Kann KI psychiatrische Sachverständige im Strafprozess ersetzen?

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Eine KI, die Sachverständige im Strafprozess ablöst. Was nach Science-Fiction klingt, wirft schon heute rechtliche Fragen auf. Könnte eine spezialisierte KI künftig beurteilen, wie sich eine psychische Erkrankung auf einen Beschuldigten zur Tatzeit ausgewirkt hat? Ein Fall aus der Rechtsprechung zeigt, was psychiatrische Sachverständige leisten – und welche Hürden eine KI überwinden müsste.

Ein Mann stieß im Frankfurter Hauptbahnhof eine Frau und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich retten, das Kind wurde getötet. Der Beschuldigte litt an einer paranoiden Schizophrenie und handelte in der Wahnvorstellung, andere Menschen auf Befehl innerer Stimmen töten zu müssen. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main ging von Schuldunfähigkeit aus und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an (Urt. v. 28.08.2020, Az. 5/22 Ks – 3390 Js 234079/19).

Die Schuldfähigkeit im Blick

Wie lässt sich die psychische Verfassung eines Menschen zu einem vergangenen Tatzeitpunkt beurteilen? Das Gericht kann dem Beschuldigten weder in den Kopf schauen noch ersetzt juristisches Wissen die psychiatrische Fachkunde. Genau dann kommen psychiatrische Sachverständige ins Spiel. Sie untersuchen die medizinischen Voraussetzungen, auf deren Grundlage das Gericht die Schuldfähigkeit rechtlich bewertet.

Maßgeblich sind die §§ 20, 21 StGB. § 20 StGB erfasst die Unfähigkeit, aufgrund einer dort genannten Störung das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. § 21 StGB betrifft die erhebliche Verminderung dieser Fähigkeiten. Eine Unterbringung nach § 63 StGB setzt zusätzlich insbesondere eine entsprechende Gefährlichkeitsprognose voraus. Bei verminderter Schuldfähigkeit können Strafe und Unterbringung nebeneinander stehen.

Eine Diagnose allein beantwortet die Frage nach der Schuldfähigkeit also nicht. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen der Erkrankung zur Tatzeit. Dafür sind etwa die Krankengeschichte, die Persönlichkeit, die Tatvorgeschichte und das Verhalten bei der Tat zu untersuchen. Welche Symptome bestanden? Wie beeinflussten sie Wahrnehmung und Handeln? Ein psychiatrisches Gutachten muss diese Zusammenhänge nachvollziehbar begründen. Eine bloße Aufzählung von Symptomen genügt nicht.


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Vom Hilfsmittel zur sachverständigen KI

Hier setzt die Überlegung an: Könnte eine spezialisierte KI solche Aufgaben übernehmen? Akten strukturieren, Informationen zusammenführen oder Texte vorbereiten sind denkbare Einsatzfelder. Doch zwischen der Unterstützung bei einzelnen Arbeitsschritten und einer eigenständigen Begutachtung liegt ein erheblicher Unterschied. Wer Informationen verarbeitet, verfügt damit noch nicht über die erforderliche forensisch-psychiatrische Sachkunde.

Eine KI müsste medizinische Informationen zuverlässig einordnen und ihre Bedeutung für die konkrete Tat beurteilen können. Sie müsste auch erkennen, wenn Angaben widersprüchlich sind oder die vorhandenen Informationen keine belastbare Schlussfolgerung zulassen. Dass ein Sprachmodell einen überzeugend formulierten Text erzeugt, belegt diese Fähigkeiten nicht. Für den Aufstieg von der Assistenzrolle zur Gutachterrolle wären deshalb verlässliche Nachweise der Eignung für genau diese Aufgabe erforderlich.

Hinzu kommt die Nachvollziehbarkeit. Bei komplexen KI-Modellen lässt sich nicht ohne Weiteres erkennen, welche Informationen das Ergebnis wie beeinflusst haben. Dieses Blackbox-Problem erschwert eine kritische Überprüfung. Ansätze der erklärbaren KI, auch Explainable AI genannt, sollen solche Zusammenhänge zugänglicher machen. Eine plausibel klingende Erklärung eines Chatbots ist aber noch kein verlässlicher Nachweis seines tatsächlichen Entscheidungswegs. Auch ein erklärbares Ergebnis kann falsch sein.

Objektiv nur auf den ersten Blick

Hand aufs Herz: Hast du schon einmal eine Antwort einer KI übernommen, ohne sie kritisch zu hinterfragen? Genau darin liegt eine Gefahr. Menschen können automatisierten Empfehlungen übermäßig vertrauen. Dieses Phänomen wird als Automation Bias bezeichnet. Dass eine Einschätzung von einer Maschine stammt, macht sie jedoch nicht objektiv. Schon die Auswahl der Trainingsdaten kann beeinflussen, welche Zusammenhänge ein System erkennt und welche Vorannahmen es übernimmt.

