Passau und Bayreuth bleiben Prüfungsstandort für das zweite juristische Staatsexamen

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Referendar:innen aus Bayern können aufatmen: Passau und Bayreuth bleiben – entgegen der bisherigen Pläne – als Prüfungsstandorte für das zweite juristische Staatsexamen erhalten.

Im Mai hatte das Landesjustizprüfungsamt bekanntgegeben, dass Passau und Bayreuth als Prüfungsstandorte gestrichen werden sollen – zumindest für die Klausuren im zweiten Staatsexamen. Der Grund: Zu wenige Referendar:innen. Man wolle Kosten sparen (JURios berichtet).

Doch die Streichung der Prüfungsstandorte hatte im Netz für große Empörung gesorgt. Der Passauer Juraprofessor Dr. Holm Putzke nahm sich der Sache persönlich an und startete eine Petition, die in kürzester Zeit von über 3.000 Personen unterzeichnet wurde. Der Protest wurde auch von weiteren Interessengruppierungen unterstützt – darunter verschiedene Fachschaften und die Jungen Liberalen Bayern.

E-Examen auch in Passau und Bayreuth

Inzwischen bestätigte das bayerische Justizministerium, dass man an den beiden Prüfungsstandorten festhalten werde. Justizminister Georg Eisenreich (CSU): “Die Einführung des E-Examens in der Zweiten Juristen Staatsprüfung ist ein komplexes Projekt mit hohen Anforderungen an die Sicherheit und Verlässlichkeit. Die zum Erhalt der Prüfungsorte Passau und Bayreuth mit dem Dienstleister geführten Gespräche haben ein erfreuliches Ergebnis. Der Auftragnehmer hat zugesagt, die Erweiterung auf die beiden zusätzlichen Prüfungsstandorte ab dem Prüfungstermin im Herbst 2024, zu dem die Einführung des E-Examens geplant ist, zu ermöglichen.”

Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird in Bayern damit weiterhin an acht Prüfungsorten möglich sein (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Passau und Würzburg).

Aus Baden-Württemberg gibt es hingegen keine erfreulichen Nachrichten. Das Landesjustizprüfungsamt bleibt im Hinblick auf das erste juristische Staatsexamen bei der Streichung der Prüfungsstandorte Heidelberg und Tübingen. Bereits in der Herbstkampagne 2023 müssen Heidelberger Jurastudierende ihr Erstes Staatsexamen in Hockenheim statt Heidelberg ablegen. Tübinger Studierende müssen nach Reutlingen fahren (JURios berichtet).

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Redaktion
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