Erfahrungsbericht: Moot Court im Arbeitsrecht am BAG  

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Im diesjährigen Moot Court zogen die Arbeitsrecht Mooties im eisigen Januar nach Erfurt um gegen Teams aus verschiedenen Universitäten Deutschlands vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vorzutragen.  

Nach der Corona-Pause ging es dieses Mal im Streitfall um Massenentlassungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob das Weglassen oder Fehler im Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Die Studierenden hatten also reichlich Stoff zum Debattieren, denn diese Frage ist recht aktuell. So hat der Sechste Senat des BAG letztes Jahr mit dem Beschluss vom 14. Dezember 6 AZR 157/22 (B) den Zweiten Senat mit derselben Frage angefragt. Ob der Zweite Senat nun an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhält, bleibt derzeit offen. Vielleicht wurde den Studierenden so die Möglichkeit gegeben sogar an dieser Entscheidung ein wenig mitzuwirken, indem sie versuchen, den BAG von ihrer Meinung in der simulierten Verhandlung im Rahmen des Moot Court Wettbewerbs zu überzeugen.   


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Nervorsität vor der ersten Verhandlung

An die erste mündliche Verhandlung erinnern sich viele Jurist:innen und die Nervosität ist üblich. Auch einige Studierenden waren nervös und aufgeregt am Tag der Verhandlungen. Die Vorfreude schlich sich dann langsam unter die Menge, endlich vor dem BAG vortragen zu dürfen, denn darauf waren alle gut vorbereitet.

Die Vorbereitungsphase begann Anfang des Semesters mit dem Zusenden des Sachverhalts seitens der Organisatoren des Moot Courts. Hierbei unterscheidet sich der Vorbereitungsaufwand unter den Universitäten voneinander. Die Universität Bremen begab sich nach Zusendung des Falls in die Fallbesprechung unter Studierdenden und dem betreuenden Professor. Zusätzlich waren die Bremer Studierenden zu Gast im Bremer Arbeitsgericht und trugen vor dem dortigen Richter vor, um Kritik zu ernten. Ebenso hieß sie die Kanzlei LOYFORT willkommen, die ihnen zahlreiche Tipps und Ratschläge zum Fall sowie zum richtigen Vortragen und souveränes Auftreten gab. Die Studierdenen hatten bis zum 08. Dezember Zeit, die Schriftsätze in fünfseitiger Länge zu verfassen. Hierfür trafen sich die Studierenden intern untereinander. Die größte Schwierigkeit lag jedoch darin, sich in fünf Seiten kurz zu fassen und dennoch stark zu argumentieren. Die Schriftsätze wurden im Dezember mit dem Gegner-Universitätsteam ausgetauscht und die Teams konnten sich auf die Replik vorbereiten.  

Am Tag der Verhandlung fanden sich alle Studierenden und Professor:innen im Foyer des BAG, dort wurden sie begrüßt und empfangen. Die ersten Verhandlungen begannen um neun Uhr. Teams wurden in vier Säle aufgeteilt und um fair zu bleiben, durften die Studierenden nicht die Verhandlungen der anderen mithören oder zuschauen. Jeder wartete auf seine Verhandlung im Aufenthaltsraum, um noch mal Dinge zu besprechen, Generalproben zu üben oder sich mit etwas anderem zu beschäftigen. Einige der Teilnehmenden waren nervös, andere eher weniger.  

Um 12 Uhr, nachdem jedes Team vorgetragen hatte, fand die Verkündung der Gewinner:innen statt. Aus jedem Saal gab es nur ein Gewinner-Team, sodass sich vier Gewinner-Teams auf das Halbfinale freuen konnten. Diese Entscheidung fiel den Richter:innen sehr schwer, da viele eine großartige Leistung erbracht hatten. In die nächste Runde zogen sowohl Teams der Kläger- als auch Beklagtenseite ein. Für das Halbfinale wurde der Fall ein wenig abgeändert und die Teams hatten 30 Minuten Zeit sich auf die nächste Verhandlung mit 10-minütigem Vortrag und 5-minütiger Replik vorzubereiten.

