Schüler:innen dürfen auf dem Schulhof türkisch sprechen. Das bestätigt ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Eine Schülerin, die sich mit einer Freundin auf dem Pausenhof auf Türkisch unterhielt, hatte dafür eine Strafarbeit bekommen. Die Eltern des Mädchens legten dagegen Widerspruch ein und klagten schließlich.
Bereits vor zwei Jahren war es zu dem geschilderten Vorfall gekommen. Eine Drittklässlerin hatte sich auf dem Schulhof ihrer Grundschule in Blumberg (Baden-Württemberg) mit einer Mitschülerin auf Türkisch unterhalten. Daraufhin hatte eine Lehrerin ihr eine Strafarbeit aufgebrummt. Sie sollte einen Aufsatz über das Thema “Warum wir in der Schule Deutsch sprechen” schreiben. Die Mutter des damals neunjährigen Mädchens hatte daraufhin die Lehrerin kontaktiert und hatte, als das nichts brachte, einen Anwalt eingeschaltet. Die Schule hatte die Erziehungsmaßnahme damit begründet, dass fast die Hälfte der Schüler:innen einen Migrationshintergrund hätten. Die Lehrerin berief sich auf ihre „pädagogischen Entscheidungsfreiheit“.
Diskriminierung auf Grund der Herkunft?
Der Anwalt der Familie legte daraufhin Widerspruch gegen die Strafarbeit (eine Maßnahme nach dem Schulgesetz Baden-Württemberg) sowie Dienstaufsichtsbeschwerden ein. Nachdem dem Widerspruch nicht abgeholfen worden war, klagten die Eltern des Kindes vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
Vor Gericht kam es jetzt nicht zu einem Urteil, sondern zu einem Vergleich. In diesem räumt das durch das Regierungspräsidium Freiburg vertretene Land Baden-Württemberg ein, dass die damals durch die Schule verhängte Strafarbeit „wegen der Benutzung der türkischen Sprache in der Unterrichtspause auf dem Schulhof rechtswidrig war“. Die Strafarbeit verletze die Schülerin in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, so das Gericht.
Der Anwalt des Mädchens, Yalcin Tekinoglu, ist erfreut. Er zeigte sich aber auch besorgt, dass von derartigen Sanktionen auch in Zukunft lediglich sogenannte „migrantische Sprachen“ wie Türkisch oder Arabisch betroffen seien. Dies sei unter anderem auch Gegenstand des noch andauernden Disziplinarverfahrens.
Das Mädchen besucht inzwischen ein Gymnasium.
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