Jurastudium: Der Schwerpunkt Medizin- und Pharmarecht

Du möchtest Dich bereits während des Jurastudiums von der breiten Masse abheben und Spezialkenntnisse in einem zukunftsweisenden Rechtsgebiet erlangen? Der Schwerpunkt „Medizin- und Pharmarecht“ an der Philipps-Universität Marburg macht’s möglich!

Spätestens seitdem das Thema „Impfschäden“ infolge einer Corona-Schutzimpfung in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, ist das Medizin- und Pharmarecht in den Fokus der Gesellschaft getreten. Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Medizin und Pharmazie haben an Bedeutung gewonnen und das Gesundheitssystem wurde auf den Prüfstand gestellt. Dies lenkt die Aufmerksamkeit auch auf den Schwerpunktbereich „Medizin- und Pharmarecht“ an der Philipps-Universität Marburg.

Dieser Schwerpunkt, der ein echtes Alleinstellungsmerkmal darstellt, beschäftigt sich mit Sachverhalten aus den vielfältigen Bereichen des Arzt- und Krankenhaushaftungsrechts, des Medizinstrafrechts, des Arzneimittelrechts und des Vertragsarztrechts und geht damit weit über Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinaus.

Tipps fürs Jurastudium

Welche Leistungen müssen erbracht werden?

Von den angebotenen Vorlesungen muss in zwei Fächern jeweils eine 2-stündige Abschlussklausur geschrieben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, drei Klausuren zu schreiben, von denen dann die beiden besten Klausuren zählen. Die Klausurleistungen machen insgesamt 40 % der Schwerpunktnote aus. Zudem muss eine Seminarleistung im Bereich des Medizin- und Pharmarechts erbracht werden, welche die restlichen 60 % der Schwerpunktnote ausmacht. Hierzu zählen das Verfassen einer wissenschaftlichen Seminararbeit innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen sowie ein Referat mit anschließender Diskussion über den Inhalt der angefertigten Seminararbeit.

Die praktische Relevanz des Medizin- und Pharmarechts zeigt sich nicht zuletzt daran, dass an den Seminaren oftmals auch Praktiker:innen aus verschiedenen Bereichen mitwirken, die ihre Eindrücke und Erfahrungen aus der Praxis in die Diskussionen einbringen – eine tolle Gelegenheit, um Kontakte zur Berufswelt zu knüpfen!

Was macht den Schwerpunktbereich „Medizin- und Pharmarecht“ aus?

Vor allem im Bereich der juristischen Ausbildung gewinnt der Schwerpunktbereich des Medizin- und Pharmarechts zunehmend an Bedeutung. Am Fachbereich Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg ist dieser Schwerpunktbereich hingegen schon lange Tradition – und zwar nicht nur aufgrund der ortsansässigen berühmten Behringwerke, die maßgeblich an der Corona-Impfstoffproduktion beteiligt waren. Die lange Tradition spiegelt sich auch in der herausragenden Qualität der Ausbildung wider. So konnte sich über die Jahre hinweg ein umfangreiches Angebot an Spezialisierungsgebieten im Studienverlaufsplan etablieren. Gelehrt wird nicht nur durch Professor:innen, sondern auch durch Praktiker:innen, die noch einmal weitere interessante Sichtweisen einbringen. Diese Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis bietet den Studierenden damit einen echten Mehrwert. Das „Medizin- und Pharmarecht“ ist an der Philipps-Universität Marburg einer der sieben Schwerpunktbereiche, aus denen die Studierenden wählen können. Unterteilt wird der Schwerpunkt „Medizin- und Pharmarecht“ in fünf Spezialisierungsbereiche, die wiederum jeweils aus zwei Teilbereichen bestehen, welche sich teilweise überschneiden.

Welche Spezialisierungsmöglichkeiten bestehen im Schwerpunktbereich „Medizin- und Pharmarecht“?

