Die Herausforderungen der Intersektionalität im Recht: Frauen, Diskriminierung und Geschlechteridentitäten

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Seit Jahrzehnten kämpfen Schwarze[1] Frauen, Indigene[2] Frauen, Jüdinnen, Musliminnen, Frauen mit Rassismuserfahrungen und die 2SLGBTQIA+[3] Gemeinschaft weltweit für einen inklusiven und effektiven Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die global geteilten Erfahrungen von Frauen haben globale und einflussreiche Bewegungen geformt, die von Schwarzen und Indigenen Frauen angeführt werden.

Besonders die #MeToo-Bewegung hat weltweit eine Debatte über das Thema sexuelle Ausbeutung in den Mainstream-Medien ausgelöst und einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Verbreitung von sexueller Ausbeutung und Machtmissbrauch angestoßen. Das Konzept der “Frau im Recht” ist intersektional zu betrachten, wie von Kimberlé Crenshaw geprägt: Race, Geschlecht, Klassismus und weitere sozial konstruierte Kategorien wirken zusammen, welche zur Reproduktion geschlechtsspezifischer Gewalt sowie zur Verstärkung von Rassismus und Sexismus führt.[4] Die intersektionale Identität als Frau und als nicht-weißer Mensch führt schließlich zur Marginalisierung nicht-weißer Frauen innerhalb beider Konzepte.[5] In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: wie geht das Recht mit der Frau im Recht um? In dieser Analyse untersuchen wir, wie das Rechtssystem auf die Anliegen und Bedürfnisse aller Frauen reagiert.


Dieser Beitrag entstand im Rahmen des 5. juriosen Essay-Wettbewerbs “Frau im Recht” zum Internationalen Frauentag 2024. Es handelt sich um den ersten Platz in der Kategorie “Freitexte”. Weitere Informationen zum Essay-Wettbewerb und alle anderen Gewinner-Texte finden Sie hier: https://jurios.de/essay-wettbewerb/


1. Der Kampf gegen patriarchale Strukturen: Frauen und das Recht

Vor dem historischen Gesetzesentwurf vom Juli 1997 war Vergewaltigung in der Ehe nach deutschem Recht als absurde “eheliche Pflicht” gerechtfertigt – ein deutliches Symptom patriarchaler Gesellschaftsnormen.[6] Erst nach diesem Datum erkannte der Bundesgerichtshof die strafrechtliche Relevanz fehlender Einwilligung bei sexuellen Handlungen innerhalb der Ehe an und verankerte Vergewaltigung in der Ehe als eigenständigen Straftatbestand im deutschen Recht (vgl. §§ 177 ff. StGB).[7]

Für Schwarze muslimische Frauen, insbesondere diejenigen, die ein Kopftuch tragen, verschärft sich die Situation durch die Verflechtung von rassistischer und patriarchaler Gewalt. Die rassistische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt führt dazu, dass diese Frauen oft in prekären Arbeitsverhältnissen gefangen sind, in denen sie weiterer Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt sind.[8] Gleichzeitig werden sie auf dem Wohnungsmarkt oft aufgrund ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit benachteiligt, was es ihnen erschwert, der patriarchalen Gewalt zu entkommen und ein Leben in Sicherheit und Autonomie zu führen.[9]

Schwarze muslimische Frauen stehen somit vor einem doppelten Hindernis: Sie müssen nicht nur mit den Auswirkungen patriarchaler Gewalt umgehen, sondern auch mit den strukturellen Barrieren des rassistischen und sexistischen Systems, das sie aufgrund ihrer Ethnizität, ihres Geschlechts, ihrer Klasse und ihrer religiösen Zugehörigkeit in eine marginalisierte Position drängt. Dies erfordert u.a. eine verstärkte Bekämpfung der gesetzlich erlaubten rassistischen Diskriminierung gemäß § 19 Abs. 3 und 5 AGG, die “im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse” auftreten, welche auch nicht mit den europäischen Richtlinien vereinbar ist.[10]

