Prozessbericht: Andreas Scheuer hat vor dem LG Berlin I Erinnerungslücken

-Werbung-spot_imgspot_img

Vor dem Landgericht Berlin I hat vergangenen Woche das Strafverfahren gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer begonnen. Ihm und seinem früheren beamteten Staatssekretär im Verkehrsministerium, Dr. Gerhard Schulz, wird vorgeworfen, vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestags zur Pkw-Maut gelogen zu haben. Das wäre als uneidliche Falschaussage gem. §§ 153, 162 Abs. 2 StGB strafbar. Unser Autor war an den ersten Prozesstagen vor Ort.

Kern des Strafverfahrens ist, ob die vorgesehenen Betreiber der Pkw-Maut bei einem Verhandlungs-Frühstück mit Scheuer und Schulz Ende November 2018 angeboten haben, vor Vertragsschluss das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Pkw-Maut abzuwarten. Scheuer und Schulz beharren beide darauf, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können und haben dies auch im später folgenden PUA ausgesagt. Dort haben die Chefs der beiden Mautbetreiber-Unternehmen erklärt, dass sie eine spätere Vertragsunterzeichnung angeboten hätten, wie sich aus dem PUA-Bericht ergibt.

EuGH kippte „Ausländer-Maut“

Die Einführung einer Pkw-Maut war seitens der CDU/CSU bereits seit mehreren Jahren geplant, Scheuer sollte sie als Verkehrsminister im Jahr 2018 endlich auf den Weg bringen, damit sie noch vor der Bundestagswahl 2021 starten konnte. Um deutsche Autofahrer:innen nicht zusätzlich zu belasten sollten diese über eine gleich hohe Reduktion der Kfz-Steuer entlastet werden, sodass faktisch nur nicht-deutsche Autofahrer:innen die Maut hätten bezahlen müssen.

Gegen diese als „Ausländer-Maut“ bezeichneten Bundesgesetze klagte Österreich vor dem EuGH. Während der Verhandlungen zwischen dem Bundesverkehrsministerium und den Mautbetreibern im Jahr 2018 war das Verfahren noch anhängig. Scheuer und Schulz betonten auch im Strafverfahren mehrfach, sie seien fest davon ausgegangen, dass der EuGH die Klage abweisen würde, weil auch die Europäische Kommission ein zwischenzeitlich eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wieder eingestellt hatte.

So unterzeichneten das Bundesverkehrsministerium und die Mautbetreiber im Dezember 2018 den knapp 2 Milliarden Euro schweren Maut-Vertrag. Ein knappes halbes Jahr später kippte der EuGH mit Urteil vom 18.06.2019 die deutschen Mautgesetze u.a. wegen Verstoßes gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot (Az. C-591/17). Auch wenn nach den Aussagen von Scheuer und Schulz niemand diesen Ausgang erwartet hatte muss man wohl kein europarechtliches Genie sein um zu erkennen, dass eine sog. „Ausländer-Maut“ diskriminierend und unionsrechtlich heikel sein könnte.

Nach dem EuGH-Urteil wollte sich das Bundesverkehrsministerium schnellstmöglich vom Maut-Vertrag lösen, ein Schiedsgericht sprach den Betreibern später jedoch 243 Millionen Euro Schadensersatz zu.

Gerichtliche Überprüfung einer Erinnerungslücke

Neben der Frage, ob es tatsächlich ein solches Verschiebungsangebot durch die Mautbetreiber gegeben hat, muss das Landgericht aber auch bewerten, ob Scheuer und/oder Schulz im PUA gelogen haben, als sie sagten, sie könnte sich daran nicht erinnern. Schon zu Verhandlungsbeginn hatte sich Scheuers Anwalt, der Strafverteidiger Dr. Daniel Krause, an das Gericht – und wohl auch die zahlreich anwesende Öffentlichkeit – gewandt und betont, dass das Vorhandensein einer Erinnerung als innere Tatsache durch ein Gericht kaum überprüft werden könne.

Vor allem bei der Vernehmung der beiden Angeklagten durch den Vorsitzenden Richter und die Staatsanwaltschaft am zweiten Verhandlungstag, Mittwoch, 23. September 2026, fiel auf, dass sie stets bemüht waren zu sagen, dass es ein Verschiebungsangebot „nach meiner Erinnerung“ nicht gegeben habe. Damit halten sie sich zwei Türen offen: Dass es Verschiebungsangebot gab, aber sie es womöglich nicht mitbekommen haben, oder dass sie es mitbekommen haben, sich aber nicht daran erinnern können. Dass der Strafverteidiger Krause dem Angeklagten Schulz bereits vor dem PUA dazu geraten habe, stets diese Formulierung zu verwenden, gestand er auch am zweiten Verhandlungstag auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft zu.

Andreas Scheuer (rechts) im Schatten (Foto: Jannis Krüßmann)

Strafprozess statt ordnungsgemäßer Aktenführung?

