Das Private Baurecht: Zusatzqualifikation und Master (LL.M.) in Marburg

Zunächst: Das private Baurecht ist im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht reines Zivilrecht. Es beschäftigt sich mit den vertraglichen Beziehungen der an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien. Grundlage sind also insbesondere das Werkvertragsrecht und spezielle vertragliche Regelungen baurechtlicher Sonderprobleme.

Da die meisten Bauprojekte über einen längeren Zeitraum mit mehreren Beteiligten verwirklicht werden und bei Bauverzögerungen oder Mängeln extrem hohe Summen auf dem Spiel stehen, ist das private Baurecht eine besonders praxisrelevante Materie. Denn so viel gebaut wird, so viel wird auch gestritten. Ca. 90 % der vor deutschen Gerichten verhandelten Werkverträge bzw. 10 % aller bei Landgerichten anhängigen Verfahren kommen aus dem Bereich des privaten Baurechts!

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen erstaunt es, dass an kaum einer juristischen Fakultät Deutschlands privates Baurecht zum Lehrplan gehört. Aus der Praxis heraus wurde deshalb die Zusatzqualifikation Privates Baurecht an der Philipps-Universität Marburg initiiert, um dort den dringend benötigten Nachwuchs für bau- und immobilienrechtlich spezialisierte Kanzleien und Unternehmen der Bauwirtschaft auszubilden.

Durch die Ausweitung der Zusatzqualifikation auf ganz Deutschland ist es nun auch für Personen außerhalb der Philipps-Universität Marburg möglich, diese zu absolvieren. Momentan gibt es Standorte in Köln und Halle, an denen eine Teilnahme in kooperierenden Kanzleien angeboten wird. Alternativ wird eine Online-Teilnahme im Home-Office angeboten.

Neben der Zusatzqualifikation existiert ebenfalls noch der berufsbegleitende, interdisziplinäre Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung“, der sich direkt an Praktiker:innen richtet und mit dem der Titel Master of Laws (LL.M.) erlangt werden kann.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann möchten wir Dir gerne im Folgenden die Zusatzqualifikation (ZQ) Baurecht und den entsprechenden Masterstudiengang näher vorstellen.

Was macht die Zusatzqualifikation im privaten Baurecht aus?

Das private Baurecht ist ein allgegenwärtiges Thema. Von dem Verbraucherbauvertrag eines Einfamilienhauses bis hin zu millionenschweren Großprojekten wird alles abgedeckt. Die hierbei entstehenden Fragen und Probleme beantwortet das private Baurecht. Dabei wird zum einen der examensrelevante Grundstoff wie die AGB-Kontrolle, das Mängelgewährleistungsrecht oder das Bürgschaftsrecht anhand konkreter Anwendungsfälle wiederholt und vertieft, andererseits aber auch über den Examensstoff hinaus Spezialwissen vermittelt, etwa über das Architektenrecht und das Vergaberecht.

Die Lehre erfolgt dabei nicht allein durch Professor:innen, sondern zumeist durch Praktiker:innen aus der Anwaltschaft, der Richterschaft oder dem Ingenieurswesen aus ganz Deutschland. Hierdurch ist ein allumfassender Einblick in die Materie gewährleistet. Nicht zuletzt bietet die Zusatzqualifikation auch immer einen ersten Anknüpfungspunkt für spätere Berufsmöglichkeiten, wie zahlreiche Beispiele belegen.

Übrigens: Neben Studierenden können auch Referendare die Zusatzqualifikation absolvieren!

Was sind die zu erbringenden Leistungen in der ZQ Baurecht?

Die Zusatzqualifikation erstreckt sich über drei Semester mit jeweils vier Semesterwochenstunden, bei denen Anwesenheitspflicht herrscht. Von den pro Semester angebotenen drei Klausuren gehen die beiden besten in die Endnote ein. Eine Kombination mit den Veranstaltungen des Studienverlaufsplanes ist in aller Regel unproblematisch möglich. Des Weiteren wird zu einem baurechtlichen Thema eine Seminararbeit angefertigt, welche ebenfalls für den Schwerpunktbereich angerechnet werden kann, wenn das Thema kompatibel ist.