Die geplante EU-Richtlinie zur besseren Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Harmonisierung des Art. 5 des Vergewaltigungsstraftatbestandes des Richtlinienentwurf (RL-E) steht aufgrund der Blockadehaltung von Deutschland und Frankreich vor dem Scheitern.[11] Die Streichung des Vergewaltigungsstraftatbestandes könnte die Anerkennung von Vergewaltigungen als Ausdruck struktureller Machtungleichheiten infrage stellen.[12] Trotz des Merkmals der fehlenden Einwilligung geschehen Vergewaltigungen oft unter Zwang oder anderen vulnerabilisierenden Faktoren.[13] Zudem argumentieren Mitglieder des Deutschen Jursitinnenbundes, dass Vergewaltigung unter den Bereich “sexuelle Ausbeutung” fallen kann.[14] Diese Interpretation wird von verschiedenen EU-Richtlinien gestützt und steht im Einklang mit den Zielen und Werten der EU. Die Harmonisierung auf Basis von Einvernehmlichkeit bedeutet, dass Vergewaltigungen strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Sexualakt nicht einvernehmlich ist.

2. Politische Intersektionalität nach Kimberlé Crenshaw

Das Konzept der politischen Intersektionalität von Kimberlé Crenshaw verdeutlicht, dass Menschen, die sowohl Frauen als auch Schwarz oder Indigen sind oder Rassismuserfahrungen aufgrund ihrer Ethnie machen, mit verschiedenen Formen von Diskriminierung konfrontiert sind.[15] Diese Frauen stehen vor komplexen Hindernissen, da sie sowohl mit Rassismus als auch mit Sexismus zu kämpfen haben. Es ist wichtig zu erkennen, dass die Erfahrungen für marginalisierte Frauen „exklusiv“ sind und sich von denen von Männern of Color und weißen[16] Frauen unterscheiden.[17] Wenn antirassistische und feministische Bewegungen jedoch nur die Erfahrungen von Männern of Color oder weißen Frauen berücksichtigen, können sie die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser marginalisierten Gruppen übersehen und somit die Wirksamkeit der antirassistischen und feministischen Bewegungen einschränken.[18]

Ein aktuelles Urteil betrifft den Strafprozess des Landgerichts Göttingen vom 22.02.2024 – Aktenzeichen 2 Kls 15/23 – gegen einen Hochschullehrer, der von drei Frauen, darunter eine vietnamesische Doktorandin, erfolgreich angeklagt wurde. Der Fall illustriert strukturellen Rassismus und Sexismus in akademischen Institutionen und anderen hierarchischen Machtstrukturen. Er hebt die mediale Ignoranz gegenüber der Identität der vietnamesischen Frau hervor, deren Ethnie kaum Erwähnung fand, und verschleiert die Rolle, die ihre Identität als Asiatin und Frau spielte. Die vietnamesische Doktorandin wurde zwischen 2014 und 2016 in zehn „Besprechungsterminen“ von ihrem Hochschullehrer mit der flachen Hand oder einem 60 cm langen Bambusstock auf den Hintern und die Brüste geschlagen worden.[19] In zwei Fällen musste sie für die Schläge die Hose und Unterhose herunterzulassen, und sich anschließend für die sexuelle Nötigung bedanken.[20]

Die Doktorandin ertrug die Schläge in dem verschlossenen Büro, da der Professor mit der Beendigung der Betreuung ihrer Doktorarbeit drohte und sie „Angst vor dem Scheitern ihrer Promotion hatte“.[21] Zudem bestritt sie ihren Lebensunterhalt mit einem Stipendium und stand somit in einer ökonomischen Abhängigkeit und sprach nur wenig Deutsch, da sie erst seit wenigen Jahren in Deutschland lebte.[22] Zudem behauptete der Professor eine “Bestrafungsvereinbarung” mit der Vietnamesin eingegangen zu sein, da sie angeblich solche Bestrafungsrituale aus ihrer Schulzeit kannte, die er selbst als “Patscher” bezeichnete.[23] Deutlich wird das patriarchale Machtgefälle und die rassistischen Vorurteile, mit denen er die Schläge rechtfertigte, um sexuell motivierte Handlungen auszuüben.[24] Auch versuchte die Verteidigung erfolglos, eine Schöffin für befangen zu erklären und beantragte zusätzlich, einen Sachverständigen zu Bestrafungsritualen in Vietnam anzuhören.[25]