Mit der Befragung der Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft am zweiten Verhandlungstag wurde nach den ausschweifenden Einlassungen am ersten Tag das Verfahren etwas lebendiger. Auf mehrere Nachfragen erklärte Schulz, dass sowohl vor dem Verhandlungs-Frühstück am 28.11.2018 die beinahe täglichen Verhandlungsrunden auf Fachebene des Ministeriums als auch nach dem Termin die weiteren Verhandlungen in Protokollen und Vermerken dokumentiert wurden. Ausgerechnet zu dem Spitzengespräch mit Scheuer, Schulz und den beiden Mautbetreiber-Chefs sollen aber weder Vorbereitungsunterlagen oder Protokolle noch Vermerke im Nachgang existieren. Schulz versuchte das damit zu erklären, dass der Frühstücks-Termin keine Relevanz für das Vergabeverfahren gehabt hätte, sondern Scheuer die beiden Mautbetreiber-Chefs kennenlernen wollte. Schulz meinte, dass er als gewissenhafter Beamter im Nachhinein die Arbeitsebene informiert hätte, wenn es ein solch wichtiges Verschiebungsangebot gegeben hätte – dass er das nicht getan hat, beweise, dass es ein solches Angebot durch die Betreiber nicht gab.

Nach dieser Aussage merkte die Staatsanwaltschaft an, dass man sich den ganzen Strafprozess wohl hätte sparen können, wenn auch das Verhandlungsfrühstück ordnungsgemäß dokumentiert und veraktet worden wäre, weil dann keine Unklarheiten über die Existenz des Verschiebungsangebots bestehen könnten. Ein schönes Beispiel dafür, dass eine ordnungsgemäße Aktenführung nicht nur der Öffentlichkeit und der Transparenz nutzt, sondern auch den Politiker:innen und Beamt:innen selbst.

Up next: Auftritt der Zeuginnen und Zeugen

Mangels Aktenführung müssen sich Staatsanwaltschaft und Gericht stattdessen wohl auf die beiden Chefs der Mautbetreiber als Zeugen verlassen. Deren Auftritt ist für die nächsten beiden Verhandlungstage Mitte Oktober geplant.

Wenn die beiden so aussagen wie schon vor dem PUA des Bundestags und ein Verschiebungsangebot bestätigen dürfte es Aussage gegen Aussage stehen. Aber selbst wenn das Gericht den Mautbetreibern Glauben schenkt, bleibt die Frage, ob es auch davon überzeugt ist, dass Scheuer und/oder Schulz über ihre Erinnerung hieran gelogen haben.

Leise Zweifel an den Aussagen der Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft bereits durch Fragen an Scheuer geweckt, ob er nicht nach der Veröffentlichung des vermeintlichen Verschiebungsangebots durch den Spiegel im September 2019 oder im Zuge des PUA mit seinem früheren Staatssekretär Schulz über das Verhandlungs-Frühstück gesprochen habe, was sehr naheliegend gewesen wäre. Scheuer bestritt das mehrfach. Dazu passte auch, dass Scheuer und Schulz schon bei Prozessbeginn erklärt hatten, über die berufliche Ebene hinaus keinen privaten Kontakt gepflegt und sich auch nicht geduzt zu haben.

Sollte sich nach der Zeugenvernehmung jedoch herausstellen, dass es sehr wohl ein solches Verschiebungsangebot gegeben hat würde das vehemente Bestreiten jeder Erinnerung durch Scheuer und Schulz hieran plötzlich sehr unglaubwürdig wirken.

(Keine) Verteidigung eines politischen Vermächtnisses

Schon zu Beginn des ersten Verhandlungstags betonte Scheuers Verteidiger Krause, dass das Gerichtsverfahren nicht den Sinn der „Ausländer-Maut“ oder Scheuers politisches Vermächtnis insgesamt bewerten könne. Dennoch schilderten Scheuer und Schulz ausführlich ihren politischen und beruflichen Werdegang und versuchten Verständnis für ihr Handeln zu wecken. Immer wieder beharrten sie darauf, dass niemand das vernichtende Urteil des EuGH über die Maut erwartet hätte und sie stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten. Indem sie so ausführlich auf Randthemen eingingen haben die beiden Angeklagten das genaue Gegenteil dessen gemacht, was sie selbst verhindern wollten, und den ganz großen Bogen zu den damaligen politischen Gegebenheiten gespannt.

Das Strafverfahren kann aber auch darüber hinaus einen Mehrwert bringen: So gibt es noch andere Politiker, die sich vor Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf Erinnerungslücken berufen haben, wie den früheren Bundeskanzler Olaf Scholz im Cum-Ex-Skandal.

Das Verfahren gegen Scheuer und Schulz wird am 12. Oktober 2026 vor dem Landgericht Berlin I fortgeführt (Az. 538 KLs 16/25, 237 Js 1217/22).

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

14,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel