Starbucks: Ein Mangosaft ohne Mango?

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Der US-Konzern Starbucks wird verklagt. Im Mango-Fruchtdrink der Kaffee-Kette soll überhaupt keine Mango drin sein – das behauptete eine Sammelklage, die Schäden in Höhe von fünf Millionen US-Dollar geltend macht.

Die Sammelklage wurde vor dem New York District Court erhoben und wirft Starbucks Irreführung von Verbraucher:innen durch fehlende Früchte in Fruchtdrinks vor. Die Kläger:innen beschweren sich, dass die Starbucks-Erfrischungsgetränke Mango-Dragonfruit, Mango-Dragonfruit-Limonade, Ananas-Passionsfrucht, Ananas-Passionsfrucht-Limonade, Erdbeer-Açai und Erdbeer-Açai-Limonade keine der beworbenen Früchte enthielten. Stattdessen bestünden die Drinks aus Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker.

Die Getränke kosten zwischen 3,95 und 5,95 US-Dollar. Die Kläger:innen machen geltend, dass sie auf Grund der minderwertigen Zutaten zu viel für die Fruchtdrinks bezahlt hätten. Dies verstoße gegen bundesstaatlichen Verbraucherrechte. Mit ihrer Sammelklage machen die Kläge:innen insgesamt Schäden in Höhe von rund fünf Millionen US-Dollar geltend.

Geschmacksrichtung, nicht Inhaltsstoffe

Starbucks wehrt sich gegen die Klage und argumentiert, die Produktnamen würden die Geschmacksrichtung der Getränke und nicht deren Inhaltsstoffe bezeichnen. Außerdem seien die Mitarbeiter:innen angewiesen, Fragen von Kund:innen zu den Inhaltsstoffen zu beantworten.

Doch das ließ der zuständige Richter nicht gelten. Anders als bei Begriffen wie “vanilla” gäbe es hier keinen Anhaltspunkt dafür, dass „Mango“ als Geschmacksrichtung und nicht als tatsächlichen Inhaltsstoff zu verstehen sei. Gleichzeitig sah der Richter den Tatbestand des Betrugs jedoch als nicht erfüllt an. Es sei keine derartige Absicht des Starbucks-Konzerns erkennbar.

Erst im Juni war Starbucks zu einer Zahlung von 25 Millionen US-Dollar verurteilt worden. Der Kaffee-Konzern hatte 2018 eine weiße Managerin gefeuert, nachdem zwei schwarze Kunden in Handschellen aus einer Filiale in Philadelphia abgeführt worden waren. Die Frau hatte erfolgreich eine Diskriminierung auf Grund ihrer Rasse geltend gemacht.

Auch Subway vor Gericht

Auch andere Lebensmittelkonzerne müssen sich regelmäßig vor Gericht verantworten. Allen voran Subway. Einer der Vorwürfe: Im Thunfisch-Sandwich soll sich überhaupt kein Thunfisch befinden. Zuvor war Subway in Irland aufgefallen. Denn der irische Supreme Court hat 2020 entschieden, dass Subway-Brot kein Brot im rechtlichen Sinne ist. Ein Subway-Sandwich sei vielmehr steuerrechtlich als Süßigkeit zu bewerten. Und es wird noch kurioser: 2017 wies ein Berufungsgericht eine Sammelklage ab, die behaupteten, Subway führe Kund:innen in die Irre, indem es Footlong-Sandwiches verkaufe, die weniger als einen Fuß lang seien. Ein Kunde hatte geklagt, nachdem er ein Footlong-Sandwich bestellt und ein Sandwich erhalten hatte, das seiner Meinung nach 11 Zoll lang war, woraufhin Subway einen Vergleich schloss und sich bereit erklärte, Maßnahmen zur Qualitätskontrolle zu ergreifen.


Fundstelle: https://www.forbes.com/sites/

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