Hinzuk ommt die sexistische „Sorge“ des Professors, dass die Doktorandin „nicht [den] wissenschaftlichen Ansprüchen genügen würde oder sie die Arbeit nicht beende[n]“ werde und „er habe sie durch die Strafen zu besseren Leistungen motivieren wollen.“[26] Diese Annahmen deuten darauf hin, dass in der Produktion von Wissen in diesem akademischen Verhältnis eine weiße Deutungshoheit angenommen wurde, die sich von der rassifizierten “Anderen”, der vietnamesischen Frau, abgrenzte.[27] Diese Deutung charakterisiert die Erfahrungen der rassifizierten “Anderen” als „spezifisch, subjektiv, persönlich, emotional, parteiisch“,[28] während die Produktion von weißem Wissen „als universell, objektiv, neutral, rational und unabhängig angesehen wird.“[29] Die Konstruktion dieser vorurteilsvollen Kategorien führte zur hierarchischen Struktur im Arbeitsverhältnis, die letztendlich in patriarchaler Gewalt mündeten, die sowohl rassistische als auch sexistische Komponenten aufweist. Die hierarchischen Machtmissbräuche und die sexuell motivierten Handlungen des Professors tragen zudem zum „typischen unterwürfigen Bild“ einer sexualisierten Asiatin bei, was zudem rassistische Ideologien offenbart.

3. Die unsichtbaren Opfer: Queere jüdische Erfahrungen im Holocaust

Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden diskriminierende Gesetze gegen queere Menschen erlassen, darunter der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuches, der Homosexualität kriminalisierte, welcher unter der NS-Herrschaft verschärft wurde.[30] Zusätzlich zu Paragraph 175 wurden Verordnungen erlassen, um gegen queere Menschen vorzugehen, einschließlich Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst und Inhaftierungen als “Asoziale”.[31] Homosexuelle wurden in Konzentrationslagern mit einem rosa Winkel gekennzeichnet und litten unter speziellen Schikanen.[32]

Die Verfolgung queerer Menschen, insbesondere queerer jüdischer Opfer, während des Holocausts ist ein oft übersehener Aspekt der Geschichtsschreibung. Diese Opfer werden vernachlässigt, da ihre Identitäten sowohl als jüdisch als auch als queer berücksichtigt werden müssen, was aus lang anhaltender Homophobie, Antisemitismus und patriarchalen Strukturen zurückzuführen ist.[33] Die Identitäten queerer jüdischer Frauen hingegen wurden weder anerkannt noch angemessen berücksichtigt, obwohl sie oft härter als Männer von Homophobie getroffen wurden.[34] Ihre intersektionale Unsichtbarkeit verschleiert die verschiedenen Dimensionen von Unterdrückung und Diskriminierung, einschließlich ihres Geschlechts, Race, sexueller Orientierung und religiösen Zugehörigkeit, die ihre spezifischen Erfahrungen und Leiden marginalisiert.[35]

