Jurastudium: Schwerpunkt vor oder nach dem Staatsexamen?

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Das Jurastudium gliedert sich in Deutschland in einen staatlichen und einen universitären Teil. Letzterer wird auch „Schwerpunkt“ genannt. Üblicherweise schreibt man die Schwerpunktarbeiten (also den universitären Teil des ersten Staatsexamens) vor den Klausuren des staatlichen Teils. Doch in den letzten Jahren sind immer mehr Studierende dazu übergegangen, den Schwerpunkt erst nach dem Staatsexamen zu schreiben. Welche Vor- und Nachteile hat ein solches Vorgehen?

Zu einer der am häufigsten gestellten Fragen in Juraforen und den sozialen Medien gehört die Frage, ob man die Schwerpunktprüfung lieber vor oder nach den staatlichen Pflichtfachklausuren schreiben soll. Die Antwort auf diese Frage ist in etwa so umstritten wie der Erlaubnistatbestandsirrtum (zwei Juristen drei Meinungen…). Die Prüfungsordnungen der meisten Universitäten lassen grundsätzlich beide Möglichkeiten zu. Es liegt also bei dem oder der Student:in selbst, diese individuelle Entscheidung zu treffen.

Tipps fürs Jurastudium

Schwerpunkt vor dem Examen

Für den Schwerpunkt während des Jurastudiums – also vor dem Staatsexamen – spricht, dass man nach dem Staatsexamen oft ausgebrannt ist. Gegenüber dem Schwerpunkt ist die Staatsprüfung der umfassendere und schwerere Teil. Es kann also sinnvoll sein, den „leichteren“ Schwerpunkt bereits „aus dem Weg geräumt“ zu haben, bevor man sich endgültig dem Staatsexamen widmet. Nach den 6-7 Klausuren der Staatsprüfung ist man ausgebrannt und erschöpft. Man will mit Jura zunächst überhaupt nichts mehr zu tun haben und sich einfach nur ausruhen. Viele Studierende können sich in dieser Situation nicht nochmal „aufraffen“, um auf den Schwerpunkt zu lernen.

Ein weiterer Pluspunkt: Hat man den Schwerpunkt vor dem staatlichen Teil bereits erledigt, hält man am Ende tatsächlich die Endnote und das vollständige Zeugnis als Belohnung in den Händen. Das fühlt sich unglaublich gut an.

Viele nutzen die Zeit des Schwerpunkts außerdem, um es vor der Examensvorbereitung nochmal langsamer angehen zu lassen. Den Schwerpunkt kann man beispielsweise auch mit einem Auslandssemester verknüpfen. All das ist nicht möglich, wenn man den Schwerpunkt erst nach dem Examen schreibt.

Schwerpunkt nach dem Examen

Trotzdem sprechen aber auch gewichtige Gründe für die Entscheidung, den Schwerpunkt erst nach der Pflichtprüfung zu absolvieren. Insbesondere kann man so Zeit sparen und unter Umständen noch den Freischuss „mitnehmen“. In vielen Prüfungsordnungen ist geregelt, dass der Freischuss (also ein regulärer dritter Versuch des staatlichen Teils) nur bis zum achten oder neunten Semester möglich ist. Bis zu diesem Zeitpunkt muss man sich für den staatlichen Teil angemeldet haben. Will man – wie die meisten Jurastudierenden – zuvor noch ein Jahr lang ein Repetitorium besuchen, wird die Zeit knapp. Den Freischuss kann man oft nur mitnehmen, wenn man zuvor auf die Schwerpunktprüfung verzichtet.

Für den Schwerpunkt nach dem Examen spricht außerdem die Reihenfolge des Prüfungsstoffes. Im staatlichen Teil wird der gesamte Stoff aller Semester abgefragt. Man muss also auch noch Themen drauf haben, die im ersten Semester abgefragt wurden. Der Stoff des Schwerpunktbereichs hat hingegen überhaupt nichts mit der staatlichen Pflichtfachprüfung zu tun. Legt man den Schwerpunkt vor dem ersten Examen ab, unterbricht man also den mentalen Zusammenhang des Prüfungsstoffes. Man muss sich in ein komplett neues Themengebiet eindenken (beispielsweise Völkerrecht oder Kriminologie), darf gleichzeitig aber auch den Pflichtstoff nicht vergessen. Dies spricht dafür, sich zunächst ausschließlich auf die Pflichtprüfung und den Stoff des 1.-10. Semesters zu konzentrieren, ein Repetitorium zu besuchen und den staatlichen Teil abzulegen. Hat man dies gemeistert, kann man den Prüfungsstoff getrost zunächst aus dem Kopf verbannen und sich ganz dem Schwerpunktbereich widmen.

Individuelle Entscheidung

Am Ende bleibt diese Entscheidung eine individuelle Wahl. Beide Vorgehendweisen haben Vor- und Nachteile. Auf keinen Fall sollte man aber die Examensvorbereitung und die Schwerpunktprüfung zeitgleich ablegen. Das kann nur schiefgehen.

Auch sollte man nicht den Fehler machen und der Masse folgen. Nur weil sich Freund:innen für die eine oder andere Vorgehendweise entscheiden, bedeutete das nicht, dass man hier unbedingt „mitziehen“ muss. Das gilt übrigens auch für die Wahl des Schwerpunktbereichs. Zwar fühlt man sich zunächst alleingelassen, wenn sich alle Freund:innen für einen anderen Schwerpunktbereich entscheiden, doch am Ende profitiert man auf jeden Fall von einer individuellen Entscheidung. Das gleiche gilt auch im Hinblick auf die Examensvorbereitung und die Prüfungsreihenfolge.

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