Anwältin Lucy Chebout vom SPIEGEL als „Heldin des Alltags” ausgezeichnet

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DER SPIEGEL würdigt die Arbeit der Anwältin Lucy Chebout und widmet der Juristin einen Beitrag in der Serie „Helden des Alltags“. Lucy Chebout setzt sich als Juristin insbesondere für die Rechte queerer Menschen und Familien ein.

Lucy Chebout studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Rechtsreferendariat verbrachte sie unter anderem am Bundesverfassungsgericht und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Seit 2018 ist sie Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei Raue und inzwischen Senior Associate. Seit 2023 ist sie Fachanwältin für Familienrecht.

Als Familienrechtlerin unterstützt sie oft queere Familien und fordert, dass alle Kinder im Abstammungsrecht gleich behandelt werden. Denn das deutsche Abstammungsrecht ist veraltet und trifft besonders auf Regenbogenfamilien nicht mehr zu. So haben die Kinder zweiter Partnerinnen momentan rechtlich nur ein Elternteil, nämlich die Mutter, die das Kind geboren hat. Das andere Elternteil spielt hingegen keine Rolle. Das ist im Hinblick auf die Absicherungs- und Versorgungsansprüche der betroffenen Kinder problematisch und kann sogar zu Problemen bei der Staatsangehörigkeit führen.

Reform des Familienrechts “höchste Zeit”

Im Interview mit der Berliner Zeitung nennt sie die geplante Modernisierung des Familienrechts durch die Ampelkoalition deswegen „höchste Zeit“.

Rund ein Dutzend betroffene Familien vertritt Lucy Chebout inzwischen in gerichtlichen Abstammungsverfahren. Vier Gerichte haben die Klagen zum Anlass genommen, dem Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle die Frage vorzulegen, ob § 1592 BGB überhaupt noch verfassungskonform ist. Außerdem ist diesbezüglich auch eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig.

Im Interview mit breakingthrough schreibt Lucy Chebout dazu: „Ganz dringend muss es darum gehen, die bestehende Diskriminierung zu beseitigen. Das ließe sich rasch umsetzen, indem der geltende § 1592 BGB, der die zweite Elternstelle regelt, einfach geschlechtsneutral formuliert oder für queere Familien entsprechend anwendbar erklärt wird. Man müsste das Abstammungsrecht gar nicht komplett neu erfinden, um erst einmal für alle Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, rechtliche Gleichheit zu schaffen.“

Lucy Chebout ist Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) und Mitglied der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

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Redaktion
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