Rezension Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht

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Wenn es ein Lehrbuch bis in die 47. Auflage schafft, ist klar, dass es etwas taugt. „Allgemeines Schuldrecht“ aus der Reihe „Grundrisse des Rechts“, begründet von Hans Brox und seit der 28. Auflage von Wolf-Dietrich Walker fortgeführt, ist dieses Jahr (2023) erneut aktualisiert im Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um einen knapp 500 Seiten starken Lehrbuch-Klassiker, der aber keinesfalls eingestaubt ist.

„Grundrisse des Rechts“ ist eine Reihe aus dem Hause Beck, die damit wirbt, alle Rechtsgebiete abzudecken und gleichzeitig „den Blick fürs Wesentliche zu gewinnen“ und den gesamten klausurrelevanten Stoff abzudecken. Die „Brox/Walker“-Bücher, die aus den Bänden BGB AT sowie Schuldrecht AT und BT besteht, sind wohl die bekanntesten. Die wenigsten Student:innen laufen ihnen nicht zumindest einmal über den Weg. Die Erwartungen waren also entsprechend hoch – konnten sie dem gerecht werden?

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Die Optik

Das Softcover ist, wie das der Bücher der gesamten Reihe, sehr schlicht, aber gut als „Grundrisse des Rechts“-Band zu erkennen. Klare Bonuspunkte gibt es dafür, dass das Lehrbuch seine Zeit in meinem Rucksack im Laufe mehrerer Bahnfahrten gut überstanden hat und nicht besonders empfindlich zu sein scheint, auch wenn sich die Ränder des Einbandes nicht besonders robust anfühlen. Die Seiten sind haptisch okay; ein bisschen dickeres, weniger glattes Papier wäre wohl nett, aber nicht zwingend notwendig. Es fühlt sich nicht an wie Thermopapier und ist damit vielen anderen Lehrbüchern weit überlegen.

Auch von innen ist das Lehrbuch eher einfach gehalten. Die sehr gut ausgewählten Hervorhebungen sind „fett“ und die Überschriften und Textkörper sind äußerst einheitlich. Ausschließlich die Schemata sind in Kästchen eingerahmt, was mir persönlich sehr gut gefällt. Wer sich an zu vielen Hervorhebungen in fetter und kursiver Schrift mit Unterstreichungen, Schriftartwechseln und Spielereien mit den Größen stört, wird sich in diesem Buch sehr wohlfühlen.

Aufbau und Inhalt

Was mir auch sehr gut gefällt, ist, dass es einen Inhaltsüberblick in der Länge von zwei Seiten gibt, der ein 13 Seiten langes Inhaltsverzeichnis folgt. Wenn man einen Themenblock findet, ist ersteres perfekt, für Details leitet einen das Inhaltsverzeichnis direkt zur richtigen Seite und Randnummer. Dadurch gibt es keine Kompromisse bei der Übersichtlichkeit.

Nun ist es Zeit, zum Wesentlichen zu kommen: dem Inhalt. Als erstes macht es glücklich, dass kein seitenlanges Kapitel zu „Geschichtlichem“ vorangestellt wird. Das Buch kommt direkt zum Punkt, nämlich zur Verortung und Bedeutung des allgemeinen Schuldrechtes. Beeindruckend hieran ist, dass es sehr gut gelingt, das Schuldrecht von den anderen Büchern des BGB abzugrenzen. Innerhalb der ersten zehn Seiten hatte ich bereits einen kleineren Aha-Effekt, weil die Zusammenhänge sehr übersichtlich und einfach dargestellt werden.

Der Satzbau ist für ein juristisches Lehrbuch sehr einfach, sodass ich selten einen Satz zweimal lesen musste. Die einzelnen Abschnitte, die kapitelweise durch Randnummern strukturiert werden, sind in der Regel auch eher kurz. Jedes Unterkapitel beginnt, soweit ich das bisher beurteilen kann, mit einem kurzen Fall, der einfach zu merken ist. Dieser wird dann als Beispiel für alle Probleme in diesem Abschnitt angeführt, sodass es leichter fällt, die Probleme und Streits „vor sich zu sehen“ und auf den Fall anzuwenden. Zum anderen entsteht dadurch eine gute Gedächtnisstütze.

Obwohl ich das Lehrbuch noch nicht im Detail durcharbeiten konnte und eher überblicksartig überflogen habe, wirkte es auf mich als Studentin sehr vollständig. Ermutigt hat mich dabei, dass ich die einzelnen Kapitel jeweils relativ schnell bewältigen konnte. Außerdem ist das Lesen durch den Verzicht auf inhaltliche und sprachliche Schnörkel wenig ermüdend.

Der Wunschzettel

Was ich mir noch wünschen würde, wäre ein Verzeichnis für die Schemata, sodass ich danach nicht blättern muss. Ansonsten könnten die Fälle zu Beginn des Kapitels vielleicht noch etwas origineller – vielleicht auch irgendwie witzig oder skurril – sein, um noch ein bisschen besser im Gedächtnis zu haften.

Und zuletzt: Wenn man gerne Grafiken und Bildchen hat, um sich Konstellationen besser vorstellen zu können, muss man entweder mit Stift und Papier selbst ran oder ein anderes Lehrbuch suchen. Obwohl sich das Schuldrecht AT wohl schon für kurze Skizzen eignen würde, sucht man diese im Brox/Walker leider vergeblich. All diese Punkte sind aber reine Fragen der Präferenz, sodass das wohl nicht einmal eine echte Kritik ist.

Mit etwas Grundwissen ein tolles Lehrbuch

Mich wird der Brox/Walker durch das Examen begleiten, weil mir die Darstellung, die Beschränkung auf das Wesentliche ohne Verknappungen und die Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit des Lehrbuches überraschend gut gefällt. Zwar sind die 500 Seiten dabei viel, aber das Inhaltsverzeichnis bringt mich sehr schnell an den richtigen Ort, wenn ich etwas nachlesen muss, und ein schnelles Lesen und Verstehen wird durch die Sprache und den Aufbau begünstigt. Durch die vielen Auflagen ist der Brox/Walker außerdem hoch aktuell, was ebenfalls sehr nützlich und hilfreich ist. Vermutlich werden bei mir BGB AT und Schuldrecht BT demnächst auch einziehen dürfen.

Dabei hilft es aber meiner Meinung nach sehr, sich mit der Materie schon vor dem Lesen auseinandergesetzt zu haben. Wenn es das erste Mal wäre, dass ich mit dem Schuldrecht in Berührung käme, wäre ich wahrscheinlich wegen des Umfangs etwas eingeschüchtert und von Tempo und dem vorausgesetzten Grundwissen oft ein wenig überfordert. Allerdings ist auch das nur mein persönlicher Eindruck. Als Begleitmaterial zur Vorlesung und zur Vorbereitung auf die Große Übung ist das Lehrbuch jedenfalls meiner Meinung nach sehr gut geeignet.

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Ich komme zu dem Ergebnis, dass der Brox/Walker als hochaktueller Klassiker den hohen Erwartungen durchaus gerecht wird. Im Rahmen dieser Rezension gibt es eine klare Empfehlung des Lehrbuches für alle, die sich mit dem allgemeinen Schuldrecht befassen oder schon einmal befasst haben und ihr Wissen auffrischen wollen.

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