Uni Köln führt neuen Schwerpunktbereich „Nachhaltigkeit“ ein

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An der Universität zu Köln wird es ab dem Sommersemester 2024 den neuen Schwerpunkt „Nachhaltigkeit“ geben. Damit verfügt die rechtswissenschaftliche Fakultät über insgesamt 16 Schwerpunktbereiche für Jurastudierende.

Jurastudierende in ganz Deutschland haben im Hinblick auf ihr sogenanntes „Schwerpunktstudium“ inzwischen die „Qual der Wahl“. Während es in den letzten Jahrzehnten an vielen Universitäten eher traditionelle Schwerpunktbereiche zu bestaunen gab, wächst die Anzahl neuer Schwerpunktbereiche stetig an.

So gab die Universität Leipzig erst kürzliche bekannt, dass sie den Schwerpunktbereich „Recht und Politik“ eingeführt habe. Die Universität zu Köln zieht jetzt nach und kündigte einen 16. Schwerpunktbereich an. Den Schwerpunkt „Nachhaltigkeit“.

Recht reagiert auf aktuelle Themen

Denn der Klimawandel zwingt uns alle dazu, umzudenken und unser Verhalten kritisch zu hinterfragen. Wird in Politik und Gesellschaft ein Thema immer bedeutsamer, müssen früher oder später auch die Rechtswissenschaften darauf reagieren. Der rechtliche Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen wird in der nahen Zukunft eine immer bedeutendere Rolle spielen. Sei es bei der Frage, wie wir unsere Natur schützen oder bei den Herausforderungen, die die erneuerbaren Energien mit sich bringen. Erforderlich wird nicht nur das Schaffen entsprechender Vorschriften, sondern auch die Implementierung von Anreizen, die umweltfreundliches und sozialverantwortliches Handeln fördern.

In der Beschreibung des neuen Schwerpunktbereiches heißt es: „Der Schwerpunktbereich Nachhaltigkeitsrecht bietet Studierenden intra- sowie interdisziplinär die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Facetten von Nachhaltigkeit zu befassen. Im Kernbereich umfasst der Schwerpunktbereich Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Bürgerlichen Recht, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Umweltverwaltungsrecht, im Aktienrecht und in den International Human Rights.“

Vielseitiges Angebot

Zahlreiche Professor:innen wirken am neuen Schwerpunktbereich mit. Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb wird Nachhaltigkeitsaspekte im Bürgerlichen Recht behandeln. Das Energierecht ist bei Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., M.A. und Univ.-Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley) angesiedelt. Das Umweltverwaltungsrecht übernimmt Prof. Dr. Thomas Dünchheim.

Insgesamt gibt es an der juristischen Fakultät damit 16 Schwerpunktbereiche. Das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung fließt mit 30% in die Gesamtnote ein. Die Prüfungen setzen sich zusammen aus einer Schwerpunktklausur und einer Schwerpunktarbeit. Das Studium des Schwerpunktbereichs hat sich über vierzehn Semesterwochenstunden (SWS) in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen zu erstrecken, davon mindestens 8 SWS aus dem jeweiligen Kernbereich.


Weitere Informationen: https://jura.uni-koeln.de/

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