

Auch die Rolle Künstlicher Intelligenz wird adressiert. KI berge aufgrund verzerrter Trainingsdaten ein erhebliches Diskriminierungspotential. Der djb fordert daher eine Ausbildung, die den Gender Data Gap, Proxy-Variablen und den Black-Box-Charakter von KI kritisch reflektiert. Nur so könne verhindert werden, dass diskriminierende Strukturen automatisiert reproduziert werden.

Der djb versteht sein Papier als Einladung und Aufforderung zugleich. Auf dem Deutschen Juristentag will er die Debatte aktiv mitgestalten. Bund, Länder, Fakultäten und Prüfungsämter sollen gemeinsam Standards für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Qualität entwickeln. Die juristische Ausbildung müsse endlich das werden, was sie sein sollte: ein Ort, an dem der demokratische Rechtsstaat gelebt wird – diskriminierungsfrei, gerecht und zukunftsfähig.

Der djb fordert daher:

  • Im Deutschen Richtergesetz (DRiG) die Verankerung von Wissen und Kompetenz zum Umgang mit Diskriminierung durch Stärkung von Gender- und Diversity-Kompetenz in der juristischen Ausbildung;
  • die Berücksichtigung von Gleichberechtigung und Diskriminierung in den Lehrinhalten, u. a. im Verfassungsrecht, Sexualstrafrecht, zivilen Gewaltschutzrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Lehre zum Antidiskriminierungsrecht;
  • im Umgang mit Künstlicher Intelligenz Vermittlung von Wissen über und Maßnahmen gegen Diskriminierung;
  • die Beseitigung von Stereotypen in der Lehre, in Fallgestaltungen und insbesondere in Prüfungssachverhalten;
  • die Anonymisierung schriftlicher Prüfungsleistungen auch im rechtswissenschaftlichen Studium;
  • die Reform der mündlichen Staatsexamensprüfungen durch verpflichtende Schulungen für Prüfende, Diversität in den Prüfungskommissionen und angemessene Entlohnung der Prüftätigkeit, kein Vorgespräch mit Vorsitzenden, klare und verbindliche Bewertungsmaßstäbe und niederschwellige Beschwerde- und Kontrollmöglichkeiten;
  • im Rechtsreferendariat ein flexibles und existenzsicherndes Teilzeitreferendariat sowie flächendeckend einen Personalrat für Referendarinnen und Referendare mit Gleichstellungsbeauftragten;
  • Qualitätssicherung durch enge Abstimmung der zuständigen Institutionen und beteiligten Personen.

Zum Policy Paper: https://www.djb.de/

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