How to: Die Remonstration im Jurastudium – Wie remonstriere ich richtig?

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Egal ob Hausarbeit oder Klausur: Oftmals ist man mit der Note im Jurastudium nicht einverstanden oder es fehlt sogar nur ein Punkt zum Bestehen. Hier gibt es einen Ausweg: Das sogenannte “Remonstrieren”. Aber: Richtig remonstrieren will gelernt sein! Deswegen haben wir Euch den ultimativen Leitfaden für die Remonstration im Jurastudium erstellt. Aber Moment mal: Was ist überhaupt eine Remonstration?

Der Begriff “remonstrieren” stammt vom lateinischen “remonstrare” und bedeutet direkt übersetzt „wieder zeigen“. Die Remonstration ist damit eine schriftliche (Achtung: Form!) “Wiedervorlage”. Sie stellt ein rechtliches Mittel dar, mit dem Jurastudierende innerhalb von ein/zwei Wochen (Achtung: Frist!) nach der offiziellen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eine Neubewertung ihrer Prüfungsleistung begehren können. An einigen Lehrstühlen ist Voraussetzung einer zulässigen Remonstration außerdem, dass man die Klausurbesprechung (Achtung: weitere formale Voraussetzung) besucht hat.

Der Ausgangspunkt: Eine ungerechtfertigte Benotung

Voraussetzung einer jeden Remonstration ist, dass du in berechtigter Weise mit der Einordnung deiner Prüfungsleistung in die Notenskala unzufrieden bist. Die Betonung liegt hierbei auf den Worten “in berechtigter Weise”. Die bloße Unzufriedenheit mit der Korrektur reicht nicht aus! Auch bloße kleinere, formale Fehler genügen nicht! Ursachen für eine fehlerhafte Bewertung liegen in der Regel vor, wenn:

  • eine vertretbare Lösung als falsch gewertet wurde oder
  • vorhandene Ausführungen als fehlend bemängelt wurden oder
  • unzutreffende Einwände gegen die Argumentation vorliegen oder
  • unzutreffend der Aufbau kritisiert wurde und
  • die Fehlbeurteilung für die Notenvergabe gravierend ist oder
  • ein Ungleichgewicht zwischen der vergebenen Note und deren Rechtfertigung vorliegt.

Diese Vorüberlegungen und formellen Voraussetzungen der Remonstration sind unbedingt einzuhalten.

Das Vorgehen: Richtig remonstrieren

Materiell setzt eine erfolgreiche Remonstration das Vorliegen eines – oder mehrerer – Remonstrationsgründe voraus. Je mehr Gründe dir einfallen, desto größer die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Remonstration. Sei aber nicht zu enttäuscht, falls es nicht klappt. Nur etwa ein Prozent der eingereichten Remonstrationen hat Erfolg!

Jurastudierende, die Kritikpunkte zur Prüfungskorrektur vorbringen möchten, müssen sich mit den Korrekturbemerkungen am Rand der Klausur/Hausarbeit intensiv auseinandersetzen und sodann mit einer nachvollziehbaren Begründung schriftlich vortragen, wieso sie der Ansicht sind, dass die ursprüngliche Bewertung der Klausur/Hausarbeit unangebracht ist. Denn: Eine Neubewertung der Prüfungsleistung ist nur vorzunehmen, wenn konkret dargelegt werden kann, in welchen Punkten die ursprüngliche Bewertung fehlerhaft ist.

Die Remonstration sollte deswegen einem streng formalen Aufbau folgen und frei von emotionalen oder unnötigen Sätzen sein. Dabei kannst du dich am klassischen dreistufigen Aufbau orientieren, den du noch aus Schulaufsätzen kennst: Einleitung, Hautpteil, Schluss.

Formulierungsvorschlag: Einleitung

Am besten leitest du deine Remonstration ganz sachlich und höflich (wie einen Brief) mit folgendem Textbaustein ein:

“Sehr geehrte/r Frau/Herr Prof. [Name],
sehr geehrte/er Korrektor:in,

anbei erhalten Sie das korrigierte Exemplar meiner Klausur/Hausarbeit mit der Bitte um eine Neubewertung meiner Leistung zurück. Ich halte die Bewertung für sachlich nicht gerechtfertigt und daher in der Notenstufe für zu niedrig angesetzt.“

Als nächstes folgt der Hauptteil, also das Herzstück deiner Remonstration. Hier gilt es, Fehler und Widersprüche des:der Korrektor:in in den Randbemerkungen zu deiner Arbeit zu finden. Diese sollten dann sachlich und vor allem verständlich dargelegt werden. Deswegen solltest du die jeweiligen Kritikpunkte klar gliedern. Am besten machst du für jeden Kritikpunkt einen neuen Absatz. In diesem legst du jeweils dar, wo der:die Korrektor:in einen Fehler gesehen hat und wieso du diese Korrektur für falsch hältst. Wenn möglich untermauerst du deine Argumentation auch mit einer Quelle. Also beispielsweise einer Fundstelle aus einem Kommentar, die deine Ansicht stützt.