Die Qual der Wahl

In der Zwischenzeit konnten die anderen Teams sich Kritik von den Richter:innen in einem Raum einholen. Dort wurde auch noch mal deutlich, wie schwer den Richter:innen die Entscheidung fiel und dass auch sie begeistert von den Studierenden waren. Den Teilnehmenden wurde nun die freie Wahl gelassen, bei welcher Verhandlung sie im Publikum sitzen möchten, denn das Halbfinale fand gleichzeitig in zwei Säle statt. Nach den Verhandlungen begaben sich die Richter:innen in eine lange Besprechung, um die Finalisten zu verkündigen. Das Finale konnte dann mit allen zusammen im großen Saal angehört werden. Die Finalist:innen hatten einen Rollentausch in Kläger- und Beklagtenseite.   

Zum Ende der Veranstaltung wurde der Gewinner verkündet und Zertifikate an jeden Moot Court Teilnehmenden verteilt. Die Organisatoren des Moot Courts eröffneten anschließend ein kleines Buffet. Danach ermöglichten Mitarbeitende des BAG, Interessenten eine Rundführung durch die Bibliothek im BAG. Am späten Abend trafen sich alle Studierenden und Professor:innen zusammen zum Feiern im Speicher in Erfurt und zelebrierten den Wettbewerb. Auch die Professor:innen waren sehr stolz auf ihre Studierenden, dass sie sich auf die Reise gewagt hatten und sich in kurzer Zeit so schnell weiterentwickelt haben. Trotz des Wettbewerbs blieb unter den Studierenden der verschiedenen Universitäten ein großer Respekt. Die Teilnehmenden zeigten den gegnerischen Studierenden Fairness und Sportlichkeit.

Einige Wochen später erwartete die Studierenden ein Paket, gefüllt mit Kommentaren und der neusten Auflage des Beck-dtv Arbeitsrecht Gesetzestext. Die Finalist:innen bekamen zusätzliche Bücher, aber alle Teilnehmenden wurden dieses Jahr mit Preisen belohnt, sodass niemand leer ausging.  

Über sich hinauswachsen

Durch den Moot Court konnten sich viele Studierenden aus ganz Deutschland kennenlernen. Es ist sehr abwechslungsreich, an einem solchen Wettbewerb neben dem Studium teilzunehmen. Je nach Universität ist der Vorbereitungsaufwand anders aber da sich der Vortrag aus dem Schriftsatz ableitet, liegt der größte Aufwand im Verfassen des Schriftsatzes. Aufgrund der begrenzten Seitenzahl ist es dennoch nicht viel Aufwand. So bleibt einem genug Zeit, den Vortrag perfekt einzustudieren und durch die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema sind die Gegenargumente bekannt, auf die man ebenso argumentativ gegenwirken kann. Man kommt in der Zeit von August bis Januar durch das Üben sehr aus sich heraus und lernt speziell die Vortragsweise zu üben. Es ist ebenso eine Ehre für die Teilnehmenden, dass sich die Richter:innen vom BAG Zeit genommen haben und so ein Wettbewerb ermöglichen.   

Die Teilnehmenden wurden super vorbereitet und über die Monate stets begleitet. Für zukünftige Studenierenden ist es nichts wovor man Angst haben oder sich scheuen sollte. Es bringt positive Erfahrungen und man wächst in der Zeit sehr über sich heraus. Für die Studenten ist dies eine super Möglichkeit sich weiterzuentwickeln und sich im Vortragen zu verbessern, die man so im Studium selten kriegt. Durch die Vertiefung in ein Arbeitsrechtliches Diskussionsthema könnte dies eine Möglichkeit sein, eine bessere Entscheidung für die Schwerpunktwahl im Studium zu treffen. Vielleicht finden einige Studierenden so eine neue Leidenschaft für das Arbeitsrecht. Auch für das spätere Arbeitsleben kann dadurch verdeutlicht werden, in welchem Rechtsgebiet sie später arbeiten möchten oder ob sie später im Anwaltwaltsberuf tätig werden wollen.  

Denn vielen Studierenden wurde nach dieser Moot Court Erfahrung, noch mal mehr klar, wie es wirklich ist, in die Rolle eines Anwalts oder der Awältin zu schlüpfen. Es ist nicht nur juristisches Denken, sondern auch ein Hauch von Schauspiel, dass den meisten Studierenden sehr viel Spaß gemacht hat.  


Weitere Informationen über den Moot Court am BUndesarbeitsgericht: https://www.bundesarbeitsgericht.de/

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