Der Geiger mit dem Rattengift

-Werbung-spot_imgspot_img

Ein 62-jähriger Mann, Orchestermusiker, wird des versuchten Mordes an drei Personen angeklagt. Doch der Angeklagte bestreitet, die Tat begangen zu haben. Ein Fall wie aus einem Krimi.

Zunächst soll der Angeklagte bei einem Besuch seiner Mutter im Seniorenheim Gift in ihre Lebensmittel untergemischt haben. Die Mutter erlitt daraufhin eine Blutgerinnungsstörung. Diese überlebte sie jedoch. Bei einer Konzertreise mit seinen Kolleg:innen bot der Mann zwei Kolleg:innen einen mit Gift versetzten Knoblauchdip an. Beide erlitten daraufhin ebenfalls eine Blutgerinnungsstörung, die zu ihrem Tod hätte führen können. Beide Opfer wurden jedoch rechtzeitig medizinisch behandelt und überlebten. So die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Hannover.

Demenz und Denkzettel

Der Angeklagte, bestritt in der Hauptverhandlung die ihm vorgeworfene Taten. Zwar gab er zu, das Gift „Brodifacoum“ bestellt zu haben, jedoch habe er das Gift entsorgt und seinen Plan, anderen damit zu schaden verworfen. Das Gericht sah jedoch mehrere Motive für die begangene Tat und glaubte dem Mann deswegen nicht, dass er das Gift tatsächlich entsorgt hatte. 

Bei der Mutter des Angeklagten wurde Demenz diagnostiziert, ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich daraufhin. Der Angeklagte hätte aus Verzweiflung über ihren Zustand versucht haben können, die Frau zu töten. Bei der Vergiftung der Kolleg:innen aus dem Orchester ging das Gericht davon aus, dass der Musiker seinen Kollegen einen “Denkzettel” verpassen wollte. Diese hätten dem Mann in seiner Lebenskrise nicht beigestanden, sodass dieser sich von den anderen gemobbt und angegriffen gefühlt hatte. Zudem litt der Mann unter Depressionen und Suizidgedanken. 

Versuchter Mord

Obwohl der Mann bis zum Schluss beteuerte, dass es für ihn unvorstellbar wäre, seiner Mutter oder seinen Freund:innen zu schaden, wurde er vom LG Hannover verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Verteidiger dagegen einen Freispruch. 

Das Gericht ging im Fall der Mutter von einem versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. Als Einzelstrafe wurden fünf Jahre und neun Monate festgelegt. Bei den Kolleg:innen aus dem Orchester ging man von gefährlicher Körperverletzung aus und setzte eine Einzelstrafe von drei Jahren an. Letztlich wurde der Mann zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Im September hatte zudem das Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester mitgeteilt, den Mann entlassen zu haben. Die Anwälte des Mannes wollen in Revision gehen, somit bleibt abzuwarten, wie das BGH entscheiden wird.


Entscheidung: LG Hannover, Urt. v. 23.10. 2023, Az. 39 Ks 7/23

-Werbung-
Jana Borochowitsch
Jana Borochowitsch
Autorin, Studentin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel