Bundesverfassungsgericht gibt 700.000 Euro für Pferde-Logo aus

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhält erstmals ein Corporate Design. Der bisherige Wappen-Adler wird durch ein Pferde-Logo ersetzt. Das neue Design soll das höchste Gericht Deutschlands bürgernäher machen. Immerhin 700.000 Euro kostet das die Steuerzahler:innen.

Das 1951 gegründete BVerfG ist derzeit dabei, sich ein neues visuelles Erscheinungsbild zuzulegen. Mit dem modernen, zeitgemäßen Design will das Gericht Bürgernähe und Unabhängigkeit zum Ausdruck bringen. Das Corporate Design soll einerseits im nach außen gerichteten Schriftverkehr verwendet werden, gleichzeitig will das Gericht aber auch seinen Internetauftritt überarbeiten.

Bügernähe und Unabhängigkeit

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Um den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen und ihnen den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern, werden in diesem Jahr mehrere Maßnahmen umgesetzt, die gerade das bewirken sollen. Als ersten Schritt verwendet das Bundesverfassungsgericht ab Anfang März für seine Entscheidungen und seinen nach außen gerichteten Schriftverkehr ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design).“

Kernelement des neuen Designs ist die Überarbeitung des in die Jahre gekommenen Adlerlogos. Das bisherige Hoheitszeichen wurde 1921 von Sigmund von Weech entworfen und prägte über 70 Jahre die Außendarstellung des BVerfG. Doch der Adler hat nun ausgedient. Er wurde durch ein Pferd ersetzt.

Adlerwappen laut Wikipedia

Neues Wappentier: Das Pferd steht für Freiheit

Als Grund hierfür gibt der Pressesprecher des BVerfG zwei gewichtige Punkte an. Mit dem Pferde-Logo wolle man sich deutlich von anderen Institutionen abheben. So verwendeten beispielsweise bereits Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident verschiedene Abwandlungen des Bundesadlers. Das Adler-Logo des Bundestages trägt dabei den kuriosen Namen „fette Henne“. Auch der BGH setzt auf einen Adler. Indem sich das BVerfG ein neues Wappentier gebe, hebe man die Unabhängigkeit des Gerichts – insbesondere von politischen Institutionen – deutlich hervor.

Dabei sei die Entscheidung für das Pferde-Logo nicht leichtgefallen. Man habe sich von verschiedenen Agenturen und Designer:innen zur Bedeutung des Wappentieres intensiv beraten lassen. Und hierfür rund 700.000 Euros ausgegeben. Schließlich soll das neue Logo auf große Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen und möglichst wieder bis zu 70 Jahre überdauern.

„Das Pferd ist ein in der Geschichte häufig auftretendes Wappentier. Es steht für Kraft und Freiheit. Im Design des BVerfG soll es die Entscheidungskraft der Richterinnen und Richter sowie deren Unabhängigkeit symbolisieren. Das Zaumzeug symbolisiert dabei Recht und Gesetz, an welche das BVerfG gebunden ist“, so der Pressesprecher des BVerfG.

Das Pferdewappen sei aber auch eine Anspielung auf die vielen Gerichtsentscheidungen, in denen es im weitesten Sinne um Pferde ginge. Eine interne Statistik der obersten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland verrät, dass in 19 Prozent aller zivilgerichtlichen Streitigkeiten Pferde involviert wären. Damit ist das Pferd das Tier mit den meisten höchstgerichtlichen Urteilen überhaupt.

BverfG will modern und barrierefrei werden

Gleichzeitig will man aber auch die vom BVerfG bisher verwendeten Schriftarten überarbeiten sowie vereinheitlichen und den Zugang zu Entscheidungen des BVerfG auf der Internetseite des Gerichts barrierefrei gestalten. Ein Punkt der unter dem Gesichtspunkt der Inklusion nur zu begrüßen ist. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

„Dieses ist durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch ein neu gestaltetes Pferd als Hoheitszeichen gekennzeichnet. Das neue Erscheinungsbild bereitet aber vor allem bereits die für Ende des Jahres 2023 geplante Neugestaltung der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts vor. Die neue Gestaltung ermöglicht es, Informationen über das Gericht und insbesondere seine Entscheidungen barrierefrei darzustellen.“


Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/

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