Abstimmung: “Hall of Shame” der juristischen Ausbildung

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JURios wurde mit dem Ziel gegründet, über kuriose Urteile und skurrile Rechtsnachrichten zu berichten. Zu den verrücktesten Themen gehörten dann – auch für uns überraschend – aber immer öfter Beiträge über die teils unterirdischen Zustände in der juristischen Ausbildung.

Kandidat:innen, die ihr Examen ohne Toilettenräumlichkeiten ablegen mussten. Examensklausuren, die auf dem Postweg verloren gingen oder Prüfungen, die auf Grund organisatorischen Versagens gleich doppelt wiederholt werden mussten. Und in all diesem Trubel verabschiedeten die Landesjustizprüfungsämter (teils auf Empfehlung der Justizministerkonferenz) eine Ausbildungs“reform“ nach der anderen, welche die juristische Ausbildung im Ergebnis aber oft nur noch weiter verschlimmerten. Beispielsweise durch die geplante Abschaffung der Ruhetage zwischen den Examensklausuren, die Erweiterung des Pflichtstoffes oder die Einführung einer weiteren Examensklausur sowie die Streichung von Prüfungsstandorten.

Muss das wirklich sein? Wir denken: nein! Und sind damit nicht alleine. In den letzten Jahren haben sich studentische Interessenvertretungen wie die Bundesfachschaft sowie weitere Projekte mit viel Herzblut für eine echte Verbesserung der juristischen Ausbildung eingesetzt. Beispielsweise das Projekt „iur.reform“, das basierend auf einer Umfrage ganz konkrete Verbesserungsvorschläge macht. Von der Einführung eines integrierten Bachelors bis zur Reduzierung des Pflichtstoffes oder der verdeckten Zweitkorrektur der Examensklausuren.

Damit die Negativ-Reformen der letzten Jahre nicht einfach unter den Teppich gekehrt und vergessen werden, präsentieren wir Euch heute: die Hall of Shame der juristischen Ausbildung!

Abstimmung über die Shortlist!

Vom 1. Oktober bis zum 15. Oktober konnten unsere Leser:innen Vorschläge für missratene Reformen, miese Gesetzesänderungen, unfaire Prüfungsbedingungen und „fails“ der Landesjustizprüfungsämter usw. aus den letzten 3 Jahren einschicken. Aus den zehn am häufigsten genannten Vorfällen habe wir eine Shortlist gebildet

Über diese Shortlist – die Hall of Shame der juristischen Ausbildung – könnt Ihr vom 16.-31. Oktober hier auf dieser Seite abstimmen und den Negativ-Preis an Euren „Favoriten“ vergeben. Das Ranking wird am 1. November auf JURios veröffentlicht.


Folgende Gegebenheiten wurden von Euch nominiert (die Reihenfolge ist zufällig gewählt und entspricht nicht der Anzahl der Nennungen):

Reform Schleswig Holstein: Zweite Strafrechtsklausur und mehr Prüfungsstoff
Im Februar 2024 tritt die neue Juristenausbildungsverordnung (JAVO) in Schleswig-Holstein, die von Interessenvertretungen als „Horror-Examen“ bezeichnet wird. Trotz zahlreicher Proteste wird eine siebte Klausur (2. Strafrechtsklausur) eingeführt und der Prüfungsstoff erweitert.

Abschaffen des „Abschichtens“ in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wird auf Grund einer Reform ab dem 16.02.2025 (Ablauf der Übergangsfrist) kein sog. „Abschichten“, also das Verteilen der Examensklausuren über einen längeren Zeitraum, mehr möglich sein.

Bundesweiter Entfall der Ruhetage

Nach einer Entscheidung der Justizministerkonferenz im Mai 2022 sollen bundesweit in allen Bundeländern die zwei Ruhetage (zusätzlich zum Wochenende) zwischen den Examensklausuren entfallen.

61 % Durchfaller in Examensdurchgang in Rheinland-Pfalz im Herbst 2021

In Rheinland-Pfalz fielen in der Examenskampagne für das erste Staatsexamen im Herbst 2021 61 Prozent der Prüflinge durch eine der Klausuren ihres Examens.

Korrektur: An dieser Stelle stand zuvor, dass 61 Prozent das Examen überhaupt nicht bestanden hätten. Das ist nicht so.

Prüfling bricht bei Staatsexamen in Bonn zusammen

Obwohl bei der Examenskampagne des ersten Staatsexamens in Bonn im Sommer 2021 ein Prüfling während einer der Klausuren zusammenbrach und notärztlich versorgt werden musste, wurde die Prüfung nicht unterbrochen. Die restlichen Kandidat:innen mussten weiterschreiben und durften sich nicht um den Kollegen kümmern.

Keine blinde/verdeckte Zweitkorrektur im Staatsexamen

Weder im ersten noch im zweiten Staatsexamen findet eine blinde/verdeckte Zweitkorrektur statt. Dies führt dazu, dass sich die Zweitkorrektor:innen meistens dem Erstvotum anschließen, obwohl die Korrekturen an den Universitäten zeigen, dass es bei einer unabhängigen Korrrektur oft zu großen Notenabweichungen (auch zu Gunsten der Kandidat:innen) käme.

Heidelberg, Tübingen, Bayreuth und Passau sollen als Prüfungsorte entfallen

Die beliebten Prüfungsstandorte Heidelberg, Tübingen, Bayreuth und Passau sollen als Prüfungsstandorte in Baden-Württemberg und Bayern entfallen. Dies führt zu teils zweistündigen Anfahrtswegen für die Kandidat:innen.

Bremen will Verbesserungsversuch im Staatsexamen streichen

In Bremen soll künftig der Verbesserungsversuch im Ersten Staatsexamen nur noch denen möglich sein, die den Freiversuch bestanden haben. Das diskriminiert Studierende, die z.B. auf Grund ihrer persönlichen oder familiären Situation (Krankheit, Kinder, Pflege) länger für das Jurastudium benötigen.

Prof’in Chiusis Kommentar zum „Loser-Bachelor“

Im Juni 2022 erschien ein Artikel der Juraprofessorin Tiziana Chiusi in der FAZ, in dem sie den integrierten Bachelor pauschal als “Loser-Bachelor” bezeichnet und damit alle betroffenen Jurastudierenden diskreditiert.

Erneute Nachklausur für Pannen-Klausur in Baden-Württemberg

Wegen einer Prüfungspanne während des Ersten Examens in Konstanz mussten 871 Jurastudierende in ganz Baden-Württemberg 2021 eine Strafrechtsklausur nachholen. Bei ebenjener Nachklausur kam es erneut zu einer Pannen.


Hier könnt Ihr bis zum 31. Oktober über das endgültige Ranking der „Hall of Shame“ abstimmen:

Darüber berichtete JURios in den letzten 3 Jahren:

Du bist neu dabei und hast von den Skandalen der letzten Jahre noch nicht so viel mitbekommen? Du brauchst eine Auffrischung Deines Gedächtnisses? Hier einige Artikel über die Zustände der juristischen Ausbildung.

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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