Bewährung: Uni-Professor “bestraft” Doktorandinnen mit Rohrstock

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Das Landgericht Göttingen hat einen Professor der Universität Göttingen unter anderem wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte Doktorandinnen durch Schläge mit dem Rohrstock “bestraft”.

Insgesamt 21 Straftaten wurden einem 58-jährigen Professor der Universität Göttingen vor dem Ladgericht Göttingen vorgeworfen. Eine seiner Doktorandinnen hatte den Mann angezeigt, nachdem es zu sexuellen Übergriffen im Büro des Professors gekommen war. Die Vorwürfe hören sich an, wie aus einem schlechten Porno. Nur, dass die betroffenen Frauen nicht freiwillig an den “Spielchen” ihres Professors teilgenommen haben. Der Mann soll ab Juli 2014 zwei seiner Doktorandinnen und eine Technikerin mehrmals in sein Büro bestellt und sie hinter verschlossener Tür “bestraft” haben. Laut Anklage soll er die Frauen aufgefordert haben, die Hose herunterzuziehen und ihnen dann auf das Gesäß geschlagen haben. Teilweise mit einem Bambusstock, teilweise mit der flachen Hand. Dabei soll er den Frauen auch an die Brust gefasst haben.

Die Hauptzeugin hatte im Strafprozess geschildert, wie der Professor sie über vier Jahre unter Druck gesetzt und gedroht hatte, die Zusammenarbeit zu beenden. Einer Doktorandin soll er gesagt haben, er müsse seine Wut und seinen Stress auf diese Weise abbauen. Auch deswegen zeigten die Frauen die Tat erst so spät an. Zwei der Frauen waren auf Grund der Vorfälle in therapeutischer Behandlung.

Inzwischen hat das Landgericht Göttingen sein Urteil gesprochen. Es befand den Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig und sprache eine Freiheitstsrafe von elf Monaten aus. Allerdings auf Bewährung. Dabei berücksichtige das Gericht auch, dass ein höheres Strafmaß zu einem automatischen Verlust des Beamtenstatus geführt hätte. Als Bewährungsauflagen muss der Mann jeweils 2.500, 500 und 300 Euro an die Opfer und 2.000 Euro an das Göttinger Frauenhaus zahlen. Der Professor ist bereits seit Dezember 2017 nicht mehr im Dienst.

Gegenüber dem NDR äußerte sich eine der Doktarandinnen als unzufrieden mit dem Ausgang des Strafprozesses: “Ich habe kein Vertrauen mehr ins deutsche Rechtssystem. Der Prozess war lang und unangenehm und dann so ein geringes Urteil. Ich fühle mich ein zweites Mal erniedrigt”, so die Frau. Auch Jurist:innen kritisieren, dass der Mann seinen Beamtenstatus auf Grund der niedrigen Strafe behalten darf.


Fundstelle: https://www.forschung-und-lehre.de/

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