„Natursekt“-Fetisch als Begründung für Kokain im Blut nicht ausreichend

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Ein Mann, dem wegen Kokain-Konsums die Fahrerlaubnis entzogen worden war, hatte hierfür vor Gericht eine höchst kuriose Ausrede parat. Er behauptete, regelmäßig mit Prostituierten zu verkehren und dabei auch deren Urin („Natursekt“) zu trinken. Er könne nicht ausschließen, dass die Frauen Kokain konsumierten und er die Droge deswegen indirekt auch zu sich genommen habe. Auch wenn der Mann vor dem Verwaltungsgericht Schwerin sprichwörtlich sein Herz ausschüttete, hatte die Entziehung seiner Fahrerlaubnis im Ergebnis Bestand.

Die meisten Menschen würden lieber wegen Mordes verurteilt werden, als freiwillig mit ihrer Suchhistorie auf Pornoseiten an die Öffentlichkeit zu gehen. Eher weniger Probleme mit seinem „Kink“ hatte ein Autofahrer, der 2021 in Kiel von der Polizei kontrolliert wurde. Hierbei wurde eine Druckverschlusstüte mit 2,7 g weißem Pulver in der Mittelkonsole gefunden. Ein Drug-Wipetest schlug positiv auf Kokain an. Auch die noch am gleichen Tag entnommene Blutprobe wies ausweislich des forensisch-toxikologischen Befundberichts Benzoylecgonin (ein Kokain-Abbauprodukt) auf. Die zuständige Behörde entzog dem Mann deswegen seine Fahrerlaubnis. Dagegen wehrte er sich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin. Seine Erklärung könnte direkt aus einer Folge von „Barbara Salesch“ stammen.

Regelmäßiger “Verkehr” mit Prostituierten

Der Mann behauptete, selbst kein Kokain konsumiert zu haben. Er räume aber ein, sich des Öfteren über die Internetportale „markt.de/poppen.de“ sowie „mydirtyhobby.de“ mit Hobby-Prostituierten getroffen zu haben. Vor Gericht erläuterte er: „Er habe den Urin der Prostituierten getrunken. Ob diese selbst Kokain konsumiert hätten, entziehe sich seiner Kenntnis. Er habe, sofern es seine finanziellen Mittel ihm erlaub[e], möglichst einmal in der Woche eine Prostituierte bezüglich der vorgenannten Sexualpraktik aufgesucht, ansonsten alle 14 Tage. Dabei sei er mit dieser unter die Dusche gegangen und habe sodann den kompletten von der Prostituierten ausgeschiedenen Urin direkt von der Vagina in den Mund gespritzt bekommen und getrunken. Um welche Menge es sich dabei immer im Einzelnen gehandelt habe, könne er nicht näher beschreiben. Der Urin sei vorher nicht in einen Messbecher umgefüllt worden. Er erinnere sich, dass er jeweils mehrere Schlucke getrunken habe.“

Genügen diese Angaben, um beim Gericht Zweifel am Kokainkonsum hervorzurufen? Leider nicht: Die Kokainaufnahme sei nicht mit dem “Genuss des Urins” einer nicht näher benannten, kokainkonsumierenden Prostituierten zu erklären, so die Richter:innen. Vielmehr handele es sich dabei um eine Schutzbehauptung. Die Tatsache, dass durch eine Prostituierte verstoffwechseltes und über deren Urin ausgeschiedenes Kokain nach nochmaliger Verstoffwechselung zu einem Nachweis von Kokain-Metaboliten in seinem Blut geführt hat, habe der Mann nicht hinreichend glaubhaft gemacht.

Natursekt-Vorfall nicht hinreichend belegt

„Es hätte ihm jedenfalls anhand der nach seinen Schilderungen über die Internetportale […] mit den jeweiligen Prostituierten geführten Konversationen möglich sein müssen, Zeit und Ort näher einzugrenzen und dem Gericht zumindest Name und Wohnort der jeweiligen Prostituierten bzw. deren E-Mail-Adresse zu benennen. Er hat darüber hinaus auch nicht dazu vorgetragen, ob und wann eine der Prostituierten, deren Urin er getrunken hat, Kokain überhaupt konsumiert hat. Vielmehr hat er selbst eingeräumt, dass es sich seiner Kenntnis entzieht, ob diese Prostituierten Kokain zu sich genommen haben. Damit hat er selbst offengelassen, ob der von ihm geschilderte Geschehensablauf überhaupt zutreffen kann.“

Wer vor Gericht mit einem eher ungewöhnlichen Fetisch auftritt, sollte diesen also zumindest hinreichend konkret schildern und belegen können.


Entscheidung: VG Schwerin, Beschl. v. 23.12.2021, Az. 6 B 1698/21 SN

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