Juraprofessor:innen setzen sich für Klimaschutz ein

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In einem offenen Brief setzen sich rund 60 Professor:innen für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik ein. Sie fordern effektive Maßnahmen gegen die Erderwärmung statt der Verwässerung des Klimaschutzgesetzes.

Bereits am 24. März 2021 traf das Bundesverfassungsgericht eine wegweisende Entscheidung zum Klimaschutz in Deutschland. Das BVerfG stellte fest, dass die Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

Zum Klimaschutz verpflichtet

Völkerrechtlich ist die Bundesrepublik bereits seit dem Pariser Klimaschutzabkommen aus dem Jahr 2015 dazu verpflichtet, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, ihn auf 1,5° C zu begrenzen.

Seitdem hat sich in der Politik wenig getan – die sektorspezifischen Ziele sollen sogar abgeschwächt werden. Das wird jetzt auch in einem offenen Brief angeprangert. Dieser erschien am 31. August auf dem „Verfassungsblog“ und ist von 60 deutschen Professor:innen unterzeichnet.

Sie fordern „als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Verfassungs- und Völkerrechts die gesetzgebenden Organe des Bundes auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen.“ Stattdessen soll die Bundesregierung „ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen“ beschließen.

Die „Forderungen nach einer Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen“ gegen Klimaschutzaktivist:innen bezeichnen die Professor:innen als „beunruhigend und in vielen Fällen verfassungsrechtlich fragwürdig, denn das Versammlungsrecht schützt auch Protestformen, die disruptiv wirken und von der Mehrheit als Störung empfunden werden.“

Bundesfachschaft Jura fordert Klimaschutz als Studieninhalt

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. nimmt den offenen Brief als Anlass, um die Auseinandersetzung mit dem Klimaschutzrecht bereits im Jurastudium zu fordern. Um den Ausbildungszweck eines rechtsgebietsübergreifenden Verständnisses der relevanten juristischen Thematiken vor einem gesellschaftlichen Hintergrund hinreichend erfüllen zu können, sei die Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und dessen Folgen im Rahmen der juristischen Ausbildung erforderlich.

Es sollen Möglichkeiten für Studierende geschaffen werden, sich im Schnittbereich von Klima und Recht weiterzubilden, wobei insbesondere für die Interdisziplinarität des Klimaschutzes sensibilisiert werden soll. „Denn wenn wir in Zukunft Jurist:innen für gesellschaftliche Verantwortungspositionen ausbilden möchten, dann sollten wir anfangen, Studierende auch schon an Hochschulen an das Klimaschutzrecht heranzuführen“, so heißt es in der am 4. September veröffentlichten Stellungnahme.

Und weiter: „Um effektiven Klimaschutz zu gewährleisten, müssen wir heute schon die Klimajurist:innen von morgen ausbilden.“

Professor:innen für den Klimaschutz

Zu den Unterzeichner:innen des offenen Briefes gehören unter anderem:

  • Isabel Feichtner ist Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Würzburg und Fellow am The New Institute in Hamburg.
  • Thomas Groß ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.
  • Rike Krämer-Hoppe ist Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht und Transregionale Normentwicklung an der Universität Regensburg.
  • Markus Krajewski ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
  • Nora Markard ist Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
  • Jochen von Bernstorff ist Professor für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

BVerfG, Beschl. v. 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

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