Petition: “Stoppt das Horrorexamen” – Verschärftes Juraexamen mit mehr Stoff und weiterer Klausur in Schleswig-Holstein

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Das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein plant, die Prüfungsbedingungen im Ersten Staatsexamen zu verschärfen. Unter dem Titel „Stoppt das Horrorexamen“ wehrt sich die Fachschaft Jura der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel gegen die Verschärfungen und hat eine Petition gestartet.

Nach den Plänen des Ministeriums sollen die Jurastudierenden in Zukunft sieben statt den bisherigen sechs Klausuren ablegen müssen, weil eine weitere – zweite – Strafrechtsklausur hinzukommen soll. Außerdem plant das Ministerium neben der Reduzierung einiger Themen gleichzeitig auch die Erweiterung des examensrelevanten Prüfungsstoffes. Hinzu kommt, dass auch Schleswig-Holstein an der bundesweiten Streichung der Ruhetage festhalten will.

Verschärfte Prüfungsbedingungen in Kritik

Statt ernsthafte Reformen anzustreben, macht das Justizministerium die Prüfungsbedingungen nach Ansicht der studentischen Vertretung deswegen nur noch schlimmer. Möglichst noch vor der Sommerpause soll die neugefasste Juristenausbildungsverordnung, in der
sich die Änderungen wiederfinden, vom Kabinett verabschiedet werden.

 “Ein echter Skandal”, findet die Fachschaft Jura an der CAU Kiel und hat nun eine Petition gestartet, die auf der Website des Landtages unterzeichnet werden kann. “Die Neuregelung führt zu völlig untragbaren Prüfungsbedingungen und macht die ‘erste juristische Staatsprüfung’ zu einem echten Horrorexamen für die Studierenden”, so Hans-Christian Petersen, Vorsitzender der Fachschaft. “Die Reform setzt ein völlig falsches Signal. Das Jurastudium in Schleswig-Holstein wird durch diese Reform noch unattraktiver.“

Die Jurastudierenden sind enttäuscht. Denn im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, „keine zusätzlichen Belastungen für die Studierenden zu schaffen“.

Das alles fällt in eine Zeit des Fachkräftemangels, in der die chronisch überlastete Justiz juristischen Nachwuchs dringender denn je benötigen würde. Erst im Mai hatte die Justizministerkonferenz in Berlin stattgefunden, in deren Rahmen es auch zu einer großen Demo für bessere Prüfungsbedingungen gekommen war. Die Initiative iur.reform hatte das Ergebnis der größten Jura-Studie aller Zeiten vorgestellt und vielseitige Reformvorschläge angebracht. Auf der Konferenz kam es dann aber – entgegen der Erwartungen der Studierenden – zu keinerlei Zusagen. Nicht einmal von der bundesweiten Streichung der Ruhetage wurde abgesehen. Viele Jurastudierende hatten hier auf eine Kehrtwende gehofft.

Zu Recht beschwert sich die Fachschaft Jura der CAU Kiel deswegen darüber, dass man nicht gehört wird. Und, dass über die Köpfe der Jurastudierenden hinweg weitere Verschärfungen der Prüfungsbedingungen eingeführt werden. Statt endlich echte Reformen anzugehen, wie bspw. der Einführung des integrierten Bachelors. Bereits Anfang März 2023 hatte die Fachschaft zum neuen Entwurf eine kritische Stellungnahme abgegeben, der jedoch kein Gehör geschenkt wurde.

Schwache Leistungen im Strafrecht

Und wie lautete die Begründung des Justizministeriums? Ziel der Novellierung sei, “die Qualität der Ausbildung auch im Bundesvergleich sicherzustellen und damit für die Sicherung der Qualität des juristischen Nachwuchses zu sorgen.”

Angeblich schnitten die Kandidat:innen in den vergangenen Jahren besonders im Strafrecht schlecht ab. Die Ergänzung der zweiten Klausur im Strafrecht solle die strafrechtlichen Kompetenzen der Prüfungskandidat:innen stärken. Ob das so funktioniert? Schließlich könnte man als erstem Schritt versuchen, die strafrechtliche Lehre an den Universitäten zu verbessern? In der Praxis werden zwar auch Staatsanwält:innen händeringend gesucht, trotzdem handelt es sich beim Strafrecht um das kleinste der drei geprüften Rechtsgebiete. Kandidat:innen, die hier gezielt auf Lücke setzen, wollen später sowieso nicht in diesem speziellen Rechtsbereich arbeiten. Viele Studierende schließen die Justiz und speziell die Arbeit mit und im Umfeld von Kriminalität von Anfang an für sich aus. Daran kann auch eine zweite Strafrechtsklausur nichts ändern. Auch insgesamt kann durch eine Erschwerung des Examens dem Fachkräftemangel gerade nicht wirksam begegnet werden.

Bzgl. der Streichung der Ruhetage führt das Ministerium Kostengründe an. Dazu heißt es: “Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass im Zuge der Einführung elektronischer Aufsichts-
arbeiten die Bündelung der Termine für die Aufsichtsarbeiten erforderlich ist, um kostenin-
tensive Raum- und digitale Ausstattungskapazitäten effizient zu nutzen.”

Dabei muss jedem klar sein: Eine qualitativ hochwertige Ausbildung und exzellente Absolvent:innen gibt es nicht umsonst. Das hehre Ziel der Novelle kann mit den geplanten Änderungen jedenfalls sicherlich nicht erreicht werden.

Die Petition der Kieler Fachschaft hat inzwischen über 1.500 Unterschriften.

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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