Irreführende Werbung: Desinfektionsmittel entfernt nicht 99,9 % aller Viren!

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Ein Hersteller für Desinfektionsmittel wirbt damit, 99,9 % aller schädlichen Viren und Bakterien aus der Raumluft zu entfernen. Das klingt besonders in Zeiten der Corona-Pandemie zu schön um wahr zu sein. So sah das auch das Landgericht München I und untersagte die irreführende Werbung.

Der Hersteller eines Desinfektionsmittels hatte sein Produkt mit dem Slogan „Damit sind 99,99% der schädlichen Bakterien & Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen entfernt“ beworben. Dies fand ein Konkurrent überhaupt nicht lustig und verklagte das Unternehmen vor dem Landgericht München I wegen irreführender Werbung.

Das Landgericht München I wertete die entsprechende Werbung als irreführend und gab der einstweiligen Verfügung des Mitbewerbers damit recht. Nach Auffassung der 4. Kammer für Handelssachen stellt sich die Werbeaussage für das Desinfektionsmittel als unzulässige irreführende geschäftliche Handlungen gem. § 5 I Nr. 1 UWG dar. Denn durch die beanstandete Werbeaussage erwecke man beim Verbraucher den Eindruck, die Aussage sei wissenschaftlich abgesichert. Die Verbraucher würden sich deswegen darauf verlassen, dass das beworbene Produkt die Wirkung habe, 99,99% der schädlichen Bakterien und Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen zu entfernen.

Bei derartigen gesundheitsbezogenen Aussagen gebe es besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, die Eindeutigkeit und die Klarheit, so die Richter. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sei die Frage, ob und wie Corona-Viren aus der Raumluft und von Oberflächen entfernt werden können, eine der wichtigsten gesundheitlichen Fragen überhaupt. Eine Werbung mit der Aussage „Damit sind 99,99% der schädlichen Bakterien & Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen entfernt“ sei deswegen nur zulässig, wenn diese wissenschaftlich abgesichert sei.


Urteil: LG München I, Urteil vom 07.09.2020, Az. 4 HK O 9484/20
Pressemitteilung: https://www.justiz.bayern.de/

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