Wenn Chef:innen schreiben: Die Konsequenz von Nichtreaktion auf SMS außerhalb der Dienstzeit

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Wer kennt es nicht? Ob zuhause auf der gemütlichen Couch, beim Mittagessen mit den Schwiegereltern oder während der liebevollen Kinderbetreuung – plötzlich klingelt das Diensttelefon, obwohl die reguläre Dienstzeit längst vorbei ist. Der Partner, die Partnerin und die Umgebung reagieren genervt, sehnen sich danach, dass die kostbare Zeit ohne das ständige Piepsen des Handys gemeinsam genossen wird und man mal nicht erreichbar ist.

In solchen Momenten stellt sich jedoch die Frage, ob der Partner oder die Partnerin im Falle von Nichtreagieren auf das Klingelzeichen gegen eine berufliche Pflicht verstößt. Trotz des Wunsches nach einer ungestörten Auszeit und das Recht auf Erholung müssen Arbeitnehmer womöglich das Unverständnis der Umgebung in Kauf nehmen, um dem dienstlichen Ruf und der dienstlichen Pflicht gerecht zu werden.

Im August 2023 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Beschäftigte verpflichtet sind, auch in ihrer Freizeit auf dienstliche SMS zu reagieren, sofern eine entsprechende Betriebsvereinbarung festgelegt ist, die kurzfristige Dienstzuweisungen ermöglicht (BAG, 23.08.2023, Az. 5 AZR 349/22).  

Reagieren oder Ignorieren?

Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, der einen Rettungssanitäter betraf. Nachdem der Arbeitnehmer wiederholt nicht für seinen Vorgesetzten erreichbar war, erhielt er daraufhin neben einer Abmahnung zusätzlich Stundenkürzungen. Aus einer arbeitsrechtlichen Perspektive verdeutlicht die Pflicht der Beschäftigten, in der Freizeit auf dienstliche SMS zu reagieren, die zunehmende Verschmelzung von beruflicher Verantwortung und persönlicher Lebenssphäre.

Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen Arbeitnehmer:innen gegenüberstehen, wenn sie außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit erreichbar sein müssen. Hier entsteht für Beschäftigte nicht nur eine Gratwanderung zwischen beruflichen Verpflichtungen und persönlicher Freizeit, sondern auch eine Herausforderung für die private partnerschaftliche Harmonie. Es gilt, einen Ausgleich zu finden, der sowohl den beruflichen Anforderungen gerecht wird als auch das Bedürfnis nach privater Ruhe und das Recht auf Erholungspausen zwischen den Arbeitszeiten respektiert. Ein sensibles Gleichgewicht, das die Balance zwischen Job und persönlichem Leben aufrechterhält.

Die für den Arbeitnehmer resultierenden disziplinarischen Maßnahmen verdeutlichen die Tragweite dieser Verpflichtung und stellen die Frage nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance sowie klaren Regelungen für die Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit auf. Die Thematik wirft auch einen Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Anforderungen an die Flexibilität von Arbeitskräften in der heutigen Arbeitswelt.

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