Ruhetage im juristischen Staatsexamen – das sagen die Bundesländer zur Streichung

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Im Januar 2023 war die Empörung groß: Das Justizministerium Baden-Württemberg hatte bekanntgegeben, dass die bisherigen Ruhetage zwischen den Examensklausuen in der ersten juristischen Staatsprüfung ersatzlos entfallen sollen. Recherchen von JURios haben ergeben, dass sich die Streichung der Ruhetage aber nicht nur auf Baden-Württemberg, sondern auf alle Bundesländer bezieht.

Dazu haben wir alle 16 Justizministerien sowie alle 16 Justizprüfungsämter um Stellungnahmen gebeten. Bis heute haben nicht alle Bundesländer auf unsere Anfrage geantwortet. Spannend ist auch: Während in den ersten Tagen noch individuelle Antworten eintrudelten, erhielten wir nach etwa einer Woche nur noch gleichlautende Floskeln. Die Ergebnisse unserer Anfragen möchten wir Euch natürlich nicht vorenthalten.

Klar ist aber: Bereits am 9. und 10. Mai 2022 fand eine Sitzung aller Präsident:innnen sowie Leiter:innen und Vorsitzenden der Landesjustizprüfungsämter statt, die am sog. Ringtausch beteiligt sind. Das sind alle Bundesländer bis auf Bayern, das einen Sonderweg geht. Die Ergebnisse dieser Sitzung wurden nicht öffentlich kommuniziert. Studentische Vertreter:innen haben an dieser Sitzung nicht teilgenommen und wurden auch nicht über die Vereinbarungen in Kenntnis gesetzt. Vielmehr wurden und werden die Ergebnisse in den Ländern einfach „klammheimlich“ umgesetzt.

Baden-Württemberg

Die Änderungen in Baden-Württemberg sind es, die uns erstmals auf die richtige Spur gebracht haben. Dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg und den Kritischen Jurist*innen Heidelberg fiel auf, dass bereits ab Herbst 2023 ein Ruhetag in der ersten juristischen Staatsprüfung entfallen soll. Auf die Pressemitteilung der studentischen Verbände regte sich viel Widerspruch und es kam zu einer Petition.

Die Auskünfte, die JURios daraufhin vom Justizministerium Baden-Württemberg erhielt, waren rückblickend offensichtlich unvollständig. So führte die Pressesprecherin Anna Haerle folgende Begründung an: „Der Straffung des Prüfungszeitraums liegen tatsächlich organisatorische Erwägungen zugrunde. Um gute Prüfungsräumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können, müssen Prüfungsräume auch von privaten Anbietern angemietet werden. Die Anmietung geeigneter Prüfungsräume gestaltet sich aber mitunter schwierig. Durch einen gestrafften Prüfungszeitraum besteht für die Zukunft eine größere Flexibilität und damit eine größere Chance an allen Standorten adäquate Räumlichkeiten zu finden.“

Von einer gemeinsamen Abrede aller 15 am Ringtausch beteiligten Bundesländer war (noch) keine Rede. Auf die Frage, wie groß die Mietersparnisse durch die Streichung der Ruhetage sein werden, erhielt JURios keine Antwort. Auch auf die Frage, ob diese Einsparungen tatsächlich gesundheitliche Einschränkungen bei den Prüflingen rechtfertigen würden und inwiefern dies in die Erwägungen mit einbezogen wurden, fiel die Antwort eher kurz aus.

„Die neue Strukturierung des Prüfungszeitraums wurde sorgfältig erwogen. Negative Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit der Prüflinge erwarten wir nicht. Auch in Zukunft werden in Baden-Württemberg lediglich drei Klausuren pro Woche geschrieben, während andere Bundesländer teilweise an fünf Tagen pro Woche schreiben lassen.“

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten Heidelberg (RCDS) und der RCDS Baden-
Württemberg
suchten daraufhin das Gespräch mit der Ministerin für Justiz und Migration Marion Gentges (CDU). Und plötzlich rückte auch Baden-Württemberg mit der Sprache raus: Die Streichung der Ruhetage sei auf eine Vereinbarung aller am Ringtausch beteiligten Bundesländer zurückzuführen. Zur Begründung wurde plötzlich nicht mehr die Raumknappheit angeführt, sondern die bundesweite Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen.

Anders als erwartet betrifft die Streichung der Ruhetage nach Information der Ministerin nun aber nicht nur Baden-Württemberg, sondern insgesamt 15 Bundesländer, die im Rahmen des sog. „Ringtauschs“ der Examensklausuren zusammenarbeiten.

Nach Angaben des Justizministeriums Baden-Württemberg werden die Prüfungen im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg ab 2024 nur noch mit einem Ruhetag geschrieben. Später sollen beide Ruhetage entfallen. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern fällt diese Änderung aber nicht zeitgleich auf die Einführung des e-Examens. Denn dieses soll frühestens 2026 in Baden-Württemberg eingeführt werden. Damit ist Baden-Württemberg deutlich später dran als alle anderen Bundesländer.

Bayern

In Bayern gibt es bereits jetzt keine Ruhetage. Daran wird sich auch nichts ändern. Bayern ist insbesondere kein Teil des sog. „Ringtauschs“. So wird die erste juristische Staatsprüfung im Frühjahr 2023 beispielsweise vom 8. März bis zum 15. März geschrieben. Also von Mittwoch bis Mittwoch mit einem freien Wochenende. Die Prüfung im Herbst 2023 findet vom 7. bis 14. September statt. Also von Donnerstag bis Donnerstag mit einem freien Wochenende.

Berlin und Brandenburg

In Berlin und Brandenburg werden die juristischen Staatsprüfungen durch das Gemeinsame Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) organisiert. Regelungen, die für Berlin gelten, gelten also auch für Brandenburg und umgekehrt.

In Berlin/Brandenburg wird es ab 2025 keine generell klausurfreien Tage mehr geben. Im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung sollen die Klausuren in zwei Wochen mit je drei aufeinanderfolgenden Klausurentagen geschrieben werden.

Dabei ergibt sich eine Besonderheit, denn in Berlin/Brandenburg gibt es zusätzliche Klausuren, die nicht vom Ringtausch erfasst werden. Diesbezüglich teilte uns der Pressesprecher Martin Groß mit, dass das GJPA sicherstellen will, dass die zusätzliche Klausuren jeweils durch einen Ruhetag von den übrigen Klausuren getrennt werden. Weiter heißt es: „Auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bleibt es bei der Begrenzung auf maximal 4 Klausuren in einer Woche. Im Übrigen wird  der zusätzlichen Belastung durch die Einführung des elektronischen Examens und der damit verbundenen Schreiberleichterungen Rechnung getragen werden.“

Dieses Vorgehen bestätigte uns auch die Pressesprecherin aus Brandenburg, Dr. Ariadne Ioakimidis. In den Examenskampagnen 2023 und 2024 ergeben sich also noch keine Änderungen. Im Frühjahr 2023 finden die Klausuren vom 17. bis 28. April statt, wobei das Wochenende und die beiden Mittwoche als Ruhetage gedacht sind. Das gleiche gilt für die Herbstkampagne vom 17. bis 30. Oktober 2023.

Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein

Bremen und Hamburg haben auf die JURios-Anfrage bisher nicht reagiert. Für Schleswig-Holstein schrieb uns der Pressesprecher Dr. Kai Wanzen und teilte uns mit, dass diese Informationen zumindest bzgl. des zweiten Examens auf Grund der Gemeinsamen Prüfungsämter der Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg auch für Bremen und Hamburg Geltung hätte.

Sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen wurden die Termine bisher so gelegt, dass abgesehen vom Wochenende und etwaigen Feier- oder Brauchtumstagen der Mittwoch klausurfrei war.

