“Universitätsjustiz”: Berliner Studierende sollen als Ordnungsmaßnahme exmatrikuliert werden können

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Der schwarz-rote Senat hat in Berlin eine Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Demnach sollen Studierende in Zukunft nach schweren Straftaten wieder exmatrikuliert werden können. Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Angriff auf einen jüdischen Studenten durch einen Kommilitonen. Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Der Angriff durch den propalästinensischer Kommilitonen soll einen antisemitischen Hintergrund haben.

Erst 2021 hatte der Senat (damals unter rot-grün) diese Ordnungsmaßnahme als einziges deutsches Bundesland abgeschafft. Das damalige Hochschulgesetz sah als härteste Maßnahme ein dreimonatiges Hausverbot vor. Bayern überlässt es seinen Hochschulen sogar selbst, derartige Ordnungsmaßnahmen in ihren Satzungen zu normieren.

Begründet wurde die Neuregelung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) damit, dass Berlins Hochschulen sichere und diskriminierungsfreie Orte sein sollen. Die Neuregelung sei notwendig, um einen geregelten Hochschul- und Studienbetrieb zu gewährleisten.

Hochschule als diskriminierungsfreier Ort des gewaltfreien Diskurses

Geplant ist aber, die Exmatrikulation nur als ultiam ratio bei Gewaltstraftaten vorzusehen. Zudem soll laut Czyborra der Entscheidung der Uni ein Gerichtsurteil vorausgehen. Über den Ausschluss soll ein Gremium der Universität entscheiden.

Das neue Ordnungsrecht sieht eine Fünfstufenlösung vor:

  1. Ausspruch einer Rüge
  2. Androhung der Exmatrikulation
  3. Ausschluss von der Benutzung einzelner Einrichtungen oder digitaler Angebote
  4. Ausschluss von einzelnen Lehrveranstaltungen
  5. Exmatrikulation

Kritiker:innen sehen die Ordnungsmaßnahmen jedoch kritisch. Es könnte sich eine problematische „Universitätsjustiz“ ergeben. Im Gesetz ist nämlich auch folgendes vorgesehen: Übt der Verdächtige nach einer ersten schweren Straftat weitere Gewalt aus, kann er auch schon vor einem Urteil von der Hochschule exmatrikuliert werden. Die “Kampagne gegen Zwangsexmatrikulationen” hatte deswegen zu Protesten aufgerufen. Die Meinungsfreiheit sei in Gefahr. Das Gesetz könne dazu missbraucht werden, politische Äußerungen einzuschränken. Die Präsidentin der Technischen Universität, Geraldine Rauch, befürchtet “Verdachtsurteile”. Zudem sei das Gremien-Verfahren intransparent.

Für den oben genannten Fall kommt die Novelle jedenfalls zu spät. Denn diese entfaltet keine Rückwirkung.


Fundstelle: https://www.spiegel.de/

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