Machtmissbrauch: Wie ein Reutlinger Anwalt seinen Mandanten sexuell missbrauchte

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Das Amtsgericht Reutlingen durfte sich zuletzt mit einem äußerst ungewöhnlichen Fall befassen. Einem 71-jährigen Rechtsanwalt wurde der Prozess gemacht, da er seinen Mandanten sexuell misshandelt haben soll. Wie sich später herausstellen würde, war dies kein Einzelfall, sondern vielmehr ein wiederholtes Vorgehen.

“Schauen, ob der Schwanz noch genug Blut pumpt”

Bei dem Mandanten handelt es sich um einen 31-jährigen Mann nigerianischer Abstammung, welcher die Kanzlei des Rechtsanwalts aufsuchte, um rechtlichen Beistand in seinem Asylverfahren in Anspruch zu nehmen. Während eines Treffens in der Anwaltskanzlei erklärte der Jurist, dass es von Vorteil sei, wenn er Traumata aus den Fluchterfahrungen nachweisen könnte. Ein mögliches Symptom können sexuelle Störungen sein, behauptete er. Der darauffolgende Besuch beim Urologen sollte ein Traumata feststellen, jedoch fiel der Befund negativ aus. Daraufhin nahm der Rechtsanwalt unter dem Vorwand, er sei vom Gericht autorisiert, eine unabhängige körperliche Untersuchung vor. Währenddessen überzeugte der Anwalt seinen Klienten, ihm einen Gummiring über seinen Pennis zu ziehen – mit der faden Begründung: Er wollte schauen, ob der „Schwanz noch genug Blut pumpe“.

Es folgte ein weiteres Treffen in der Anwaltskanzlei. Auch dieses Mal ließ sich der Anwalt die Gelegenheit nicht entgehen und untersuchte den Genitalbereich des Mandanten auf eigene Faust, mit der Begründung: „Ich muss feststellen, ob du zu früh kommst“.

Um zu verhindern, dass die „Untersuchungen“ in der Kanzlei öffentlich gemacht werden, drohte der Anwalt dem jungen Mann mit dem Tode sowie der Abschiebung. Was er jedoch nicht wusste: Während der letzten „Untersuchung“ des Genitalbereiches nahm der Klient das Gespräch heimlich auf. Trotz der Drohung vertraute er sich einer Anwältin an, die den Fortgang des Prozesses einleitete.

Geständig und geliefert

Im Verfahren vor dem Amtsgericht Reutlingen leugnete der Reutlinger Rechtsanwalt zunächst die Tat. Im Laufe der Zeit nahm der Prozess eine überraschende Wendung. Während die Lokale Presse auf den sexuellen Missbrauch aufmerksam machte, meldete sich ein bisher unbeteiligter Anwalt bei den Ermittlern. Er berichtete über einen ehemaligen Mandanten, der ähnliche Anschuldigungen gegenden Kollegen erhoben hatte. Daraufhin sagte das zweite potenzielle Opfer im Prozess aus und nannte weitere mögliche Geschädigte namentlich.

Der 71-Jährige neigt sich schließlich den Anschuldigungen und gestand die Tat. Er lies durch seine Anwälte mitteilen: „Ich bin übergriffig geworden und habe meine berufliche Stellung ausgenutzt“.

Er erhielt eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung und ein dreijähriges Berufsverbot. Außerdem wurde er dazu verurteilt, dem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu leisten sowie 30.000 Euro an soziale Einrichtungen zu spenden.

Ebenfalls hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Ermittlungen in mehreren Fällen gegen den Rechtsanwalt aufgenommen. Aufzeichnungen von Geschlechtsteilen anderer möglicher Opfer wurden während einer Durchsuchung der Kanzlei gefunden.


Fundstelle: https://www.swr.de/

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