Mann wegen „sexueller Handlungen an einer Möwe“ verurteilt

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Ein Mann aus Großbritannien wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Wochen verurteilt, weil er sexuelle Handlungen an einer Möwe vorgenommen hat.

Passanten hatten einen Mann in Sunderland (England) dabei beobachtet, wie er in einer Seitenstraße masturbierte. Das verstörende: Der Mann hielt dabei ein Möwenküken in der Hand, das er zuvor eingefangen hatte. Der 40-Jährige wurde wenig später von der Polizei in der Nähe des Tatortes aufgespürt. Er gab gegenüber den Beamten an, er habe der Möwe helfen wollen, indem er auf seinem Handy nach einem Tierarzt suchte. Später kam jedoch heraus, dass der Mann Tierpornos auf seinem Smartphone geschaut hatte, während er sich selbst befriedigte. Diese Tatsache konnten die Beamt:innen dem Mann nachweisen, weil er während der Tat von einer Überwachungskamera gefilmt wurde. Nach der Tat hatte der Mann die Heringsmöwe unbeschadet freigelassen.

Der 40-Jährige wurde vor dem South Tyneside Magistrate’s Court zu einer 24-wöchigen Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorsätzliche Tierquälerei vorgeworfen. Das gericht schloss sich dieser Einschätzung an. Außerdem darf der Mann in den nächsten zehn Jahren keine Tiere halten.

Selbstbefrieidgung mit Babymöwe

Die in den britischen Medien hierzu kursierende Beschreibung der Tat durch die Staatsanwaltschaft, mutet dabei mehr als skurril an. “Der Angeklagte rennt die Straße entlang und versucht, eine Möwe zu jagen. Auf dem Filmmaterial ist dann die Seitengasse zu sehen und wir sehen den Angeklagten mit einer anderen, jüngeren Babymöwe in seinen Armen. Wir sehen, wie der Angeklagte sein Handy aus der Tasche nimmt und es auf einen Karton legt. Danach zieht er seine Hose herunter, kniet sich hin und es ist deutlich zu sehen, dass er masturbiert. Er fährt damit auch mit der Möwe zwischen seinen Beinen fort. Eine Zeit lang nimmt der Angeklagte einen sexuellen Akt mit der Babymöwe vor. Als er fertig ist, setzt er die Möwe ab, gibt ihr einen kleinen Tritt, um sie zu verscheuchen, und geht in die entgegengesetzte Richtung davon.“

Die Strafverteidigerin führte vor Gericht aus, dass ihr Mandant ein Alkoholproblem habe und auch während der Tat alkoholisiert gewesen sei. Der angeklagte legte vor Gericht ein Geständnis ab.

Auch in Deutschland steht Tierquälerei unter Strafe. Nach § 17 TierSchG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit („rohe Tiermisshandlung“) erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende („quälende Tiermisshandlung“) erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.


Fundstelle: https://www.dailymail.co.uk/

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