Rechtsextremer AfD’ler Jens Maier darf in Sachsen wieder Richter sein

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier möchte in seinen ehemaligen Beruf als Richter zurückkehren. Die Sächsische Justiz hat bereits zugesagt, den als rechtsextrem eingestuften AfD’ler wieder in den Justizdienst aufzunehmen. Dies befeuert erneut die Debatte um radikale Jurist:innen in unserer Justiz.

Jens Maier stammt ursprünglich aus Bremen. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er jedoch 1986 an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen in Süddeutschland ab. Sein Rechtsreferendariat machte Maier anschließend in Niedersachsen. Danach zog er nach Dresden und arbeitete dort unter anderem als Referent im Kultusministerium und als Staatsanwalt. 1997 wurde Maier Richter am Landgericht Dresden und blieb dort bis 2017 zuständig für Zivilsachen.

Sympathie für Rechtsradikale, Reichsbürger und Massenmörder

Bereits 2013 war Maier der neu gegründeten Alternative für Deutschland beigetreten. Im Mai 2016 verbot Maier dem Extremismusforscher Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung über die NPD zu sagen, diese plane „rassistische Staatsverbrechen“. Maier gab damit einem Antrag der NPD statt (LG Dresden, Beschl. v. 10.05.2016, Az. 3 O 925/16).

Nach rassistischen Äußerungen entzog man ihm am Landgericht Dresden die Zuständigkeit für das Medien- und Persönlichkeitsrecht. Außerdem wurde gegen Maier ein Verweis ausgesprochen, weil er auf Grund seines gemeinsamen Auftrittes mit dem thüringer AfD’ler Björn Höcke gegen das richterliche Mäßigungsgebot gem. § 39 DRiG verstoßen hatte (LG Dresden, Pressemitteilung 6/17 vom 11.08.2017). Als Vorredner von Höcke hatte Maier über die „Herstellung von Mischvölkern“ gesprochen und die Aufarbeitung der NS-Verbechen als „gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung” bezeichnet. Er erkläre diesen „Schuldkult“ für „endgültig beendet“.

Bei der Bundestagswahl 2017 zog Maier in den Bundestag ein. Als Direktbewerber im Bundestagswahlkreis Dresden I hatte er 22,4 % der Wählerstimmen erreicht. Im Bundestag war er unter anderem Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Innerhalb der AfD gehört Maier der völkisch-nationalistischen Gruppierung „Der Flügel“ rund um den thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke an.

Die Sächsische Zeitung analysierte 2017 über 100 Facebook-Kommentare Maiers und kam zu dem Ergebnis, dass dieser Sympathien für christliche Fundamentalisten, Reichsbürger und die Pegida-Bewegung zeige. Im gleichen Jahr zeigte Maier öffentlich Verständnis für den rechtsradikalen norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik. Dieser sei aus „Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“. Schuld sei die Einwanderung von „Kulturfremden“.

Rückkehr als Richter trotz Einstufung als Rechtsextremist

2018 wurde der Sohn von Boris Becker von Maiers Twitter-Account als “kleiner Halbneger” bezeichnet und damit rassistisch beleidigt. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Ermittlungsverfahren gegen Maier wegen Beleidigung ein, nachdem herausgekommen war, dass der Tweet von einem Mitarbeiter Maiers verfasst worden war. 2019 urteilte das Landgericht Berlin, dass Maier als Accountinhaber an Noah Becker ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000€ zahlen müsse (LG Berlin, Urt. v. 15.01.2019, Az. 27 O 265/18. Später einigte man sich in einem Vergleich auf 7.500€.

Im Jahr 2020 stufte der sächsische Verfassungsschutz Maier offiziell als Rechtsextremist ein. 2021 schied Maier aus dem Bundestag aus, nachdem er mit 18,8 % der Erststimmen nur auf dem dritten Platz hinter dem CDU-Kandidaten Markus Reichel und Katja Kipping von den Linken gelandet war. Auch über die Landesliste der AfD konnte er nicht in den 20. Deutschen Bundestag einziehen.

Was einerseits ein Grund zur Freude für alle Demokrat:innen ist, wird jetzt zum Problem für die sächsische Justiz. Denn Maier stellte im Dezember 2021 einen Antrag auf Wiedereinstellung als Richter. Die Sprecherin des sächsischen Justizministeriums, Anna Gürtler bestätigte inzwischen dem MDR Sachsen, dass Maier in den Justizdienst zurückkehren darf. Er habe zwar keinen Anspruch auf seine frühere Stelle am Landgericht Dresden, eine andere Richterstelle könne dem AfD’ler jedoch nicht verwehrt werden. Denn Maiers Personalakte sei wieder sauber, so berichtet es LTO. Verweise aus Disziplinarverfahren werden nach zwei Jahren gelöscht. Und diese zwei Jahre sind bei Maier schon längst abgelaufen.

Update: 10. Januar 2023: Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten

Am 1. Dezember 2022 entschied das Landgericht Leipzig, dass Jena Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf (Urt. v. 01.12.2022, Az. 66 DG 2/22). In den Urteilsgründen des Dienstgerichts heißt es, dass Maier sein Richteramt nicht verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person führen werde. Er sei daher in den Ruhestand zu versetzen. Nur dadurch könne das allgemeine Vertrauen in eine gerechte und unabhängige Rechtspflege gewahrt werden.

Gemäß § 31 Nr. 3 DRiG kann ein Richter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt
werden, wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art
zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.

Als Grund nennt das Gericht unter anderem Maiers Einstufung als “Rechtsextremist” im Verfassungsschutzbericht. Ferner zog das Gericht Maiers rassistische Äußerungen im AfD-Wahlkampf sowie die Selbstbezeichnung als “AfD-Richter” bei Twitter heran.


Fundstelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Maier

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