Angeblich bissige Katze wird zum Gerichtsprozess geladen

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Eine Frau aus Großmehring (Bayern) gibt an, von der Katze ihrer Nachbarin gebissen worden zu sein und fordert 2000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Ingolstadt hat die Katze deswegen jetzt zum Prozess vorgeladen.

Angeblich biss das beschuldigte Tier der Frau im Januar auf einem Spaziergang ohne Vorwarnung in den Oberschenkel. Die Frau ist sich sicher, dabei die Katze ihrer Nachbarin erkannt zu haben und fordert von dieser 2000 Euro Schmerzensgeld. Die 21-jährige Nachbarin bestreitet dies laut Süddeutscher Zeitung vor Gericht mit den Worten: “Meine Katze hat noch nie ein aggressives Verhalten gezeigt.“

Nachts sind alle Katzen grau!

Das Ingolstädter Landgericht hat wegen der unübersichtlichen Faktenlage einen ungewöhnlichen Schritt gewagt. Die “streitgegenständliche Katze” wurde vorgeladen. Eine kuriose Ausnahme, denn normalerweise herrscht am Gericht ein absolutes Tierverbot.

“Welche Katze war es?” Die entscheidende Frage stellt Richterin Linz-Höhne gleich zu Beginn der Verhandlung der Klägerin. Da sich der Vorfall im Dunkeln ereignet hatte, stellte die Richterin die Vermutung in den Raum, dass es sich bei dem bissigen Stubentieger um eine „Fremdkatze“ handeln könne. In der Nachbarschaft gäbe es nämlich noch andere Katzen, die dem vorgeladenen Tier ähnlichen sehen würden. Die Richterin sagt dazu laut Süddeutscher Zeitung: “Bei Nacht sind alle Katzen grau”.

Im Gerichtssaal legt der Anwalt zwei Katzenfotos vor. Nur auf einem ist der Stubentieger der Nachbarin zu sehen. Ein Unterschied zur der anderen abgebildeten Katze ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Trotzdem zeigt die Klägerin sofort auf das Tier ihrer Nachbarin. Angeblich habe sie diese öfter beim Spazierengehen gesehen. Seit dem Biss traue sie sich aber nicht mehr auf die Straße. Die Klägerin selber legt Fotos ihres Oberschenkels vor, auf denen eine Bisswunde zu erkennen ist. Diese habe sich sich in den Folgemonaten schwer entzündet. Die Narbe wolle sie vor Gericht aber nicht zeigen.

Die Katze verweigert die Aussage!

Die Richterin legte den Parteien einen Vergleich nahe. Die 21-Jährige verpflichtete sich letztendlich 2687 Euro zu zahlen. Dies ist etwa die Hälfte des Streitwerts zu dem auch noch Anwalts und Gerichtskosten hinzukommen. Sie möchte ihrer Samtpfote damit einen Auftritt vor Gericht ersparen.

Das Tier wartete während der Verhandlung geduldig in einem geflochtenen Holzkorb. Die Beklagte schirmte es vor der Öffentlichkeit ab und verriet nicht einmal den Namen der Katze. Ein Mann auf der Zuschauerbank ist enttäuscht, dass der Stubentieger nun doch nicht „aussagen“ musste. Er ruft laut Süddeutscher Zeitung: “Die Katze verweigerte die Aussage!” Die Äußerung ist natürlich Quatsch. Denn aussagen können vor Gericht nur menschliche Zeugen.


Fundstelle: http://www.sueddeutsche.de/

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