Urteilsverkündung von der Couch – Homeoffice für Richter:innen soll kommen

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Ein neues Gesetz soll die Möglichkeit für Urteilsverkündungen aus dem Homeoffice schaffen. Richterinnen und Richter in Zivilsachen könnten so häufiger aus Ferne an Verhandlungen teilnehmen – so die Theorie.

Bereits im Mai hatte das Kabinett den Ent­wurf eines Ge­set­zes zur För­de­rung des Ein­sat­zes von Vi­deo­kon­fe­renz­tech­nik in der Zi­vil­ge­richts­bar­keit und den Fach­ge­richts­bar­kei­ten beschlos­sen. Bisher sah der Entwurf vor, dass Richter:innen an der Videoverhandlung aus dem Gerichtssaal teilnehmen müssen. Und zwar auch dann, wenn alle anderen Verfahrensbeteiligten per Bild- und Tonübertragung an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Eine neue Fassung des Gesetzes sieht diesbezüglich jetzt eine Erleichterung vor. Auch Richter:innen sollen aus dem Homeoffice an ihren eigenen Gerichtsverhandlungen teilnehmen und Urteile verkünden können.

Urteilsverkündung aus dem Homeoffice

Bisher war darauf verzichtet worden, weil es der Bevölkerung bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen möglich sein muss, an der mündlichen Verhandlung als Zuschauer:innen teilzunehmen. Das sieht der Öffentlichkeitsgrundsatz in § 169 GVG vor. Wie soll diese Öffentlichkeit aber laut neuem Entwurf hergestellt werden? Müssen die Richter:innen die Zuschauer:innen in ihr Wohnzimmer einladen? Das Gesetz sieht hier zum Glück einen anderen Weg vor. Die Öffentlichkeit sei herzustellen, indem die Videoverhandlung in Bild und Ton an einen öffentlich zugänglichen Raum im zuständigen Gericht übertragen wird. Dabei handelt es sich in der deutschen Gerichtsbarkeit um ein echtes Novum.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem weitere Neuerungen vor. So war bisher eine Videoverhandlung (§ 128a ZPO) nur möglich, wenn dies dem Wunsch aller Prozessbeteiligten entsprach. Die Neufassung sieht jetzt vor, dass der Vorsitzende Richter auch dann eine Teilnahme per Video anordnen soll, wenn dies nur von einem der Verfahrensbeteiligten gewünscht wird. Zudem soll ein Antrag auf Videoverhandlung nicht mit einem Formschreiben abgelehnt werden können, sondern nur mit einer konkreten Einzelfallbegründung.

Ziel des Gesetzes ist eine flexiblere, schnellere Justiz. Denn wenn lange Anfahrten für die Rechtsanwält:innen wegfallen, ist das Gericht bei der Terminierung noch flexibler. Zudem soll die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber erhöht werden, indem auch Richter:innen zumindest teilweise aus dem Homeoffice arbeiten können. Beführwortet wird der Gesetzesvorstoß auch von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein.


Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/

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