Ab dem Wintersemester 2024 wird an der Juristenfakultät der Universität Leipzig der neue Schwerpunkt “Recht der Politik” angeboten. Der genaue Zuschnitt des Schwerpunktbereichs ist deutschlandweit einmalig. Damit gibt es in Leipzig insgesamt 13 Schwerpunktbereiche aus denen die Jurastudierenden wählen können.
Verantwortlich für den neuen Schwerpunkt ist Prof. Dr. Arnd Uhle am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie.
Gegenüber beck-aktuell betont er die große Nachfrage am neuen Schwerpunktbereich: „Wir gehen mit unserem neuen Schwerpunktbereich vor allem auf das stetig wachsende Interesse unserer Studentinnen und Studenten an der Leipziger Juristenfakultät ein. Sie wollen wissen, wie der politische Prozess organisiert, rechtlich reglementiert und begrenzt wird. Diesem Interesse entsprechen wir mit drei aufeinander bezogenen Grundlagenveranstaltungen, den bereits erwähnten drei Vorlesungen zum Recht der Politik.“
Attraktive Pflicht- und Wahlfächer
Zu den Pflichtfächern innerhalb des Schwerpunktbereichs gehören die Themen „Parteien und Wahlen“, „Parlament und Regierung“ sowie „Transformation der Verwaltung“. Daneben werden den Jurastudierenden aber auch verschiedene Wahlfächer angeboten. Beispielsweise „Verfassungstheorie“, „Informationsrecht“ oder „Einwanderungsrecht“.
Für jedes dieser Fächer sind zwei Semesterwochenstunden eingeplant. Insgesamt müssen 14 Semesterwochenstunden nachgewiesen werden. Die Schwerpunktprüfung in Leipzig besteht aus einer 4-stündigen Klausur und der Anfertigung einer wissenschaftlichen Studienarbeitsowie deren Verteidigung im Rahmen eines juristischen Seminars Ihres Schwerpunktes.
Was macht den neuen Schwerpunktbereich aber so besonders? Der Schwerpunkt „Recht und Politik“ erweitert und vertieft die Grundkenntnisse der Studierenden im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Abgedeckt wird der gesamte rechtliche Rahmen des politischen Prozesses, also das Recht der Politik in seiner Gesamtheit.
Politik in seiner Gesamtheit verstehen
Prof. Uhle betont gegenüber beck-aktuell die Wichtigkeit des neuen Schwerpunktbereichs gerade in der jetzigen Zeit: „Das Auseinanderstreben politischer Ansichten hat das Bedürfnis gesteigert, den rechtlichen Rahmen zu verstehen, innerhalb dessen die politische Willensbildung erfolgt. Ich habe die Hoffnung, mit dem neuen Schwerpunktbereich hierbei nicht zuletzt vermitteln zu können, dass sich das Recht auf eine Rahmenordnung beschränkt. Es setzt einen Rahmen, innerhalb dessen sich die politische Willensbildung grundsätzlich frei entfalten kann und die Entwicklung politischer Alternativen und unterschiedlicher Lösungen möglich ist. Das sensibilisiert für die meines Erachtens wichtige Erkenntnis, dass es die manchmal behauptete politische “Alternativlosigkeit” politischer Konzepte in aller Regel nicht gibt.“
Diese Ausrichtung macht den neuen Schwerpunktbereich für Jurastudierende interessant, die sich bereits jetzt für Politik und deren Schnittpunkte zum Recht interessieren. Außerdem ist er für Studierende von Interesse, die später einmal in Nichtregierungsorganisationen sowie Politikjournalismus arbeiten möchten. Er berücksichtigt gleichzeitig aber auch, dass viele Jurist:innen später in Behörden, Ministerien und Parlamenten arbeiten werden. Und wer weiß: Vielleicht bringt der Schwerpunktbereich sogar den einen oder die andere zukünftige Politiker:in hervor?
Auch an der Universität Düsseldorf und der Europa Universität Viadrina (Frankfurt Oder) gibt es den Schwerpunktbereich „Recht und Politik“; allerdings mit einem etwas anderen Zuschnitt.