Ziel des Schwerpunktbereichs ist es, den Studierenden ein möglichst umfassendes Wissen rund um das Thema „Medizin- und Pharmarecht“ zu vermitteln. Welche Vorlesungen letztlich besucht werden, hängt dabei ganz von dem persönlichen Interesse ab. Die Spezialisierungsbereiche sollen eine zielgerichtete Vorauswahl ermöglichen, die eine intensive Befassung mit einem speziellen Teilbereich des Medizin- und Pharmarechts ermöglicht. Zu den Spezialisierungsbereichen, die im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung in Marburg angeboten werden, zählen das Sozialrecht, das Arztrecht, das Haftungsrecht, das Versicherungsrecht und die medizinrechtlichen Sanktionen. Es besteht damit ein umfangreiches Angebot, um auch innerhalb des Medizin- und Pharmarechts den persönlichen Neigungen nachgehen zu können. Dies ermöglicht eine sehr spezifische Ausbildung, die einem für das spätere Berufsleben Türen zu interessanten Nischenbereichen öffnen kann!

Die Wahl eines Spezialisierungsbereichs ist dabei jedoch nicht zwingend und stellt lediglich ein Angebot dar. Wer sich für Vorlesungen aus verschiedenen Spezialisierungsbereichen interessiert, kann sich den Schwerpunkt im Medizin- und Pharmarecht nach den eigenen Vorlieben zusammenstellen.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kurzen Einblick in die einzelnen angebotenen Spezialisierungsbereiche ermöglichen und damit die Entscheidungsfindung erleichtern:

Zum Spezialisierungsbereich des Sozialrechts – Ein Ausflug ins SGB V

In den Bereich des Sozialrechts fallen die Vorlesungen zum Vertragsarztrecht und zum Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Vertragsarztrecht, umgangssprachlich auch „Kassenarztrecht“ genannt, regelt die Rechtsbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungserbringern wie den Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten. Daran anknüpfend vermittelt die Vorlesung zum Leistungsrecht der GKV die allgemeinen Grundsätze des Leistungsrechts. Hierzu zählt vor allem der Leistungsanspruch des Versicherten gegen die Krankenkasse, der sich sowohl auf die Verschaffung von Sach- als auch Dienstleistungen richtet.

Zum Spezialisierungsbereich des Arztrechts – Eine Querschnittsmaterie zum Thema „Arzt“

Der Spezialisierungsbereich des Arztrechts bietet die Möglichkeit, an den Vorlesungen zum Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht sowie zum ärztlichen Berufsrecht teilzunehmen. Das Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht beschäftigt sich insbesondere mit dem bedeutenden Bereich der Behandlungsfehler, für die der Arzt oder die Ärztin gegenüber seinem bzw. ihrem Patienten zivilrechtlich haftet und strafrechtlich die Verantwortung trägt, wenn er oder sie die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt hat. Insoweit stellen sich auch spannende Haftungsfragen des Krankenhauses für angestellte Ärzt:innen. Im Rahmen der Vorlesungen zum ärztlichen Berufsrecht werden daher ergänzend die gesetzlichen Regelungen, die den Beruf des Arztes betreffen, vermittelt.

Zum Spezialisierungsbereich des Haftungsrechts – Was passiert im Schadensfall?

Zu dem Spezialisierungsbereich des Haftungsrechts gehört neben dem bereits erwähnten Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht das Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht, das diesen Rechtsbereich nochmal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet. Zu diesem Bereich zählen neben dem „Contergan-Skandal“, der das Arzneimittelhaftungsrecht maßgeblich geprägt hat, unter anderem auch die oben angesprochenen „Impfschäden“. Insoweit haftet der Arzneimittelhersteller dem Patienten gegenüber für nicht mehr vertretbare schädliche Wirkungen, die ein Medikament bei bestimmungsgemäßem Gebrauch hervorruft. Spannende Fragen stellen sich auch im Hinblick auf Medizinprodukte. Als besonders zukunftsorientiert erweisen sich insoweit wohl Haftungsfragen hinsichtlich künstlicher Intelligenz im Bereich der Medizinprodukte.

Zum Spezialisierungsbereich des Versicherungsrechts – Immer Ärger mit den Versicherungen?

