Uni Trier bietet pseudonymisierte E-Klausuren bereits im Jurastudium an

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Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Trier bietet als eine der ersten Jurafakultäten die Möglichkeit von E-Klausuren bereits während des Studiums an. Ein begrüßenswerter Fortschritt.

Seit diesem Semester (2023/2024) besteht für Jurastudierende in Trier die Möglichkeit, Klausuren des Hauptstudiums (Übungen für Fortgeschrittene) in Form einer E-Klausur digital am PC zu schreiben. In den kommenden Semestern soll dieses Angebot sukzessiv auf sämtliche Prüfungsleistungen innerhalb des Jurastudiums ausgeweitet werden. Die E-Klausur entwickelt sich damit erstmals zum Standard an einer juristischen Fakultät.

E-Examen an der Uni und in den Staatsexamina

Als eine der ersten Universitäten führte die Universität Trier zudem bereits ab Frühjahr 2023 die Examensklausuren im Schwerpunktbereich als E-Klausuren ein. Das Institut für Recht und Digitalisierung begleitete und unterstützte diese begrüßenswerte Entwicklung. Damit sich die Jurastudierenden auf den Ernstfall einstellen konnten, wurden dabei zunächst Klausuren im Examensklausurenkurs als E-Klausuren durchgeführt.

Diese Entwicklung ergibt schon im Hinblick auf die schrittweise Einführung der E-Klausuren im staatlichen Teil des ersten und zweiten Staatsexamen Sinn. Die Studierenden können so bereits an der Uni das Verfassen von Klausuren am PC erproben und sich an die technischen Gegebenheiten gewöhnen. Die Einführung des E-Examens wurde seit vielen Jahren von Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen – wie beispielsweise chronischer Sehnenscheidenentzündung – gefordert. Die flächendeckende Umsetzung an der Universität Trier und in der staatlichen Pflichtfachprüfung stellt für sie eine große Erleichterung dar. Am Ende profitieren aber alle Betroffenen – sogar die Korrektor:innen. Denn das digitale Abfassen der Klausuren führt auch zu einem leserlicheren Schriftbild. Zudem können Klausuren so nicht mehr auf den Postweg verloren gehen. Denn im Zweifelsfall kann immer auf eine digitale Vervielfältigung zurückgegriffen werden.

Begrüßenswerte Maßnahme

Der Fachschaftsrat Jura der Universität Trier bezeichnet die Entwicklung gegenüber JURios als „äußerst begrüßenswerte Maßnahme“. Vor allem aufgrund der vom LJPA angestrebten Volldigitalisierung der Staatsexamina sei ein Parallellauf sinnvoll. Die Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung können in Rheinland-Pfalz bereits seit Oktober 2021 elektronisch angefertigt werden. Im ersten Examen in Mainz und Trier ist das seit Herbst 2023 möglich.

Im Zuge der Umsetzung kommt es an der Universität Trier seit dem Wintersemester 2023/2024 zudem zu einer Pseudonymisierung der Klausuren. Hierfür wird eine für jeden Prüfling und jede Klausur einzeln festgelegte Kennziffer vergeben. Den Korrektor:innen ist also kein Rückschluss mehr auf die Identität der Bearbeiter:innen (über Name oder Matrikelnummer) möglich.

Der Fachschaftsrat Jura der Universität Trier freut sich darüber, dass „Sexismus, Rassismus oder anderen Formen der Diskriminierung“ so ein Riegel vorgeschoben wird. Diese seien gesellschaftlich stets präsent und würden „oftmals auch unbewusst“ in das „Ergebnis der Leistungsbewertung bei Verwendung eines Klarnamens“ einfließen.

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