Jura Uni Freiburg – Hausarbeit nach drei Wochen Bearbeitungszeit zurückgenommen, weil Lösung online kursiert

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Der Schreck war groß: Am 18. August teilte die Juristische Fakultät der Universität Freiburg den Studierenden des Dritten Fachsemesters mit, dass die Bearbeitung der Hausarbeit im Zivilrecht nach drei Wochen gestoppt werde, weil die Lösungsskizze dafür online kursiere. Was war geschehen? Und wie geht es weiter?

Vor drei Wochen wurde an der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg der Sachverhalt der Hausarbeit in der Übung für Anfänger:innen II im Zivilrecht ausgegeben. Die Studierenden hatten mehrere Wochen Zeit, um den Fall gutachterlich zu lösen und die Hausarbeit bis zum Ende der Semesterferien abzugeben. Drei Wochen nach der Veröffentlichung des Sachverhalts teilte die Dekanin Prof. Katharina von Koppenfels-Spies plötzlich mit, dass die Bearbeitung gestoppt sei. Das Problem: Der Sachverhalt war einer alten Examensklausur entnommen. Und wie das bei alten Klausuren oft so ist: Die Lösungsskizze hatte es ins Internet geschafft. Deswegen wurde die Bearbeitung der Hausarbeit gestoppt. Zur Begründung heißt es auf der Website der Juristischen Fakultät: „Um das Gleichheitsprinzip bei der Abfassung der Hausarbeit zu gewährleisten, haben wir entschieden, dass die Hausarbeit zurückgezogen wird.“

Rücknahme, um Gleichheit zu gewährleisten

Die Betroffenen sind entsetzt. Schließlich haben Sie bereits drei Wochen in ihre Hausarbeit investiert. Die Fachschaft Jura fordert Aufklärung. In einer öffentlichen Stellungnahme schreiben sie: „Wir halten es für unwissenschaftlich und unprofessionell, einen Hausarbeitssachverhalt fast 1:1 aus einer Examensprüfung zu übernehmen ohne vorher nachgeprüft zu haben, dass keine Lösungsskizzen im Internet zu finden sind.“ Die Lösungsskizze wurde also nicht von Studierenden gealeaked, sondern befand sich schon im Internet. Von einem Lehrstuhl kann zweierlei erwartet werden. Erstens: Dass eine Hausarbeit vom Lehrstuhl selbst erstellt wird und nicht 1:1 einer alten Examensklausur entspricht. Und Zweitens: Wenn man es sich schon so einfach macht, kann man vorher zumindest durch eigene Recherchen sicherstellen, dass die Lösung nicht bereits im Internet kursiert.

Die Dekanin teilte gemeinsam mit Studiendekan Prof. Jan Felix Hoffmann mit, dass ein neuer Sachverhalt am 23. August ausgegeben werde. Für die Bearbeitung des Falles haben die Studierenden dann bis zum 9. November Zeit. In der kurzen Stellungnahme dazu heißt es: „Uns ist bewusst, dass dieser Schritt sehr ärgerlich ist und bei vielen von Ihnen die individuelle Semesterplanung durcheinanderbringt. Die Entscheidung für das Zurückziehen des Sachverhalts ist uns nicht leichtgefallen, doch ist dies aus unserer Sicht der einzige Weg, um eine gerechte Bewertung der Hausarbeiten sicherstellen zu können.“

Fachschaft fordert Entlastung der Studierenden

Die Fachschaft pocht auf eine Erklärung und ein Gespräch. Die Belastung in den Semesterferien sei auch ohne Hausarbeiten-Fiasko schon hoch genug. Viele Studierende müssen die Zeit für ein Pflichtpraktika nutzen. Dazu kommen Beschäftigungen auf 450 Euro Basis und das Lernen auf anstehende Klausuren.

Die Rücknahme des ursprünglichen Sachverhaltes bedeutet, dass die Bearbeiter:innen drei Wochen „für die Tonne“ gearbeitet haben. Anders lässt es sich nicht ausdrücken. Zwar gewährt die Universität eine Schreibverlängerung um weitere drei Wochen für den neuen Sachverhalt. Das kollidiert jedoch mit den Plänen der Studierenden. Auch die Fachschaft ist empört: „Teilweise sind Studierende auch aus finanziellen Gründen (z.B. BAföG) an den Studienverlaufsplan gebunden – die Hausarbeit aufgrund Zeitmangels zu schieben, bedeutet längere Studienzeit. Dadurch entsteht eine möglicherweise untragbare finanzielle Belastung gerade für die Studierenden, die ohnehin bereits sozial oder finanziell benachteiligt sind. Viele müssten dann, um das Studium überhaupt in der Regelstudienzeit abschließen zu können, schlechtere Noten in Kauf nehmen.“

Die Verlängerung um drei Wochen führt dazu, dass das Semester schon begonnen haben wird. Eine klare Benachteiligung gegenüber anderen Studierenden, die ihre Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit schreiben können. Die Jurastudierenden des Dritten Fachsemesters müssen sich eigentlich, nebst Vorlesungen, Übungen und AGs, mit der Vorbereitung auf die bald anstehenden Klausuren befassen.

Studierende müssen organisatorisches Versagen ausbaden

Die Fachschaft schlägt deswegen vor, den neuen Sachverhalt der Thematik der alten Hausarbeit anzupassen, damit alte Rechercheergebnisse weiterverwendet werden können. Schließlich hätten sich die Studierenden bereits eingelesen. Außerdem: „Eine besonders große Entlastung für die Studierenden wäre eine Verlegung der Zivilrechtsklausur auf einen späteren Zeitpunkt!“ Zudem sei es nur angemessen, den neuen Sachverhalt vom zeitlichen Umfang her zu kürzen.

Ein Gespräch zwischen Fachschaft und Dekanat hat inzwischen stattgefunden. Auf dem Instagram-Kanal der Fachschaft heißt es, dass die Professor:innen sich bemühen würden, auf die Forderungen der Studierendenschaft einzugehen. Gemeinsam werde man das weitere Vorgehen besprechen.

Es ist leider nicht das erste mal, dass Jurastudierende das organisatorische Versagen der Zuständigen ausbaden müssen. Regelmäßig kommt es sogar bei Examensklausuren zu Skandalen. In Baden-Württemberg musste 2021 eine Examensklausur (mehrfach) wiederholt werden (JURios berichtet). In Bonn mussten die Prüflinge weiterschreiben, obwohl ein Kommilitone in der Examensklausur zusammenbrach (JURios berichtet). Das elektronische Examen in Rheinland-Pfalz fand auf Hochzeitsstühlen (eine ergonomische Katastrophe) statt (JURios berichtet). In Düsseldorf mussten Examenskandidat:innen bei Minustemperaturen weit entfernte Dixi-Klos auf dem Hof benutzen (JURios berichtet). In Nordrhein-Westfalen fand das Rechtspflegerexamen in Mitten einer Hochwasserkatastrophe statt (JURios berichtet). In Köln schrillte bei einer Examensklausur der Feueralarm (JURios berichtet). Und in den USA konnte ein Mann nicht am Anwaltsexamen teilnehmen, weil seine Fingerabdrücke undeutlich registriert wurden (JURios berichtet).


Richtigstellung: In einer ersten Fassung wurde auf Prof. Merkt Bezug genommen. Dieser stellt dieses Semester jedoch die Hausarbeit für den großen Schein im Zivilrecht, nicht für den betroffenen kleinen Schein.

Statement Fachschaft: https://fachschaft-jura-freiburg.de/
Hinweis der Fakultät: https://www.jura.uni-freiburg.de/

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