Voraussichtlich ab Anfang 2024 haben die Studierenden sowie die Referendar:innen in Hamburg die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen. In diesem Zusammenhang soll es auch zu der bundesweit vereinbarten Streichung der Ruhetage kommen. Dazu teilt Dr. Kai Wanzen mit:

„Hamburg plant, ab dem Jahr 2025 auf den klausurfreien Mittwoch zu verzichten. Bis dahin wird sich in Hamburg die sog. E-Klausur durchgesetzt haben. Es werden jedoch auch dann keinesfalls an allen fünf Werktagen einer Woche Aufsichtsarbeiten anzufertigen sein. Vielmehr ist derzeit geplant, dass im 1. Examen an drei aufeinander folgenden Tagen je eine Klausur geschrieben wird, dann ein Wochenende zur Erholung erfolgt, bevor dann die restlichen drei Klausuren an drei aufeinander folgenden Tagen geschrieben werden. Im 2. Examen werden maximal jeweils vier Klausuren an aufeinander folgenden Tagen anzufertigen sein, ebenfalls mit einem Erholungswochenende zwischen den beiden Blöcken.“

In Hamburg gibt es nicht nur eine Frühjahrs- sowie eine Herbstkampagne wie in anderen Bundesländern. Vielmehr ist es sechsmal im Jahr möglich, die erste juristische Staatsprüfung abzulegen. Die Klausuren im April 2023 werden z.B. vom 3. bis zum 18. April geschrieben. Das Wochenende und die beiden Mittwoche sind klausurenfrei.

Hessen

Hessen hat auf unsere Anfrage bisher nicht reagiert.

Mecklenburg-Vorpommern

Update am 07. März: Aus Mecklenburg-Vorpommern erhielten wir von Pressesprecher Tilo Stolpe auf unsere Anfrage lediglich die Auskunft: “Die konkreten Termine für die kommenden Jahre stehen derzeit noch nicht fest.”

Niedersachsen

Carsten Wagner, Pressesprecher, aus Niedersachsen, teilte uns freundlicherweise den Wortlaut der im Mai 2022 getroffenen Vereinbarung zwischen den Bundesländern des Ringtauschs mit, der bisher unbekannt war. Diese lautet:

„Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung und zweiten juristischen Staatsprüfung an aufeinanderfolgenden Werktagen (ohne Samstag) angefertigt werden. Es sollen nicht mehr als vier Aufsichtsarbeiten je Kalenderwoche angefertigt werden.”

An diesen Beschluss fühle sich das Landesjustizprüfungsamt Celle gebunden. Und: Der Wegfall des klausurfreien Mittwochs führe zwar einerseits zu einer Verdichtung des Klausurzeitraums. Andererseits werde laut Carsten Wagner der unabhängig von klausurfreien Tagen gegebene psychisch und physisch herausfordernde Prüfungszeitraum insgesamt verkürzt.

Die Prüfungen im ersten Staatsexamen finden viermal im Jahr statt. Der nächste Prüfungsdurchgang ist vom 20. bis 28. April 2023 geplant. Also von Donnerstag bis Freitag. Der Mittwoch in der zweiten Woche ist als klausurfreier Tag vorgesehen.

Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen fühlt sich laut Dr. Elisabeth Stöve an den Beschluss der Länder gebunden. Klausurfrei sei abgesehen vom Wochenende und etwaigen Feier- oder Brauchtumstagen bisher in der Regel der Mittwoch.

Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung und zweiten juristischen Staatsprüfung an aufeinanderfolgenden Werktagen (ohne Samstag) angefertigt werden.

Dies sei vertretbar, weil sich bis dahin die e-Klausur in NRW durchgesetzt haben wird. „In Nordrhein-Westfalen haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare bereits ab dem 1. Januar 2024 die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen (E-Klausur).“

Rheinland-Pfalz

Auch Corinna Zellmann aus Rheinland-Pfalz teilte uns auf unsere Anfrage einfach den Wortlaut des Beschlusses der Konferenz der Präsident:innen der Landesjustizprüfungsämter sämtlicher Bundesländer vom Mai 2022 mit.

