She-Hulk goes Prison Break: Die Befreiung von Emil Blonsky (The Abomination)

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Im Herbst 2022 erschien mit “She-Hulk: Die Anwältin“ die erste Marvel-Anwaltsserie, die Comic-Fans und Jurist:innen gleichermaßen begeisterte (wir berichten). In Staffel 1 Folge 3 hilft Wong, der aufstrebende oberste Hüter der mystischen Künste, Emil Blonsky (besser bekannt als The Abomination) dabei, aus dem Gefängnis auszubrechen. Das führt natürlich direkt zu der Frage, ob es nach US-Recht erlaubt ist, eine andere Person bei ihrem Gefängnisausbruch zu unterstützen?

„Das Volk gegen Emil Blonsky“ – bereits der Titel der Episode lehnt sich stark an die Namensgebung amerikanischer Gerichtsprozesse an. Nachdem Jennifer Walters (She-Hulk) ihren Job als Staatsanwältin verliert, fängt sie einen Job als Anwältin in der neu gegründeten Abteilung für Supermenschenrechte der Anwaltskanzlei GLK&H an. Ihr erster Mandant: Emil Blonsky aka The Abomination. Das Problem: Kurz nachdem Jennifer den Job übernimmt, bricht The Abomination aus dem Gefängnis aus und liefert sich einen medienwirksamen Kampf in einer Arena. Blonsky behauptet, er sei vom Obersten Zauberer Wong zum Ausbruch gezwungen worden, jedoch später freiwillig in seine Zelle zurückgekehrt. Überraschend bestätigt Wong diese Angaben und behauptet, er habe The Abomination für einen Trainingskampf benötigt, um seine Ausbildung zu vollenden. Auf Grund dieser Aussage wird Blonsky schließlich aus dem Gefängnis entlassen. Die Bedingung: Er darf sich nie wieder in The Abomination verwandeln.

Deutsches Recht: Gefängnisausbruch straffrei

Jurist:innen stellten sich an dieser Stelle natürlich sofort die Frage, ob sich Wong dadurch, dass er The Abomination (mit Hilfe von Magie) aus dem Gefängnis befreite, strafbar gemacht hat.

In Deutschland ist die Rechtslage diesbezüglich ganz klar. Das StGB kennt keine Vorschrift, die es verbieten würde, aus dem Gefängnis auszubrechen. Das liegt daran, dass der deutsche Gesetzgeber den „natürlichen Drang nach Freiheit“ eines jeden Menschen respektiert. Spaziert man also als Insasse aus der offenstehenden Tür einer Justizvollzugsanstalt macht man sich nicht strafbar. Etwas anderes gilt nur, wenn man dabei weitere Straftaten begeht. Also beispielsweise eine Tür aufbricht (Sachbeschädigung) oder einen Justizvollzugsbeamten verletzte (Körperverletzung).

Ebenso klar ist aber auch, dass die Unterstützung eines Gefangenen beim Ausbruch strafbar ist. Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird gem. § 120 I StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die Gefangenenmeuterei, also das gemeinsame Angreifen eines Anstaltsbeamten oder das gemeinsame, gewaltsame Ausbrechen steht nach § 121 StGB unter Strafe.

Gefängnisausbruch aus “Notwendigkeit”

In den USA ist die Rechtslage etwas anders. Darüber schreibt der Juraprofessor und Richter Scott Maravilla auf dem Blog Law and the Multiverse. Grundsätzlich macht sich nach California Penal Code 4550 strafbar, wer einer anderen Person hilft, aus dem Gefängnis auszubrechen. In Kalifornien ist es aber erlaubt, jemandem beim Ausbruch aus dem Gefängnis zu helfen, wenn dies „notwendig“ („necessity“) ist. Einzige Einschränkung: Sobald der Insasse „in Sicherheit“ ist, muss er sich bei den zuständigen Behörden melden.

Diese Regelung erhielt große Aufmerksamkeit im Fall „Das Volk v. Lovercamp“. In der Rechtssache ging es um zwei weibliche Gefangene, die wegen eines Fluchtversuchs verurteilt worden waren. Sie verteidigten sich erfolgreich damit, dass sie von einer Gruppe von Mitgefangenen bedroht worden seien, was unter anderem bereits zu einer Schlägerei im Gefängnis geführt hatte. Die Gefängnisbeamten unternahmen nichts, um die Frauen zu schützen. Daraufhin versuchten sie zu fliehen, weil sie keine andere Wahl gehabt hatten.

Der Supreme Court hat verschiedene Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um sich auf „Necessity“ berufen zu können. Erstens muss die Person aus dem objektiven Wissen heraus gehandelt haben, dass sie eine Art von Schaden abwenden wollte. Der objektive Aspekt wird danach bestimmt, ob eine vernünftige Person unter ähnlichen Umständen auf die gleiche Weise gehandelt hätte. Übertragen auf She-Hulk bedeutet das: Hätte ein anderer Oberster Zauberer (außer Wong) The Abomination aus dem Gefängnis befreit, wenn es notwendig gewesen wäre, um unsere Dimension zu retten?

Handeln, um die Welt zu retten

Wie Wong Jennifer Walters erzählt, hat er Blonsky gegen dessen Willen aus dem Gefängnis geholt, weil er als Teil seiner Ausbildung zum Obersten Zauberer einen würdigen Gegner brauchte. Diese Ausbildung benötigt Wong, um unsere Welt vor Gefahren aus anderen Welten und Dimensionen zu schützen (denn Dr. Strange wurde Opfer von „The Blip“ und ist deswegen nicht erreichbar).

Doch Necessity setzt zudem voraus, dass es keine vernünftige Alternative zu diesem Handeln gibt. Steht hier also wirklich kein anderer Superheld zur Verfügung, um Wong dabei zu unterstützen, die Welt zu retten? Bruce Banner ist verschwunden, genauso Thor, der mit den Guardians oft he Galaxy unterwegs ist. In diesem Moment sind She-Hulk und Wong also die einzigen, die als Hilfe zur Verfügung stehen. Mit guten Argumenten kann man also vor einer kalifornischen Jury vertreten, dass Wong keine andere Wahl gehabt hat, als The Abomination zu befreien.

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