Schließlich waren die Überlebenschancen in den KZs jüdischer queeren Menschen noch geringer als die der „einfachen Homosexuellen.“[36] Die Geschichte der Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung in der NS-Zeit wurde lange Zeit vernachlässigt und erst durch die homosexuelle Emanzipationsbewegung in den 1970er Jahren in den Fokus gerückt.[37] Dies führt zu einer Verzerrung der historischen Aufzeichnungen und trägt dazu bei, eine einseitige und unvollständige Erzählung perpetuiert zu werden, die die tatsächlichen Erfahrungen der Zwangsarbeiterinnen,[38] Wiederständerinnen,[39] Antifaschistinnen[40] und  Überlebenden der Grausamkeiten verzerrt oder auslöscht. Zudem wird eine inklusive und gerechte Geschichtsschreibung, die alle Stimmen und Perspektiven berücksichtigt, verhindert, indem Frauen als „Frauen/Töchter/Mütter“ von wichtigen Männern in die Geschichtsschreibung eingehen, statt autonome Protagonistinnen.[41] Am Ende ist das, „was von ihr [der jüdischen Frau] bleibt, was ihr Sohn und ihr Mann über sie erzählen.“[42]

Die Nichtanerkennung der Identitäten queerer jüdischer Frauen trug zur fortgesetzten Marginalisierung bei, sowohl innerhalb der Geschichtsschreibung als auch innerhalb der Gesellschaft insgesamt und ihre tatsächlichen Erfahrungen werden nicht angemessen gewürdigt oder anerkannt. Eine umfassende Anerkennung und Würdigung dieser Opfer sind notwendig, um ein besseres Verständnis für die Komplexität der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik zu erlangen. Es besteht ein dringender Bedarf, diese blinden Flecken in der Historiografie anzuerkennen und zu korrigieren, um ein vollständigeres Bild dieser dunklen Periode der Geschichte zu erhalten und ihre Erinnerung angemessen aufrechtzuerhalten.


[1] In ‘Of Our Spiritual Strivings,’ W.E.B. Du Bois präsentiert das Konzept der Race als soziales Konstrukt und betont dabei die Erfahrungen von Afroamerikanern in den Vereinigten Staaten. Er beschreibt den inneren Konflikt und die Doppelbewusstheit, die schwarze Personen erleben, die sich ständig dessen bewusst sind, wie sie von anderen wahrgenommen werden und wie sie sich selbst wahrnehmen. Du Bois reflektiert über die gesellschaftlichen Barrieren und Vorurteile, mit denen Afroamerikaner konfrontiert sind, und hebt die systemischen Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen hervor, die in der amerikanischen Gesellschaft verankert sind. B., D.B.W.E. (2023) The souls of Black Folk. New York: Union Square & Co, S. 5-10.

Lori L. Tharps, Professorin für Journalismus an der Temple University, erläutert eindringlich die Bedeutung der Großschreibung von “Schwarz” in Bezug auf ein Volk, dessen Vorfahren die Versklavung erlitten und immense Beiträge zur amerikanischen Gesellschaft geleistet haben. Die Kleinschreibung des Großbuchstabens, so argumentierte sie, löscht effektiv die reiche Geschichte und die wertvollen Beiträge Schwarzer Einzelpersonen aus. Anne Price, Präsidentin des Insight Center for Community Economic Development, betonte, dass die Großschreibung von “Schwarz” ein Mittel sei, um Macht zu beanspruchen. Dieses Gefühl steht im Einklang mit dem historischen Kampf um Anerkennung und Würde, wie von W. E. B. Du Bois in den 1920er Jahren durch die Befürwortung der Großschreibung von “Negro” belegt, was das Recht von Millionen Amerikanern auf einen Großbuchstaben betont. Die kürzliche Entscheidung des Diversity-Ausschusses von USA Today, “Schwarz” großzuschreiben, spiegelt ein Bekenntnis wider, die kulturelle und historische Bedeutung der Schwarzen Identität anzuerkennen und zu respektieren. Appiah, K.A. (2021) The case for capitalizing the ‘B’ in black, The Atlantic. Verfügbar unter: https://www.theatlantic.com/ideas/archive/2020/06/time-to-capitalize-blackand-white/613159/ (Zugriff am: 18. Februar 2024).

