Die juristische Vaterschaft: Ein Zwillingsvater kommt manchmal nicht allein

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Auch ein Zwillingsvater kommt manchmal nicht alleine! Denn: Die Beteiligung von Zwillingsbrüdern als mögliche Erzeuger eines Kindes führt durchaus zu kuriosen Konstellationen bei der Frage nach der Vaterschaft. Da wird schon mal der falsche Zwillingsbruder getestet oder es gibt am Ende keinen oder gar zwei Väter. Zwillingsbrüder sind meist besonders eng miteinander verbunden, eineiige Zwillinge sind genetisch sogar identisch. Und auch optisch sehen sich Zwillingsgeschwister oftmals zum Verwechseln ähnlich. Eine Mischung, die nicht nur rechtlich schnell für Verwirrung sorgt.

Rechtliche Vaterschaft begründet gesetzliche Unterhaltspflicht

Vorab ein paar rechtliche Grundlagen: Das deutsche Recht kennt verschiedene Möglichkeiten, im juristischen Sinne Vater eines Kindes zu werden. Nach § 1592 Nr. 1 BGB wird automatisch der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, als rechtlicher Vater angesehen und muss finanziell für das Kind aufkommen. Ist die Mutter nicht verheiratet, muss die Vaterschaft anerkannt (§ 1592 Nr. 2 BGB) bzw. im Streitfall gerichtlich festgestellt werden (§ 1592 Nr. 3 BGB). Hierzu kann das Gericht einen DNA-Test für die Männer, die als Vater in Frage kommen, anordnen. Eigentlich eine recht klare Einordnung – es sei denn, es sind Zwillingsbrüder im Spiel.

Mann schickt Zwillingsbruder zum Vaterschaftstest

Ein Mann aus Oldenburg schickte seinen Zwillingsbruder zu einem gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest, um wohl der Unterhaltspflicht für das in Frage stehende Kind zu entkommen. Als das Ergebnis negativ zurückkam, war die Mutter des Kindes sehr skeptisch. Sie gab dem Gericht zu bedenken, dass die beiden Zwillingsbrüder sich sehr ähnlich sehen würden und forderte einen zweiten Test. Das Gericht kam dem nach und ordnete zudem die Anwesenheit der Mutter an. Beim zweiten Anlauf erschien der Mann schließlich selber zum Test, wurde von der Mutter als der richtige Kandidat identifiziert und die Vaterschaft schließlich bestätigt.

Aber so einfach ist es nicht immer. Das Oberlandesgericht Celle (Urt. .v 30.01.2013., Az. 15 UF 51/06) hat entschieden, dass bei eineiigen Zwillingsbrüdern, die beide als Vater in Frage kommen, kein Vaterschaftstest durchzuführen ist. Denn: Bei identischer DNA könne mit einem Test ohnehin nicht festgestellt werden, wer der Vater ist. Die Frage der Vaterschaft muss dementsprechend offenbleiben, so frustrierend dies auch für die Beteiligten sein kann.

Zwei Väter sind besser als gar kein Vater

Folgenden ähnlich gelagerten Fall mit dem gleichen Kernproblem hatte ein Gericht in Brasilien anders beurteilt. So wurde dort einer Frau für ihr Kind doppelter Unterhalt von zwei Zwillingsbrüdern zugesprochen. Die beiden nutzten ihr ähnliches Aussehen jahrelang aus, um ihre Liebschaften über ihre Identität zu täuschen. So kamen die Zwillinge beide als Väter des Kindes in Frage und auch ein gerichtlich angeordneter DNA-Test konnte die Frage nicht klären: Auch diese beiden Männer sind nämlich eineiige Zwillinge und somit genetisch identisch. Der Richter ließ kurzerhand beide als Väter in die Geburtsurkunde eintragen und verpflichtete sie zu jeweils 230 Real (aktuell ca. 37 Euro) Unterhalt im Monat. Eine solche Entscheidung droht Zwillings-Vätern in Deutschland aber nicht.


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Cathleen Meiling Krohn
Cathleen Meiling Krohnhttp://www.scheidung.de
Frau Ass. jur. Cathleen Meiling Krohn B.A. verfasst auf dem Blog von scheidung.de Artikel zu Online-Scheidung, Unterhaltsfragen und anderen Themen des Familienrechts.

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