Die Hamburger Politik plant massive Kürzungen bei der Finanzierung der Juristenausbildung an der Universität Hamburg – und die Folgen treffen ausgerechnet diejenigen, die ohnehin schon am Limit studieren: Jurastudierende ohne reiche Eltern. Ein offener Brief von Rechtsanwaltskammer, Anwaltverein, Richterverein, Notarverein und Fakultätsclub macht klar, was die Politik offenbar ignoriert: Wer in Hamburg Jura studiert, soll künftig seinen Examenserfolg selbst bezahlen.
Adressiert ist der Brief an die politische Spitze der Stadt: den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher, Wissenschaftssenatorin Blumenthal, Justizsenatorin Gallina und Finanzsenator Dressel.
Ab 2027 sollen Promotionsstellen und Professuren nicht nachbesetzt werden. Auch Stipendien, Moot Courts und Law Clinics verlieren ihre Finanzierung. Doch der härteste Schlag trifft die Examensvorbereitung. Ausgerechnet beim Examensklausurenkurs, nämlich bei den Korrekturen der Übungsklausuren, soll gespart werden. Die Universität will die Korrektur im Examensklausurenkurs drastisch reduzieren. Die Unterzeichnenden schreiben: „Kostenfrei korrigiert würde damit weniger als ein Viertel der angebotenen Klausuren.“ Das bedeutet: Drei von vier Klausuren bleiben unkorrigiert – es sei denn, Studierende zahlen einen kommerziellen Klausurenkurs aus eigener Tasche.
Faktische Teilprivatisierung des Studiums?
Damit wird die Examensvorbereitung in Hamburg faktisch teilprivatisiert. Wer eine realistische Chance im Staatsexamen haben will, muss künftig tief in die Tasche greifen. Der offene Brief bringt es auf den Punkt: „Wenn die Universität die erforderliche Examensvorbereitung nicht mehr anbieten kann, verschwindet der Bedarf nicht. Er wird auf private Repetitorien und kostenpflichtige Korrekturangebote verlagert.“
Jurastudierende sollen also für Leistungen zahlen, die an anderen Fakultäten selbstverständlich kostenlos sind. Und das in einem Studium, das ohnehin kaum Zeit für Nebenjobs lässt. Die Unterzeichnenden warnen: „Wer neben Lebenshaltungskosten und einem langen Studium zusätzlich private Examensvorbereitung und Klausurenkorrekturen finanzieren muss, wird sich möglicherweise mangels finanzieller Mittel gegen das juristische Studium als solches entscheiden.“
Private Repetitorien kosten schnell mehrere tausend Euro. Korrekturpakete für Examensklausuren liegen je nach Anbieter zwischen 15 und 40 Euro pro Klausur. Wer sich das nicht leisten kann, geht schlechter vorbereitet ins Examen – und riskiert damit seine gesamte berufliche Zukunft. Das ist nicht nur unfair, sondern sozial völlig aus der Zeit gefallen.
Auch Moot Courts und Law Clinics sollen bluten
Besonders absurd: Hamburg wirbt gleichzeitig intensiv um juristischen Nachwuchs für Justiz und Verwaltung. Der offene Brief hält der Politik diesen Widerspruch direkt vor: „Es ist widersprüchlich, auf der einen Seite erhebliche Anstrengungen zur Gewinnung juristischen Nachwuchses zu unternehmen und auf der anderen Seite die Ausbildungsbedingungen genau dieses Nachwuchses zu verschlechtern.“
Hinzu kommt, dass die Justizministerkonferenz erst im Juni 2026 beschlossen hat, dass eine starke universitäre Examensvorbereitung unverzichtbar sei. Die Empfehlungen verlangen ausdrücklich die Besprechung von Originalexamensklausuren und ein aussagekräftiges Feedback. Genau das wird in Hamburg gestrichen. Die Unterzeichnenden schreiben: „Eine Fakultät, die weniger als ein Viertel ihrer Examensklausuren korrigiert und ihre Promotionsstellen nicht nachbesetzt, kann diesen Anforderungen nicht gerecht werden.“
Auch die Streichung der Finanzierung von Moot Courts und Law Clinics trifft die Ausbildung ins Herz. Diese Formate vermitteln Fähigkeiten, die im juristischen Alltag entscheidend sind: Argumentation, Verhandlungsführung, anwaltliche Beratung, Teamarbeit. Dass ausgerechnet diese praxisnahen Angebote gestrichen werden, während gleichzeitig „Praxisorientierung“ von Hochschulen gefordert wird, ist kaum nachvollziehbar.
Standort Hamburg in Gefahr
Genau hier beginnt das nächste Problem: Hamburg gefährdet seine eigene Nachwuchsgewinnung – und damit die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Die Unterzeichnenden erinnern daran, dass Richterinnen, Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen, Notare und Verwaltungsjuristinnen alle dieselbe universitäre Ausbildung durchlaufen. Wer heute die Ausbildung kaputtspart, bekommt morgen unbesetzte Stellen, überlastete Gerichte und eine Justiz, die nicht mehr schnell genug arbeitet. Der Brief formuliert es klar: „Wer heute an ihr spart, wird die Folgen in fünf bis zehn Jahren an den Gerichten, in den Behörden und in den Kanzleien spüren. Der Rechtsstaat lebt von Menschen, die für ihn ausgebildet werden.“ Wenn Hamburg die juristische Ausbildung schwächt, schwächt es seine eigene Justiz – und damit die Fähigkeit des Staates, Recht durchzusetzen. Die Folgen reichen weit über die Universität hinaus. Hamburg ist ein bedeutender Standort für Handels-, Gesellschafts-, Versicherungs-, Transport- und Seerecht. Eine starke juristische Fakultät ist Teil dieser Infrastruktur.
Der offene Brief endet mit einem klaren Appell: Die Stadt müsse die Universität so ausstatten, „dass die Kostensteigerungen gedeckt sind und die Fakultät für Rechtswissenschaft diese Einschnitte nicht vornehmen muss“. Die Bürgerschaft solle sich der juristischen Ausbildung mit derselben Entschlossenheit widmen wie der Lehrkräfteausbildung im Jahr 2023.
Die Botschaft ist eindeutig: Hamburg spart an der falschen Stelle. Wer Jurastudierende zwingt, ihren Examenserfolg privat zu finanzieren, produziert soziale Ungerechtigkeit – und gefährdet die Qualität des Rechtsstaats.
Fundstelle: https://rak-hamburg.de/