Außerdem können die Vorlesungen zum Spezialisierungsbereich des Versicherungsrechts besucht werden. Das Leistungsrecht der GKV, welches bereits im Rahmen des Sozialrechts angesprochen wurde, wird hier um den Bereich des Privatversicherungsrechts ergänzt, bei dem es um das Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer geht. Relevant sind insbesondere die Regelungen, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu finden sind. Betrachtet werden zudem die verschiedenen Musterbedingungen, insbesondere die MB/KK (Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung) und MB/KT (Krankentagegeldversicherung). Das Versicherungsrecht bietet damit einen umfassenden Einblick in einen Bereich, der nicht nur für die berufliche Zukunft, sondern auch für das private Leben von Interesse ist, denn eine Auseinandersetzung mit dem Thema Versicherungen schadet in keinem Fall.

Zum Spezialisierungsbereich der medizinrechtlichen Sanktionen – Strafrecht mal anders

Selbstverständlich dürfen im Schwerpunktbereich des Medizin- und Pharmarechts die Vorlesungen zu den medizinrechtlichen Sanktionen nicht fehlen. Bereits erwähnt wurde das Ärztliche Berufsrecht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorlesungen zum Medizinstrafrecht zu besuchen, welches dem sogenannten „Sonderstrafrecht“ zuzuordnen ist und für Beteiligte des Gesundheitswesens gilt. Einer von vielen strafrechtlichen Tatbeständen, nach denen sich die Beteiligten strafbar machen können, ist die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a StGB. Der Spezialisierungsbereich der medizinrechtlichen Sanktionen befasst sich dabei sowohl mit examensrelevanten Fragestellungen als auch mit solchen, die über den strafrechtlichen Pflichtfachstoff hinaus gehen. Damit werden auch Strafrecht-Fans im Schwerpunktereich „Medizin- und Pharmarecht“ fündig!

Zusatzqualifikation im Pharmarecht und LL.M.-Studiengang

Besonders interessant ist, dass der Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voit an der Philipps-Universität Marburg weitere Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich des Medizin- und Pharmarechts anbietet. So können Studierende während ihres Studiums die Zusatzqualifikation im Pharmarecht besuchen und Berufstätigen wird die Chance geboten, im Rahmen des Masterprogramms einen LL.M.-Abschluss im Pharmarecht zu absolvieren.

Insbesondere mit der angebotenen Zusatzqualifikation im Pharmarecht, die zum Teil mit den Leistungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums kombinierbar ist, kannst Du Dich damit bereits während Deines Studiums fachlich von der breiten Masse der Studierenden abheben. Die Zusatzqualifikation im Pharmarecht geht dabei über die im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums vermittelten Inhalte hinaus und bietet Dir eine deutschlandweit einzigartige Fortbildungsmöglichkeit auf dem Gebiet des Pharmarechts. Das auf drei Semester ausgelegte Qualifizierungsangebot kann ohne Weiteres in das laufende Studium eingebunden werden. Durch das verpflichtende Praktikum können die erworbenen theoretischen Kenntnisse um praktische Erfahrungen erweitert werden und es können erste Kontakte zu Kanzleien, Unternehmen und Verbänden geknüpft werden, mit denen die Forschungsstelle für Pharmarecht kooperiert.  Damit legst Du bereits während des Studiums den Grundstein für einen erfolgreichen Berufsstart in einem zukunftsweisenden und äußerst spannenden sowie abwechslungsreichen Rechtsgebiet!

Fazit: Wirklich empfehlenswert!

Das Medizin- und Pharmarecht stellt sicherlich eine Seltenheit dar. Doch gerade darin liegt eine besondere Stärke, denn wer sich in diesem Bereich auskennt, der wird in der Berufswelt aufgrund dieses Alleinstellungsmerkmals gut Fuß fassen. Wenn Dich also medizinische Anknüpfungspunkte ebenso interessieren wie rechtliche Erwägungen, dann bist Du im Medizin- und Pharmarecht in Marburg genau richtig!

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