Recht gegen Rechts: „Laut gegen Nazis“ sichert sich Nazi-Marke

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Der Hamburger Verein “Laut gegen Nazis” hat sich die Markenrechte an rechtsextremen Kürzeln wie “VTRLND” (Vaterland) gesichert. Ziel der Aktion ist es, zu verhindern, dass Nationalsozialisten Kürzel wie “HKNKRZ” (Hakenkreuz) weiterhin auf Kleidungsstücken und anderem „Merchandise“ verwenden können. Koordiniert wird die Kampagne mit dem Titel “Recht gegen Rechts” laut Medienberichten von der Werbeagentur Jung von Matt und einer Hamburger Anwaltskanzlei.

Denn längst erkennt man Rechtsextremisten nicht mehr nur an Bomberjacke, schwarzen Stiefeln und einem kahlrasierten Schädel. Trotzdem gibt es bestimmte Bekleidungsmarken und Aufdrucke, die von der Szene bevorzugt getragen werden. So beispielsweise (unfreiwillig) das britische Boxsport-Label Lonsdale. Ganz bewusst richtet sich das Label Thor Steinar an Neonazis.

Nazi-Symbole und Zahlencodes

Zur Symbolik gehören beispielsweise das „Keltenkreuz“ und die „schwarze Sonne“. Außerdem werden bestimmte Zahlencodes genutzt. Unter anderem werden T-Shirts mit dem Schriftzug „DIVISION 88“ (= „Division Heil Hitler“) oder „H8“ (= hate/Hass) getragen.

Diese „Umwege“ sind notwendig, weil in Deutschland das Zeigen zahlreicher Kennzeichen aus der NS-Zeit nach § 86a StGB strafbar ist. Dazu gehört beispielsweise der Hitlergruß und das Hakenkreuz, aber auch der Doppelblitz der SS. Bundesweit sind außerdem Autokennzeichen verboten, die Bezüge zum Nationalsozialismus tragen. Also “NS” (Nationalsozialismus), “SS” (Schutzstaffel), “KZ” (Konzentrationslager), “SA” (Sturmabteilung). Außerdem sind in einigen Bundesländern Zeichenkombinationen mit 18, 28 oder 88 usw. verboten. Die Zahl “28” steht dabei für die verbotene Organisation “Blood & Honour”. 

Doch die Aktion von „Laut gegen Nazis“ ist unter Jurist:innen nicht unumstritten. Viele Anwält:innen gehen davon aus, dass die Kürzel nicht als wirksame Marke akzeptiert werden könnten.

Markenrechtler kritisieren Aktion

So schreibt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Johannes Gräbig, auf seinem LinkedIn-Profil: Wenn das mal nicht nach hinten los geht… Großflächige Aufdrucke auf T-Shirts werden in der Regel nicht als Marke wahrgenommen […], so dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Bei unberechtigten Abmahnungen haben die abgemahnten Nazi-Shops sogar einen Erstattungsanspruch für eigene Anwaltskosten. Das kann für den Verein ganz schön teuer werden…“

Rechtsanwalt Carsten Brennecke gibt auf Twitter/X eine ähnliche Einschätzung ab. Die hier verwendete Abkürzung VTRLND werde vom Verkehr gar nicht als Marke wahrgenommen. „Das bedeutet, dass es sich bei der Verwendung der Abkürzungen als Aufdruck auf T-Shirts gar nicht um eine sogenannte markenmäßige Verwendung handelt, die aber erforderlich ist, um überhaupt eine Markenrechtsverletzung zu begründen und abmahnen zu können.“

Sollte der Verein mit dieser Begründung also tatsächlich Abmahnungen verschicken, könne diese von Gerichten als unberechtigt eingeordnet werden. Und das könne für den Verein zum Problem werden. „Denn ein zu Unrecht Abgemahnter kann dann von dem Verein nicht nur die Erstattung seiner Rechtsanwaltsgebühren für die Verteidigung gegen die Abmahnung verlangen, sondern auch Schadensersatz“, so Brennecke.

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