Kein Zeitverlust durch Auslandssemester – Schwerpunkt „Droit Français“ im Ausland

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Nach Abschluss der Zwischenprüfung stellt sich für viele Jurastudierende die Frage der Wahl des richtigen Schwerpunktbereichs. In der Vielzahl der möglichen Schwerpunktbereiche deutscher Jurafakultäten bietet der Schwerpunktbereich „Droit Français“ an der Universität Münster nicht nur eine Vertiefung in einem bestimmten Rechtsgebiet, sondern schwenkt den Blick zugleich über den Tellerrand, indem Veranstaltungen zum französischen Recht Teil des Studienplans werden. Dadurch erhalten die Studierenden die Möglichkeit, Kompetenzen im Umgang mit der französischen Rechtsordnung zu erlangen.

Spezialisierung auf das französische Recht im Staatsexamen? Das ist möglich!

Der Schwerpunktbereich „Droit Français“ der Universität Münster ist primär als Angebot für Studierende des Doppelstudiengangs „Deutsches und Französisches Recht“ der Universitäten Münster und Jean Moulin Lyon III konzipiert, steht aber grundsätzlich auch weiteren Staatsexamensstudierenden offen.

Für den Schwerpunkt können Wahlveranstaltungen aus dem Bereich Droit civil (französisches Zivilrecht) oder Droit public (französisches Öffentliches Recht) belegt werden. Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster bietet diese Veranstaltungsmodule nicht selbst, sondern in Kooperation mit der Partneruniversität Jean Moulin Lyon III an. Die Wahlveranstaltungen müssen daher in Frankreich entsprechend dem Studienangebot der Universität Jean Moulin Lyon III gewählt werden. Alternativ können entsprechende Module an anderen französischen Fakultäten, zum Beispiel im Rahmen eines Auslandssemesters belegt werden.

Neben diesen Wahlveranstaltungen beinhaltet der Schwerpunkt ein Seminar an der Universität Münster mit Bezug zum französischen Recht. Die Seminararbeit kann dabei entweder in deutscher oder in französischer Sprache verfasst werden. Thematisch können dabei insbesondere rechtsvergleichende oder genuine Aspekte der fremden Rechtsordnung Gegenstand der Arbeit sein.

Die Belegung des Schwerpunktbereichs „Droit Français“ bietet insbesondere für Studierende des deutsch-französischen Doppelstudiengangs, aber auch für alle anderen Studierenden, die ein Auslandsjahr in Frankreich planen, die Möglichkeit, ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen für die Schwerpunktbereichsprüfung zu nutzen.

Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht

Wer nicht erst im Schwerpunktbereich näher mit dem französischen Recht in Berührung treten möchte, hat an der Universität Münster die Möglichkeit, den Bachelorstudiengang zum Deutschen und Französischen Recht in Kooperation mit der Universität Jean Moulin Lyon III zu belegen. Durch diesen Doppelstudiengang erhalten die Studierenden bereits von Studienbeginn an einen einmaligen Einblick in die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des deutschen und französischen Rechtssystems.

Video zum Doppelstudiengang an der Uni Münster.

Die deutsch-französische Studierendenschaft belegt in Münster Veranstaltungen im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie juristische Kurse im französischen Recht. Ergänzt wird das Curriculum um fachsprachliche Kurse in deutscher und französischer Sprache durch das Sprachenzentrum der Universität Münster. Die französischsprachigen juristischen Kurse werden überwiegend durch muttersprachliche Dozierende der Universität Lyon geleitet. Im dritten Studienjahr spezialisieren sich die Studierenden dann in Lyon entweder im Zivil- oder Öffentlichen Recht. Der Schwerpunktbereich „Droit Français“ ermöglicht es den Bachelor-Studierenden, die auch das Staatsexamen absolvieren möchten, ihre in Lyon erbrachten Studienleistungen im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung anerkennen zu lassen. Die Universitäten Münster und Lyon verleihen nach erfolgreichem Bestehen einen Doppelabschluss: einen Bachelor of Laws sowie die französische Licence en droit. Nach dem dreijährigen Studiengang ist entweder eine Fortsetzung des Studiums in Deutschland, z.B. mit dem Studienziel Staatsexamen, oder ein Masterstudiengang in Deutschland oder Frankreich möglich.

Der Doppelstudiengang ermöglicht den Studierenden nicht nur ihre nationale Rechtsordnung zu durchdringen, sondern Kompetenzen im Umgang mit verschiedenen Rechtssystemen zu erwerben. Diese rechtsvergleichenden Fähigkeiten sind in der heutigen juristischen Arbeitswelt im europäischen und internationalen Kontext unverzichtbar und stellen eine hervorragende Qualifizierung für eine spätere Tätigkeit in diesen Bereichen dar.


Prof. Dr. Gernot Sydow ist seit 2015 Professor für Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Münster und federführend für den seit 22/23 angebotenen Bachelor-Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht in Kooperation mit der Universität Jean Moulin Lyon verantwortlich.

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Prof. Dr. Gernot Sydow
Prof. Dr. Gernot Sydow
Prof. Dr. Gernot Sydow ist seit 2015 Professor für Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Münster und federführend für den seit 22/23 angebotenen Bachelor-Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht in Kooperation mit der Universität Jean Moulin Lyon verantwortlich.

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