„Simplified Bundesverfassungsgericht“ – Urteile des BVerfG als Memes

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Der Twitter-Account „Simplified Bundesverfassungsgericht“ (@simpBverfG) bringt seiner Leserschaft wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts auf unterhaltsame Art und Weise näher. In einem Meme, das lediglich aus drei bis vier Bildern und Textzeilen besteht. Ein Traum für alle Jurastudierenden, die schnell und kompakt die wichtigsten Entscheidungen in ihrer Kernessenz wiederholen wollen. Aber auch für alle anderen, die gerne über die kuriosen Seiten des Rechts lachen.

Erst im Juni 2023 wurde der Twitter-Account „Simplified Bundesverfassungsgericht“ gegründet. Und trotzdem hat er bereits über 4.000 Follower:innen. Die meisten von ihnen (angehende) Jurist:innen. Das Ziel des Accounts: Die Darstellung von wichtigen Entscheidungen des BVerfG in jeweils einem Meme. Was sich auf Grund der Komplexität der Materie fast unmöglich anhört, klappt erstaunlich gut. In den Kommentarspalten sind die Follower:innen voller Lob. So schreibt ein Follower beispielsweise: „Es freut mich so diesen Account wachsen zu sehen“. Eine Jurastudentin kommentiert: „Die Seite ist sowas von eine Bereicherung.“

Die Entscheidungen, die bisher auf dem Kanal besprochen wurden, dürften alle Jurastudierenden noch aus der Grundrechte-Vorlesung kennen. Die Urteile sind nicht nur historisch bedeutsam, sondern die dahinterstehenden rechtlichen Wertungen auch sehr examensrelevant. So beispielsweise die „berühmte“ Entscheidung zu „Josephine Mutzenbacher“ (BVerfGE 83, 130).

Josephine Mutzenbacher

Worum geht es: „Josefine Mutzenbacher “ist ein 1906 veröffentlichter, erotischer Roman, der detailreich die Geschichte einer Wiener Prostituierten erzählt. In Deutschland wurde das Buch 1982 in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen. Dagegen klagte der Rowohlt Verlag.

Die Entscheidung des BVerfG: Das BVerfG entschied, dass es sich bei dem Roman um Kunst i.S.d. Art. 5 III GG handele. Dass der Roman zugleich Pornografie sei, schließe seine Kunsteigenschaft nicht aus. Zwar sei die Kunstfreiheit vorbehaltslos gewährleistet, insbesondere der Schutz der Jugend könne jedoch eine verfassungsimmanente Schranke der Kunstfreiheit darstellen. Die Kunstfreiheit hätte in der Abwägung berücksichtigt werden müssen. Das BVerfG hob deswegen die Entscheidung der Bundesprüfstelle auf.

Die Auswirkung: Später entschied das OVG NRW in einem weiteren Prozess – unter Berücksichtigung der BVerfG-Entscheidung –, dass es sich bei dem Buch um Kinderpornografie handele und die später von der Bundesprüfstelle vorgenommene Abwägung mit der Kunstfreiheit nicht zu beanstanden sei. Erst 2017 wurde „Josefine Mutzenbacher“ wieder von der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Kurios, aber keine adäquate Examensvorbereitung

Ähnlich kurios muten auch die Grafiken zum NPD-Urteil, der Mephisto-Entscheidung, dem Wallraff-Prozess, dem Elfes-Fall und der Kruzifix-Entscheidung an.

Gleichzeitig warnt die Person hinter dem Account aber expliziert davor, den Content für die Examensvorbereitung zu nutzen. In der Twitter-Bio heißt es: „BVerfG in sehr einfachen Bildern – sollte nicht für die Examensvorbereitung genutzt werden – nicht verwandt oder verschwägert mit offiziellen Stellen.“ An sich selbst stellt der Twitterer aber trotzdem den Anspruch „dass alles inhaltlich korrekt ist[,] aber [die] Unterhaltung (vor allem meine persönliche) überwiegt schon.“

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