Afrikanischer Priester klagt wegen Verletzung seiner Seele

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Ein afrikanischer Priester verklagt die Uniklinik Bonn vor dem Landgericht Bonn auf 12.000 € Schmerzensgeld. Eine Behandlung an der Uniklin ik soll ihn an der Seele verletzt habe.

Am 7. Juni 2013 hatte zunächst ein Notarzt den Mann behandelt. Er litt unter Herzrhythmusstörung, Luftnot, Bluthochdruck und Vorhofflimmern. Der Notarzt erkannte darin alle Symptome eines Herzinfarkts und lies den afrikanischen Priester in die Bonner Uniklinik einliefern. Um eine lebensbedrohliche Herzerkrankung auszuschließen wurde der Schwarzafrikaner im Uniklinikum von Kardiologen behandelt, die unter anderem aus diagnostischen Gründen eine Katheter-Untersuchung angesetzt. Dafür plazierten die Ärzte in der linken Leiste eine Kanüle. In einer ärztlichen Behandlung liegt laut deutscher Rechtsprechung bereits eine Körperverletzung. Die ist im Normalfall aber gerechtfertigt.

Yoruba-Religion verbietet körperliche Eingriffe

Der 53-Jährige Patient ist Priester der Yoruba-Religion, die hauptsächlich in Nigeria praktiziert wird.  Ihre Anhänger glauben, dass jede körperliche Verletzung, die zu Lebzeiten beigebracht wird, im Leben nach dem Tod weiterbestünde. Der Mann macht daher geltend, dass der ärztliche Eingriff ihn in seinem Selbstbestimmungsrecht verletzt habe. Sowohl der operative Eingriff an seiner Leiste, als auch die Berührung seines Genitals während der Behandlungsprozedur hätten seine Seele und sein Schamgefühl schwer beschädigt. Aus religiösen Gründen hätte er einem solchen Eingriff daher nicht zugestimmt, weil er zeitlebens operationslos bleiben wollte.

Juristisch ist deswegen fraglich, ob die Verletzung gerechtfertigt war. Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass die Katheter-Untersuchung angesichts der drohenden Lebensgefahr zwingend geboten gewesen war. Ein medizinisches Gutachten hatte außerdem ergeben, dass es in der konkreten Situation keine Zeit mehr für andere Behandlungsmethoden wie beispielsweise Ultraschall oder ein MRT gegeben habe. Hinzu kommt, dass die Ärzte dem 53-Jährigen auf englischer Sprache erklärt hatten, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen.

Abschließend stellten die Richter fest, dass es auch aus religiösen Aspekten vermutlich besser sei, eine kleine Operationsnarbe hinzunehmen. Dafür habe der Priester aber im nächsten Leben ein einwandfrei funktionierendes Herz.

Fundstelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/

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