Bundesfachschaft Jura startet Petition gegen bundesweite Streichung der Ruhetage im Juraexamen

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Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e​.​V. als bundesweite Vertretung der Jurastudierenden in Deutschland spricht sich in einer Stellungnahme klar gegen die beschlossene bundesweite Streichung der Ruhetage im Staatsexamen aus. Und startet eine Petition.

Zur Petition: https://www.change.org/

Im Januar 2023 hatte das Justizministerium Baden-Württemberg bekanntgegeben, dass die bisherigen Ruhetage zwischen den Examensklausuen in der ersten juristischen Staatsprüfung ersatzlos entfallen sollen. Recherchen von JURios hatten ergeben, dass sich die Streichung der Ruhetage aber nicht nur auf Baden-Württemberg, sondern auf alle Bundesländer bezieht.

Inzwischen konnte JURios von fast allen Bundesländern hierzu Stellungnahmen einholen. Eine Übersicht der geplanten Änderungen haben wir hier zusammengestellt. Der gemeinsame Konsens lautet:

„Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung und zweiten juristischen Staatsprüfung an aufeinanderfolgenden Werktagen (ohne Samstag) angefertigt werden. Es sollen nicht mehr als vier Aufsichtsarbeiten je Kalenderwoche angefertigt werden.”

Bundesfachschaft gegen Streichung der Ruhetage

Die Empörung ist groß. Die Jurastudierenden fühlen sich durch die “klammheimliche” Entscheidung übergangen. Der allgemeine Konsens ist, dass die Streichung der Ruhetage die sowieso schon stressigen Examenskampagnen noch weiter verschärft. Wenig verwunderlich ist deswegen, dass die Bundesfachschaft Jura jetzt eine Stellungnahme herausgegeben hat, in der sich der Interessenverband deutlich gegen die geplante – und leider bereits beschlossene – Streichung der Ruhetage ausspricht.

„Wir halten die Streichung der Ruhetage im Examen für einen großen Schritt in die falsche Richtung, indem wieder neue Probleme geschaffen werden, statt sich ernsthaft mit konstruktiven Lösungen zu einer wirklichen Reform des Jurastudiums auseinanderzusetzen. Die Streichung der Ruhetage erhöht den psychischen Druck, der im Jurastudium bereits sehr hoch ist, für die Examenskandidat:innen weiter. Denn den Studierenden wird wichtige Regenerationszeit genommen, derer es bedarf, um unter humanen Prüfungsbedingungen den schriftlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung zu absolvieren. Dieser Schritt senkt die Attraktivität des Jurastudiums weiter und läuft Gefahr den Nachwuchsmangel in den juristischen Berufen zu intensivieren, wovon nichts weniger, als die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats abhängt“, so heißt es zusammenfassend.

Aus diesen Gründen fordert die Bundesfachschaft Jura als Vertretung der über 110.000 Jurastudierenden in Deutschland die Rücknahme des Beschlusses aus dem Mai 2022 und die Neubewertung der jeweiligen Prüfungstermine durch die einzelnen (Landes-)Justizprüfungsämter. Außerdem fordert man eine Aussprache mit Vertreter:innen des BRF.

Zur Petition: https://www.change.org/

Widersprüchlichkeit in der Begründung

Bei Ihrer Argumentation stützt sich die Bundesfachschaft maßgeblich auf die Berichterstattung von JURios und insbesondere auch auf die widersprüchlichen Begründungen der Landesjustizministerien. In der Stellungnahme heißt es dazu: „Die Widersprüchlichkeit der verschiedenen Begründungen zeigt einmal mehr, wie vermeintliche Gründe der Organisation vorgeschoben werden, um die Unwilligkeit zu verschleiern, in die juristische Ausbildung wirklich finanziell zu investieren.“

Die Streichung der Ruhetage führe zu inhumanen Prüfungsbedingungen und würden den Stress unter dem die Examenskandidat:innen sowieso schon litten, noch weiter verstärken. „Gerade anhand des Umgangs mit dem Dauerproblem des psychischen Drucks zeigt sich die mangelnde Berücksichtigung studentischer Perspektiven und Realitäten in der Ausgestaltung und Organisation der juristischen Ausbildung.“

Und weiter: „Eine Reduzierung von Ruhetagen in der Examenskampagne schafft hierbei keine Abhilfe, sondern intensiviert die bereits präsenten Herausforderungen. Den Studierenden wird wichtige Regenerationszeit genommen, derer es bedarf, um unter humanen Prüfungsbedingungen den schriftlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung zu absolvieren und sich zwischen den einzelnen Rechtsgebieten umzustellen.“

Zur Petition: https://www.change.org/

Studierendeninteressen missachtet

Deutlich kritisiert die Bundesfachschaft auch, dass die Studierendeninteressen bei der Entscheidung überhaupt nicht zum Tragen gekommen seien. So wurde der Beschluss im „Hinterzimmer“ und ohne Vertreter:innen des BFR oder Beteiligung anderer Interessenverbände getroffen.

Weder die Landesvertretungen der juristischen Fachschaften noch der Bundesverband wurden überhaupt darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein derartiger Beschluss anstehe. „Dass eine solche Entscheidung unter Ausschluss derjenigen Gruppe getroffen wurde, die davon am meisten betroffen ist, zerstört das Vertrauen der Fachschaften in die Prüfungsämter und die dortigen Entscheidungsträger:innen. [..] Der Beschluss der Justizprüfungsämter steht so exemplarisch für eine Organisation der juristischen Ausbildung abseits jeglicher studentischen Belange oder Perspektiven.“

Über den konkreten Anlass hinaus fordert die Bundesfachschaft außerdem eine ernsthafte, selbstkritische und konstruktive Reformdebatte, die die studentische Perspektive gleichberechtigt miteinbezieht und aktuelle Entwicklungen, wie die iur.Reform-Umfrage, berücksichtigt sowie die Einführung des integrierten LL.B. an allen deutschen juristischen Fakultäten.


Pressemitteilung: https://bundesfachschaft.de/
Petition: https://www.change.org/

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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