50 Cent: Schadensersatzforderung gegen den Rapper wegen Mikrofon-Wurf

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Die einen werfen die Flinte ins Korn, die anderen das Mikrofon von der Bühne und singen trotzdem weiter.

50 Cent warf bei seinem Konzert am 03. August 2023 zwei nicht mehr funktionierende Mikrofone von der Bühne der Crypto.com-Arena in Los Angeles. Im Internet kursiert ein Video seiner Handlungen. Es zeigt den frustrierten Rapper, der zuerst ein defektes Mikrofon wütend und mit voller Wucht von der Bühne schleudert und anschließend noch ein zweites Mikro, allerdings etwas sanfter. Auf dem Video ist nicht erkennbar, wo die Mikros landeten. Die Radiomoderatorin Bryhana Monegain behauptet, wenigstens eins dieser Mikrofone traf sie am Kopf und an der Hand. Unter anderem soll sie eine Gehirnerschütterung, Platzwunden und blaue Flecken davongetragen haben. Wegen ihrer Verletzungen musste sie im Krankenhaus behandelt werden.

Ein Freund des Rappers behauptete kurz nach dem Vorfall:

„Das ist ein unglücklicher Einzelfall, bei dem sich jemand in einem Bereich aufhielt, in dem er sich nicht hätte aufhalten dürfen.”

In den Gerichtsunterlagen heißt es aktuell, dass Monegain sich sehr wohl dort habe aufhalten dürfen.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Monegain stellte nach dem Vorfall Strafanzeige gegen Curtis James Jackson III, wie der Rapper mit bürgerlichem Namen heißt. Im November 2023 entschied sich die Staatsanwaltschaft jedoch, keine Anklage gegen ihn zu erheben. Sein Anwalt Scott Leemon hatte zuvor noch erklärt:

“Lasst uns ganz klar sagen und wie ich dem LAPD heute Nachmittag beschrieb: Mein Mandant Curtis würde niemals absichtlich jemanden mit einem Mikrofon schlagen. Wer etwas anderes sagt, hat nicht alle Fakten und ist falsch informiert.”

Die Staatsanwaltschaft teilte jedoch mit, dass dieser Fall erst ein Jahr nach dem Unfall endgültig geschlossen werde. Bei neuen Informationen bzw. weiteren Vorfällen zwischen den Parteien kann der Fall neu bewertet werden und Anklage erhoben werden.

Zivilrechtliche Folgen möglich

Dennoch könnten 50 Cent seine impulsiven Handlungen nun teuer zu stehen kommen. Denn Monegain hat vor dem Kammergericht für den Bezirk Los Angeles Klage erhoben und verlangt von dem Rapper Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie möchte ihre Krankenhauskosten von ihm erstattet bekommen, außerdem den ihr entgangenen Lohn während ihrer Genesung sowie zukünftige Lohnausfälle. Heute noch soll sie unter Folgeschäden wie anhaltende seelische Belastungen leiden.


Fundstelle: https://www.latimes.com/

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