[2] Die Großschreibung des “I” in “Indigenous” symbolisiert Respekt und Anerkennung für Indigene Völker als ursprüngliche Bewohner des Landes. Sie gewährt gleichberechtigten Status und würdigt ihre Identität und Beiträge. Diese Praxis reflektiert auch eine Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe und trägt zur Versöhnung bei, während sie gleichzeitig die Konsistenz in den Namenskonventionen bewahrt. Insgesamt ist das Großschreiben des “I” ein wichtiger Akt der Anerkennung und Würdigung der Indigenen Völker. Charnley, K. (2021) Why we capitalize the ‘I’ in indigenous, Faculty of Creative and Critical Studies. Verfügbar unter: https://fccs.ok.ubc.ca/2021/04/01/why-we-capitalize-the-i-in-indigenous/ (Zugriff am: 09. Februar 2024).

[3] Eine inklusive 2SLGBTQIA+-Auffassung vom konstruktiven Geschlecht erfordert ein differenziertes Verständnis der Begriffe “Geschlecht” und “Geschlechtsidentität”. Unter dem Begriff “Geschlecht” ist das binäre Geschlechtssystem zu verstehen, welches aus den Kategorien männlich und weiblich besteht und durch Normen, Ideen, kulturelle Konstruktionen und Annahmen definiert ist. “Geschlechtsidentität” hingegen beschreibt die persönliche innere Erfahrung der eigenen Geschlechtsidentität, welche unabhängig von biologischen Zuordnungen, physischem Erscheinungsbild und rechtlicher Geschlechtszuweisung besteht. Diese umfasst das individuelle Selbstverständnis als Mann, Frau, Nicht-binär, eine andere Auffassung von Identitäten oder keine Geschlechtszugehörigkeit oder -identität zu haben. Matsuno, E. and Budge, S.L. (2017) Non-binary/genderqueer identities: A critical review of the literature – current sexual health reports, SpringerLink. Verfügbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s11930-017-0111-8 (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 116 – 117.

[4] Crenshaw, K. (1991) ‘Mapping the margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color’, Stanford Law Review, 43(6), S. 1241–1299. doi:10.2307/1229039.

[5] Crenshaw, K. (1991) ‘Mapping the margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color’, Stanford Law Review, 43(6), S. 1241–1299. doi:10.2307/1229039, S. 1244.

[6] Deutscher Bundestag (2008) Vergewaltigung in der Ehe. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/407124/6893b73fe226537fa85e9ccce444dc95/wd-7-307-07-pdf-data.pdf (Zugriff am: 10. Februar 2024), S. 2.

[7] Deutscher Bundestag (2008) Vergewaltigung in der Ehe. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/407124/6893b73fe226537fa85e9ccce444dc95/wd-7-307-07-pdf-data.pdf (Zugriff am: 10. Februar 2024), S. 5 – 6.

[8] Jahresbericht 2022 (2023) Antidiskriminierungsstelle. Verfügbar unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html (Zugriff am: 07. Februar 2024), S. 26; sowie WZB-Studie: Muslime und Schwarze auf dem Arbeitsmarkt am Stärksten Benachteiligt (2018) ZEIT ONLINE. Verfügbar unter: https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-06/wzb-studie-diskriminierung-afrikaner-muslime-jobsuche (Zugriff am: 07. Februar 2024).

[9] Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt (2020) Antidiskriminierungsstelle. Verfügbar unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Umfragen/umfrage_rass_diskr_auf_dem_wohnungsmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Zugriff am: 07. Februar 2024) S. 3 – 5.

[10] Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt (2020) Antidiskriminierungsstelle. Verfügbar unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Umfragen/umfrage_rass_diskr_auf_dem_wohnungsmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Zugriff am: 07. Februar 2024) S. 3.

[11] The Centre for Feminist Foreign Policy (2024) CFFP. Verfügbar unter: https://centreforfeministforeignpolicy.org/2024/01/29/dringender-offener-brief-an-justizminister-buschmann/ (Zugriff am: 29. Januar 2024).