Zuletzt sollen die theoretisch erlernten Erkenntnisse im Rahmen eines Praktikums vertieft werden. Hier bieten wir dir an, Dich an einen unserer zahlreichen Kooperationspartner deutschlandweit zu vermitteln und Dir so wertvolle Kontakte zu verschaffen. Natürlich ist dieses Praktikum für das Pflichtpraktikum im Rahmen des universitären Grundstudiums anrechenbar.

Der berufsbegleitende Masterstudiengang

Über die Zusatzqualifikation hinaus gibt es für Berufstätige die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Weiterbildungsmasterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M.)“.

Grundlage für die Entwicklung dieses interdisziplinären Masterprogramms durch die Philipps-Universität Marburg war, dass es im Bereich des Bau- und Architektenrechts seit Jahren einen stark steigenden Bedarf an Expert:innen gibt, die beratend, schlichtend oder als Sachverständige zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen zurate gezogen werden.

Im ersten und dritten Semester dieses Studiengangs finden eine Präsenzwoche in Marburg (6 Tage) und drei Präsenzwochenenden in Berlin, Hamburg und München (jeweils Do.-Sa.) statt. Im zweiten Semester finden die Präsenzwoche und das erste Präsenzwochenende in Marburg und die anderen beiden Wochenenden in Hamburg und München statt. Inhaltlich orientiert sich das Masterprogramm am Lebenszyklus eines typischen Bauprojekts. Angefangen mit der wirtschaftlichen Beurteilung des Vorhabens, den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen und der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, über die Projektsteuerung bis hin zu den Besonderheiten des Bauvertragsrechts und des Architektenrechts werden die Studierenden von renommierten Dozent:innen durch das Dickicht der zahlreichen Regularien und Gesetze geführt. Nach der Ausfertigung einer Masterarbeit weist der international anerkannte juristische Hochschulabschluss LL.M. (Master of Laws) die Absolvent:innen als Expert:innen auf ihrem Gebiet aus.

Die Erfahrungen aus den bisher erfolgreich durchgeführten Kursen haben gezeigt, dass das Masterprogramm die interdisziplinäre Zusammenarbeit erheblich fördert. Es konnten Kompetenzen erworben werden, die über das eigene Fachgebiet hinausreichen und die nach Aussage der Teilnehmenden zur Bewältigung praktischer baurechtlicher Probleme von größter Bedeutung sind. Von dieser interdisziplinären Sprechfähigkeit profitieren auch die Jurist:innen, die nach dem Kurs die Denkweise der Bauingenieur:innen, Architekt:innen und Projektverantwortlichen besser verstehen und leichter fachübergreifend kommunizieren können. Neben den Kenntnissen, die auch für den theoretischen Teil der Fachanwaltszulassung erforderlich sind, wird darüber hinaus Spezialwissen in Gebieten außerhalb des klassischen Bauvertragsrechts vermittelt. Die FIDIC-Bedingungen z.B. sind ebenso Teil des Programms wie etwa der Umgang mit technischen Fragen in Sachverständigengutachten oder die Prüfung baubetrieblicher Gutachten.

Im Wintersemester 2023/24 startet der 10. Durchgang, für welchen man sich ab sofort anmelden kann. Die Frist endet am 31. August 2023. Weitere Informationen sind auf der Homepage zum Master Baurecht zu finden.

Fazit: Eine echte Empfehlung!

Das private Baurecht wird im Studium nur angeschnitten. Umso wichtiger ist es jedoch in der Praxis. Wer hier Vorkenntnisse im Rahmen einer Zusatzqualifikation oder eines Weiterbildungsmasters vorweisen kann, wird in der Berufswelt ein Alleinstellungsmerkmal haben. Die jeweiligen Abschlusszertifikate gelten in der Bauwelt deutschlandweit als Qualitätsnachweis. Folgerichtig kommen überdurchschnittlich viele Absolvent:innen in ausgezeichneten Positionen unter. Wenn Dich aktuelle rechtliche Fragen rund um das Thema Bauen interessieren, bist Du im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg also genau richtig.


Schreibe uns bei Interesse gerne eine E-Mail an baurecht@jura.uni-marburg.de oder schau dich auf unserer Webseite zum Privaten Baurecht Marburg sowie auf Linkedin in Ruhe um.

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Klinkhammer/Kromberg/ Seebass
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Gemeinsames Autor:innen-Profil von: Henriette Klinkhammer, Sabrina Kromberg und Martin Seebass.

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