Ein Beispiel gefällig? Ein System könnte aus einer psychiatrischen Diagnose vorschnell auf die individuelle Gewaltbereitschaft eines Menschen schließen. Das wäre eine problematische Verkürzung. Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde unterscheidet ausdrücklich zwischen statistisch erhöhten Risiken bei bestimmten Erkrankungen und der Beurteilung eines einzelnen Menschen. Die allermeisten Gewalttaten lassen sich nicht auf eine psychische Erkrankung zurückführen. Zugleich ist die überwiegende Mehrheit psychisch erkrankter Menschen nicht gewalttätig.

Auch die Fragestellung verdient Aufmerksamkeit. Zwei selbst gewählte Beispiele verdeutlichen den Unterschied: Prompt A lautet: „Welche Anhaltspunkte sprechen dafür oder dagegen, dass die Erkrankung die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit beeinträchtigte?“ Prompt B lautet: „Begründe, weshalb der Beschuldigte trotz seiner Erkrankung das Unrecht der Tat erkennen und nach dieser Einsicht handeln konnte.“ A verlangt eine Prüfung in beide Richtungen. B gibt das gewünschte Ergebnis bereits vor.

Wer ein Sprachmodell auf diese Weise befragt, riskiert, die eigenen Vorannahmen in dessen Antwort wiederzufinden. Wie stark sich die Formulierung tatsächlich auswirkt, müsste für das jeweilige System untersucht werden. Für den Strafprozess folgt daraus jedenfalls eine konkrete Kontrollfrage: Welche Informationen und Vorgaben lagen der KI-Bewertung zugrunde? Das Gericht müsste deshalb auch überprüfen können, welche Informationen der KI vorlagen und mit welcher Fragestellung sie zu ihrer Bewertung gelangte.

Wer trägt die Verantwortung

Dann ist da noch die Verantwortung. Die Stellung von Sachverständigen nach der Strafprozessordnung (StPO) ist auf persönlich verantwortliche Personen zugeschnitten. Eine KI ist daher nicht schon deshalb ein eigenständiges sachverständiges Beweismittel, weil sie ein Gutachten formulieren kann. Für menschliche Sachverständige bestehen dagegen konkrete Verantwortungsregeln: Eine vorsätzliche Abgabe eines falschen Gutachtens ist strafbar nach § 153 StGB. Auch eine zivilrechtliche Haftung nach § 839a BGB kommt in Betracht. Handelt der Sachverständige in Ausübung eines öffentlichen Amtes, kommt eine Amtshaftung nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG in Betracht.

Wer würde sich bei einer eigenständigen KI-Begutachtung den Nachfragen des Gerichts stellen? Wer würde erläutern, weshalb bestimmte Symptome als ausschlaggebend bewertet wurden? Und wer würde die Verantwortung tragen, wenn eine fehlerhafte Bewertung zu einer rechtsfehlerhaften Entscheidung führte? Die Verteilung der Aufgaben auf Entwicklung, Betrieb und Anwendung eines Systems beantwortet diese Fragen noch nicht.

Schließlich stellt sich die Frage nach der Unparteilichkeit. Sachverständige können nach § 74 StPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Bei einer KI wäre zu klären, wie die Verteidigung systematische Verzerrungen wirksam aufzeigen und überprüfen lassen könnte. Dafür genügt der Hinweis nicht, eine Maschine verfolge keine eigenen Interessen. Auch ihre Datenbasis und die Vorgaben der Menschen, die sie entwickeln oder einsetzen, können das Ergebnis beeinflussen.

Die KI-Verordnung greift Kontrollprobleme bereits auf: Für Hochrisiko-KI-Systeme enthält sie Anforderungen an Daten und Daten-Governance in Art. 10, Transparenz in Art. 13 und menschliche Aufsicht in Art. 14. Ob ein konkretes System darunter fällt, ist gesondert zu prüfen. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine KI die Stellung eines Sachverständigen im Strafprozess übernehmen könnte. Den Bedarf an rechtlichen Schutzvorkehrungen für KI im Strafverfahren betont auch der Rechtswissenschaftler und Hochscullehrer Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor.

Eine KI als psychiatrische Sachverständige bleibt damit ein Zukunftsszenario. Ihre Eignung hängt nicht allein von der technischen Entwicklung ab. Ebenso entscheidend sind überprüfbare Methoden, wirksame Verteidigungsmöglichkeiten und eine klare Verantwortung. Die rechtliche Bewertung der Schuldfähigkeit muss beim Gericht bleiben. Der Gesetzgeber sollte sich frühzeitig mit der Frage befassen, ob KI künftig über eine unterstützende Tätigkeit hinaus eigenständige Aufgaben von Sachverständigen im Strafprozess übernehmen darf. Dafür müsste geklärt werden, wie ihre Bewertungen überprüft, von der Verteidigung hinterfragt und rechtlich verantwortet werden können.

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