[12] DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL  on combating violence against women and domestic violence (2022) EUR – Lex. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0105 (Zugriff am: 02. Februar 2024).

[13] Çelebi, D., Koop, L.M. and Melchior, L. (2024) Deutschlands Blockade beim europaweiten Gewaltschutz: Warum eine europaweite Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestandes möglich und nötig ist, Verfassungsblog. Verfügbar unter: https://verfassungsblog.de/deutschlands-blockade-beim-europaweiten-gewaltschutz/ (Zugriff am: 15. Januar 2024) S. 5.

[14] Çelebi, D., Koop, L.M. and Melchior, L. (2024) Deutschlands Blockade beim europaweiten Gewaltschutz: Warum eine europaweite Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestandes möglich und nötig ist, Verfassungsblog. Verfügbar unter: https://verfassungsblog.de/deutschlands-blockade-beim-europaweiten-gewaltschutz/ (Zugriff am: 15. Januar 2024) S. 6.

[15] Crenshaw, K. (1991) ‘Mapping the margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color’, Stanford Law Review, 43(6), S. 1241–1299. doi:10.2307/1229039, S. 1251 – 1252.

[16] Ein „weißer, bürgerlicher heterosexueller cis-Mann ohne Behinderungen“ entspricht einem gesellschaftlichen Idealbild, das Privilegien und Vorteile aufgrund seiner Hautfarbe, sozialen Klasse, sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität genießt. Das Konzept von “Weißsein” ist vielschichtig und reflektiert, inwieweit eine Person von diesem Idealbild abweicht. Innerhalb dieses Spektrums wird ein weißer Mann als „weißer“ angesehen als eine weiße Frau, während eine bürgerliche, wohlhabende Frau als „weißer“ gilt als eine arme Frau. González Hauck, Sué. “Weiße Deutungshoheit statt Objektivität: Der ‚objektive Dritte‘ und die systematische Abwertung rassismuserfahrener Perspektiven” (2022) 42:2 Zeitschrift für Rechtssoziologie 153, S. 162.

[17] Crenshaw, K. (1991) ‘Mapping the margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color’, Stanford Law Review, 43(6), S. 1241–1299. doi:10.2307/1229039, S. 1252.

[18] Crenshaw, K. (1991) ‘Mapping the margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence against Women of Color’, Stanford Law Review, 43(6), S. 1241–1299. doi:10.2307/1229039, S. 1252.

[19] Lto (2024) Göttinger ‘Prügel-Prof’ zu Bewährungsstrafe verurteilt, Legal Tribune Online. Verfügbar unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-goettingen-2kls1523-pruegelnder-professor-uni-goettingen-koerperverletzung-noetigung-freiheitsberaubung/ (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[20] Lto (2024) Göttinger ‘Prügel-Prof’ zu Bewährungsstrafe verurteilt, Legal Tribune Online. Verfügbar unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-goettingen-2kls1523-pruegelnder-professor-uni-goettingen-koerperverletzung-noetigung-freiheitsberaubung/ (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[21] Ntv Doktorandinnen eingesperrt und geschlagen – Strafe für Professor verschärft (2024) ntv. Verfügbar unter: https://www.n-tv.de/der_tag/Doktorandinnen-eingesperrt-und-geschlagen-Strafe-fuer-Professor-verschaerft-article24755715.html (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[22] Ntv Doktorandinnen eingesperrt und geschlagen – Strafe für Professor verschärft (2024) ntv. Verfügbar unter: https://www.n-tv.de/der_tag/Doktorandinnen-eingesperrt-und-geschlagen-Strafe-fuer-Professor-verschaerft-article24755715.html (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[23] ZEIT ONLINE Prozess: Strafe für Professor nach Misshandlung verschärft (2024) ZEIT ONLINE. Verfügbar unter: https://www.zeit.de/news/2024-02/21/urteil-gegen-professor-wegen-uebergriffen-erwartet (Zugriff am: 24. Februar 2024); sowie Ndr (2024) Schläge auf Gesäß: Strafmaß für Göttinger Uni-Professor erhöht, NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen – Studio Braunschweig. Verfügbar unter: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Schlaege-auf-Gesaess-Strafmass-fuer-Goettinger-Uni-Professor-erhoeht,professor184.html (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[24] Ndr (2024) Schläge auf Gesäß: Strafmaß für Göttinger Uni-Professor erhöht, NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen – Studio Braunschweig. Verfügbar unter: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Schlaege-auf-Gesaess-Strafmass-fuer-Goettinger-Uni-Professor-erhoeht,professor184.html (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[25] Ndr (2024) Schläge auf Gesäß: Strafmaß für Göttinger Uni-Professor erhöht, NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen – Studio Braunschweig. Verfügbar unter: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Schlaege-auf-Gesaess-Strafmass-fuer-Goettinger-Uni-Professor-erhoeht,professor184.html (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[26] Revisionsprozess: Doktorandin Geschlagen? Uni-Professor erneut vor Gericht (2024) ZEIT ONLINE. Verfügbar unter: https://www.zeit.de/news/2024-01/17/uni-professor-raeumt-patscher-auf-gesaess-von-doktorandin-ein (Zugriff am: 24. Februar 2024).