Formulierungsvorschlag: Hauptteil

Die einzelnen Kritikpunkte an der Notengebung führst du am besten nummeriert in der Reihenfolge auf, in der sie auch in deiner Arbeit erscheinen. Die Formulierung eines Kritikpunktes kann beispielsweise folgendermaßen lauten:

“Auf Seite 3 meiner Hausarbeit merkt der Korrektor an, dass die von mir vertretene Ansicht nicht vertretbar sei. Das halte ich für falsch. Denn Prof. [Name] vertritt diese Meinung in seinem Lehrbuch auf S. 57. So auch zu finden bei Schwab, in MüKo § Rn. Auch meine inhaltliche Argumentation halte ich für gelungen. Für die in meiner Hausarbeit vertretene Ansicht sprechen… “

Sonderfall: Bei ganz eigenen Ansätzen, die weit über die der Lösungsskizze hinausgehen bzw. komplett von ihr abweichen, sollte ein kurzer Abriss der dahinterstehenden Überlegungen erfolgen. Zeige dem:der Professor:in, wieso dein Lösungsweg ebenfalls vertretbar ist! Denn: Mindermeinungen sind – mit einer guten Begründung – vertretbar und dürfen nicht als falsch gewertet werden. Der:die Korrektor:in muss den in der angefertigten Arbeit dargestellten Lösungsweg mitdenken und diesen honorieren, es sei denn, er ist nicht vertretbar.

Sonderfall: Es kann vorkommen, dass ein:e Kommiliton:in genau das gleiche geschrieben hat, wie du. Während seine:ihre Ausführungen als richtig gewertet wurden, wurden deine Ausführungen hingegen als falsch verworfen. Die Geltung von Art. 3 I GG ist im Prüfungsrecht grundsätzlich anerkannt. Eine ausschließlich “vergleichende” Remonstration ist jedoch nicht ausreichend. Denn auch im Prüfungsrecht gilt der Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“. In dieser Konstellation kannst du dich aber ergänzend auf die andere Arbeit berufen.

Sonderfall: Manchmal kommt es vor, dass man aus persönlichen Gründen (Todesfall in der Familie, Krankheit, Schlafmangel usw.) nicht die Leistung erbringen kann, die man eigentlich erbringen könnte. Das ist sehr schade und ärgerlich. Leider reichen diese persönlichen Gründe für eine Remonstration aber nicht aus. Sie sollten deswegen überhaupt nicht erwähnt werden.

Zusammenfassung: im Hauptteil stellt man also jeweils in einem Satz kurz das von dem:der Korrektor:in beanstandete Problem unter Angabe der Seitenzahl in der Arbeit dar. Im folgenden Satz sollte die Beanstandung dann kurz und klar widerlegt werden. Besonders effektiv ist dann eine Kommentarfundstelle oder ein Hinweis auf die entgegenstehende Auffassung des:der verantwortlichen Professor:in.

Formulierungsvorschlag: Schluss

Deine Remonstration endet dann mit der abschließenden Bitte an deine:n Professor:in. Hier ist es ratsam, sich keine konkrete Note zu wünschen, sondern allgemein um eine Neubewertung zu bitten. Beispielsweise so:

„Nach alledem darf ich Sie daher freundlich bitten, die festgesetzte Notenstufe nochmals einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen [kein Komma!]
[Dein Name]“

Die Remonstration sollte insgesamt einen angemessenen Umfang im Verhältnis zu deiner Arbeit haben. Als Richtwert werden hier oft drei Word-Seiten angegeben (eher kürzer bei einer Klausur).

Fazit: Du schaffst das!

Die Enttäuschung im Fall einer nicht bestandenen oder schlecht bewerteten Klausur/Hausarbeit ist groß und absolut nachvollziehbar. Erhält man 3 Punkte ist es deswegen unbedingt ratsam, zu remonstrieren. Natürlich unter der Voraussetzung, dass man an der Korrektur zumindest irgendetwas zu bemängeln hat. Hier heißt es dann: Ran an den Speck! Und: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

Aber Achtung: Bei der Remonstration gilt das Verbot der reformatio in peius nicht. Das bedeutet, dass der:die Professor:in dich bei der Neubewertung auch “nach unten” korrigieren darf. Deswegen solltest du dir mit 5/6 Punkten sehr gut überlegen, ob du dieses Risiko eingehen möchtest. Handelt es sich um eine Zwischenklausur, die sowieso “nicht zählt”, solltest du unter Umständen lieber auf eine Remonstration verzichten und das (in deinen Augen) unfaire Ergebnis akzeptieren.


Tipp: Viele Universitäten haben Hinweise zur Remonstration auf ihren Internetseiten oder im Prüfungsamt veröffentlicht. Die universitätsspezifischen Formalia solltest du dort unbedingt nochmal nachlessen.

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Redaktion
Redaktion
JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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