Bisher sei der Mittwoch klausurfrei. Ab 2025 sollen diese Ruhetage entfallen. Zur Begründung führt Rheinland-Pfalz an: „Der Wegfall des klausurfreien Mittwochs führt einerseits zu einer Verdichtung des Klausurzeitraums. Andererseits wird der unabhängig von klausurfreien Tagen gegebene psychisch und physisch herausfordernde Prüfungszeitraum insgesamt verkürzt. Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz bereits das elektronische Examen eingeführt. Mit dem oben genannten Beschluss ist eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise beabsichtigt.“

In Rheinland-Pfalz gibt es also immerhin bereits die Möglichkeit, das Examen elektronisch zu schreiben. Der nächste Durchgang im ersten juristischen Staatsexamen findet vom 21. bis 28. August statt. Also von Montag bis Montag mit zwei klausurfreien Mittwochen. Auch die Termine für 2024 stehen bereits fest und beinhalten noch die klausurfeien Tage.

Saarland

Für das Saarland teilte uns Marco Kaemer mit, dass es bislang keine festgelegte Anzahl an Pausentagen für die Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung gebe. Diese fänden jeweils in den beiden Klausurmonaten Februar und August statt und die Prüfungstage würden aus organisatorischen Gründen variieren.

In den Prüfungskampagnen Februar und August 2023 sei je ein Pausentag in den Wochen, in denen vier Klausuren anzufertigen sind, eingeplant Für die Prüfungstermine im Jahr 2024 werde ebenfalls noch mindestens ein Pausentag bei vier Klausuren pro Woche verbleiben.

Ab Februar 2025 soll laut Marco Kraemer dann auf den Pausentag verzichtet werden. Aber: „Zugleich werden aber nicht mehr vier Klausuren pro Woche, sondern nur noch drei Klausuren in einer Woche angefertigt werden. Die Aufsichtsarbeiten werden also i.d.R. in der ersten Woche mittwochs, donnerstags und freitags und in der zweiten Woche montags, dienstags und mittwochs geschrieben, sodass den Kandidatinnen und Kandidaten nach drei Klausuren das Wochenende zur Erholung verbleibt (d.h. drei Klausuren – zwei Erholungstage – drei Klausuren). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Anpassung Folge der Einführung des elektronischen Examens und der mit den Pausentagen einhergehenden Mehrkosten ist. Die bisherige körperliche Belastung durch das fünfstündige, handschriftliche Anfertigen der Klausuren dürfte sich jedenfalls zum Teil durch die elektronische Klausuranfertigung verringern.“

Sachsen-Anhalt

Klausurfrei ist in Sachsen-Anhalt in den schriftlichen Teilen der juristischen Staatsprüfungen abgesehen vom Wochenende und etwaigen Feiertagen in der Regel der Mittwoch. Die Examensklausuren werden aktuell Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags geschrieben, in der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung an insgesamt sechs und in der zweiten juristischen Staatsprüfung an acht Werktagen (ohne Samstag). In jedem Prüfungsdurchgang gibt es daher einen (erste Prüfung) bzw. zwei (zweites Examen) schreibfreie (Werk)Tage.

Laut Danilo Weiser soll es aber auch in Sachsen-Anhalt auf Grund des Beschlusses der Länder Änderungen geben. Der Pressesprecher stellt im Gegensatz zu den anderen Bundesländern jedoch ausdrücklich fest, dass diese Entscheidung zumindest in Sachsen-Anhalt nicht auf Kostenerwägungen basiere. Stattdessen wird die Einheitlichkeit der Prüfungsbedingungen betont:

„Auch in Sachsen-Anhalt, wo das Kostenargument hinsichtlich der Dauer der einzelnen Prüfungskampagnen allerdings nicht greift, weil ein schreibfreier Wochentag (der Mittwoch) hier nicht zu Mehrkosten führt, ist beabsichtigt, den Beschluss umzusetzen. Damit sollen die Möglichkeit des Aufgabenaustausches mit anderen Ländern und damit der bundesweit geltende Grundsatz der Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gewahrt werden; dies setzt unbedingt identische Prüfungstermine in den am Austausch beteiligten Ländern voraus.“

Doch, um einheitliche Prüfungsbedingungen zu gewährleisten, könnte man den Kandidat:innen auch einfach in allen 16 Bundesländern jeweils zwei Ruhetage “gönnen”. Eine Streichung der in 15 Bundesländern bereits bestehenden Ruhetagen ist hierfür nicht erforderlich.

Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern gibt es in Sachsen das e-Examen dafür aber schon seit 2019. Deswegen heißt es in der Antwort auf unsere Presseanfrage auch: „Hinzu kommt, dass jedenfalls die körperliche Belastung bei der Anfertigung von E-Klausuren geringer als beim herkömmlichen Schreiben per Hand ist. Dies konnte in Sachsen-Anhalt seit Einführung der elektronischen Prüfung im zweiten Staatsexamen Anfang 2019 deutlich festgestellt werden.“

Sachsen

Bislang werden die Aufsichtsarbeiten in Sachsen an höchstens zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben. Das bedeutet, dass neben dem Wochenende regelmäßig der Mittwoch ein klausurfreier Tag ist.

Sachsen betont genauso wie Sachsen-Anhalt, dass die Bundesländer des Ringtauschs die Klausurinhalte untereinander absprechen müssten. Dr. Alexander Melzer schrieb uns:

„In der Staatlichen Pflichtfachprüfung (StPP) müssen die Prüfungsteilnehmer [in Sachsen] sechs, in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (ZJS) acht schriftliche Prüfungsarbeiten anfertigen. Die jeweiligen Klausurtermine müssen in beiden Staatsprüfungen zwischen den Landesjustizprüfungsämtern, die Klausurentwürfe im Rahmen des sogenannten „Ringtausches” untereinander austauschen, abgestimmt werden, um zu verhindern, dass Klausuren mit demselben Thema an unterschiedlichen Tagen in verschiedenen Ländern geschrieben werden.“

Die Aufstellung der Prüfungstermine in diesem Artikel zeigt jedoch, dass die Klausuren sowieso nicht zeitgleich geschrieben werden. Teilweise gibt es nur zwei Kampagnen pro Jahr, andere Bundesländer schreiben sechs mal im Jahr. Wie hier ausgeschlossen werden soll, dass Klausuren nicht mit einigen Tagen Verzug oder sogar einen Monat später in einem anderen Bundesland wortlautgleich laufen, ist uns unklar. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Prüfungsinhalte bereits im Internet geteilt wurden und einige Zeit später dann in einem anderen Bundesland nochmals im Examen liefen. Ein unfairer Vorteil!

Auch Sachsen schließe sich ab 2025 der neuen Vereinbarung an. Denn: „Eine einheitliche Praxis in allen an die Austauschringe angeschlossenen Ländern ist daher zur Wahrung der Chancengleichheit zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund kann Sachsen nicht ohne Weiteres von der einheitlichen Linie abweichen.“

Die Beschränkung auf maximal vier Aufsichtsarbeiten pro Woche und die Möglichkeit, die Klausuren in Sachsen bereits jetzt in der zweiten Juristischen Staatsprüfung und künftig auch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung  elektronisch abzulegen, lasse einen Verzicht auf den klausurfreien Mittwoch als vertretbar erscheinen.

Die nächsten Prüfungsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung 2023/2 sind vom 21. bis 29. August zu fertigen. Der Mittwoch in der ersten Woche ist klausurenfrei.

Thüringen

Thüringen hat auf unsere Anfrage bisher nicht reagiert. 

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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