[27] González Hauck, Sué. “Weiße Deutungshoheit statt Objektivität: Der ‚objektive Dritte‘ und die systematische Abwertung rassismuserfahrener Perspektiven” (2022) 42:2 Zeitschrift für Rechtssoziologie 153, S. 162.

[28] González Hauck, Sué. “Weiße Deutungshoheit statt Objektivität: Der ‚objektive Dritte‘ und die systematische Abwertung rassismuserfahrener Perspektiven” (2022) 42:2 Zeitschrift für Rechtssoziologie 153, S. 159.

[29] González Hauck, Sué. “Weiße Deutungshoheit statt Objektivität: Der ‚objektive Dritte‘ und die systematische Abwertung rassismuserfahrener Perspektiven” (2022) 42:2 Zeitschrift für Rechtssoziologie 153, S. 159.

[30] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 2 – 3.

[31] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 5 – 6.

[32] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 2 – 3.

[33] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 6 – 7.

[34] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 5.

[35] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 6.

[36] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 7.

[37] Hájková, A. (2022) Queere Geschichte und der Holocaust, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust/ (Zugriff am: 19. Februar 2024), S. 4.

[38] Bundeszentrale für politische Bildung (2021) ‘Es gab Berge von Haaren. Man hat uns alle geschoren.’, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/themen/holocaust/ravensbrueck/60668/es-gab-berge-von-haaren-man-hat-uns-alle-geschoren/ (Zugriff am: 22. Februar 2024).

[39] Bundeszentrale für politische Bildung (2021) ‘Dann wurdest du kahl geschoren.’, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/themen/holocaust/ravensbrueck/60666/dann-wurdest-du-kahl-geschoren/ (Zugriff am: 22. Februar 2024).

[40] Bundeszentrale für politische Bildung (2021) ‘Du bist noch so jung. Du darfst noch nicht sterben.’, bpb.de. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/themen/holocaust/ravensbrueck/60651/du-bist-noch-so-jung-du-darfst-noch-nicht-sterben/ (Zugriff am: 22. Februar 2024).

[41] Hajkova, A. (2016) Queere Geschichte des Holocaust: Die vielen, die fehlen, taz.de. Verfügbar unter: https://taz.de/Queere-Geschichte-des-Holocaust/!5333203/ (Zugriff am: 11. Februar 2024).

[42] Hajkova, A. (2016) Queere Geschichte des Holocaust: Die vielen, die fehlen, taz.de. Verfügbar unter: https://taz.de/Queere-Geschichte-des-Holocaust/!5333203/ (Zugriff am: 11. Februar 2024).

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