Über 200.000 Euro Geldstrafe wegen entwendeter Kalbsleber

-Werbung-spot_imgspot_img

Viele Menschen würden Kalbsleber nicht einmal freiwillig essen. Einem Mann aus Bayern war diese Leckerei jedoch so viel wert, dass er sich dafür sogar strafbar machte. Und am Ende 208.000 Euro dafür bezahlen musste. Ein teurer Fleischgenuss!

Der Fall ist schnell erzählt. Ein 58-Jähriger Kaufmann wurde viermal in einem Supermarkt in München dabei erwischt, wie er Kalbsleber ohne zu bezahlen aus dem Laden geschmuggelt hatte. Der Trick des Mannes funktionierte so: Er packte die teure Kalbsleber (im Wert von jeweils 13-48 Euro) in eine Obsttüte und scannte diese dann an der Selbstbedienungskasse als billigeres Obstprodukt. Doch dummerweise wurde der 58-Jährige dabei gleich viermal erwischt. Wieso der Mann seinen Modus Operandi (oder zumindest den Supermarkt) nach dem ersten Mal nicht wechselte, ist nicht bekannt.

Doch der Fall wird noch verrückter. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde er nach der Tat zunächst in Untersuchungshaft genommen. Das ist für einen einfachen Diebstahl eher ungewöhnlich. Zu Lasten des Mannes sprach außerdem, dass er sich bereits vorher mehrmals strafbar gemacht hatte. Und dabei ging es nicht um eine derartige Kleinigkeit wie eine Kalbsleber.

Die teuerste Kalbsleber der Welt

Gegen den Verurteilten war erstmals 2011 wegen Diebstahls einer Tonerkassette eine Geldstrafe verhängt worden. Wegen Steuerhinterziehung durch Verschweigen ausländischer Konten war er 2013 nach gut elfmonatiger Untersuchungshaft zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren neben einer Geldstrafe von 440.000 Euro verurteilt worden. Da er bei einer nachfolgenden Steuerveranlagung einen ausländischen Wohnsitz vorgetäuscht hatte, wurde er 2015 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Doch das ist noch nicht alles. Für den Diebstahl der Kalbslebern wurde der Mann zu einer Geldstrafe von fantastischen 208.000 Euro verurteilt. Wie konnte einer derartig hohen Summe zu Stande kommen? Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Anzahl sowie der Höhe der Tagessätze. Die Tagessatzhöhe wird von den wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig gemacht, die Anzahl der Tagessätze richtet sich hingegen nach der Schuld. Berücksichtigt werden also z.B. die Tatumstände und der entstandene Schaden. Im vorliegenden Fall sprach der Strafrichter eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 800 Euro aus. Bei der Bemessung des Tagessatzes legte der Richter monatliche netto Einkünfte des Verurteilten von mindestens 24.000 Euro zugrunde.

Wieso der Mann bei einem derartig hohen Nettoeinkommen gerade beim Einkauf von Kalbsleber auf einen Diebstahl zurückgriff, konnte im Strafverfahren nicht herausgefunden werden.


Entscheidung: AG München, 10.01.2018 – 864 Ds 238 Js 223135/17

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel